Kaltlaufregler HJS eintragen

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      Hallo zusammen,

      habe seit einiger Zeit ein kleines Problem. Ich habe in meinem Auto ein KLR von HJS verbaut, der war schon drin als ich den Wagen gekauft habe. Nur ist in den Papieren EURO1 eingetragen?! Ich weiß nicht, wieso der Vorbesitzer den Wagen nicht hat umschreiben lassen. Das will jetzt ich machen. Jedoch:

      - ich habe keine Papiere für den KLR

      Das ist vlt kein großes Problem, werde eben bei HJS nachfragen. Aber ich habe mitbekommen, dass ich zusätzlich eine AU machen lassen muss. Ich habe im April schon eine AU gehabt. Müssten die Ergebnisse nicht ausreichen? Wieso wurde mir bei der AU nicht gesagt, dass der Wagen EURO2 tauglich ist? Ist das nicht erkenntlich anhand der Ergebnisse?

      Danke jetzt schon, Mfg

      Sino
    • und das formular wirs du nicht finden... das gibts nur zum KLR dazu.. normal nie einzeln
      klingt nach neukauf eines KLR´s :whistling: bzw.. einem steueränderungsantrag bei ebay kaufen.......wenn mal einer angeboten wird !
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von sectaur ()

    • sino2.6 schrieb:

      ABE und Steueränderungsantrag soll es bei HJS schon geben, wenn man die Seriennummer angibt. Ich ruf da heute an. Bei der AU im April war der KLR auch schon eingebaut. Also was soll da großartig anders sein ?!

      das er die prüfung nicht aufgrund der KLR´s gemacht hat.. PENG ... das ist Dland :D
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    • Eine Einbauabnahme kann jeder berechtigte KFZ-Sachverständige auf Basis einer ABE durchführen. Der bestätigt, dass der Einbau richtig ist, und der KLR korrekt funktioniert.
      Damit kann man dann zur Zulassungsstelle und die Sache "eintragen" lassen.

      Mit den normalerweise dem KLR beiliegenden Formularen kann eine solche Abnahme auch eine AU-berechtigte Werkstatt durchführen. Was den Prozess und die Kosten normalerweise reduziert.

      Aber wie gesagt, TÜV, DEKRA oder GTÜ können eine solche Abnahme auch ohne Formulare machen. Eine ABE braucht es da aber schon.

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    • AlRudi schrieb:

      Eine Einbauabnahme kann jeder berechtigte KFZ-Sachverständige auf Basis einer ABE durchführen. Der bestätigt, dass der Einbau richtig ist, und der KLR korrekt funktioniert.
      Damit kann man dann zur Zulassungsstelle und die Sache "eintragen" lassen.

      Mit den normalerweise dem KLR beiliegenden Formularen kann eine solche Abnahme auch eine AU-berechtigte Werkstatt durchführen. Was den Prozess und die Kosten normalerweise reduziert.

      Aber wie gesagt, TÜV, DEKRA oder GTÜ können eine solche Abnahme auch ohne Formulare machen. Eine ABE braucht es da aber schon.



      ok, ich war bei GTÜ.. sagt alles 8)
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    • sectaur schrieb:

      ok, ich war bei GTÜ.. sagt alles 8)

      Alles sagt das nicht. Leider darf nicht jeder Verband in jedem Bundesland jede Abnahme nach §xyz durchführen... Da kann man nicht der GTÜ oder sonstwem den Vorwurf direkt machen.
      Eher der lobbymässigen Gesetzgebung bei der sich ein jeder seine Pfründe schützen will...

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    • AlRudi schrieb:

      sectaur schrieb:

      ok, ich war bei GTÜ.. sagt alles 8)

      Alles sagt das nicht. Leider darf nicht jeder Verband in jedem Bundesland jede Abnahme nach §xyz durchführen... Da kann man nicht der GTÜ oder sonstwem den Vorwurf direkt machen.
      Eher der lobbymässigen Gesetzgebung bei der sich ein jeder seine Pfründe schützen will...

      AlRudi schrieb:

      sectaur schrieb:

      ok, ich war bei GTÜ.. sagt alles 8)

      Alles sagt das nicht. Leider darf nicht jeder Verband in jedem Bundesland jede Abnahme nach §xyz durchführen... Da kann man nicht der GTÜ oder sonstwem den Vorwurf direkt machen.
      Eher der lobbymässigen Gesetzgebung bei der sich ein jeder seine Pfründe schützen will...

      GTÜ ist ein reizwort für mich, liegt allerdings an einem persönlichen erlebnis .. mein kollege fähr nur zu GTÜ !

      egal, aber die aussage das es ohne das original in einer fachwerkstatt klappt ist hilfreich.
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    • Ich hatte selbst mal das Problem, keine ABE für den Kaltlaufregler, bei HJS bekam ich keine, die sind alle abgezählt mit den Kaltlaufreglern, kam um einen Neukauf nicht vorbei...

      Die Abnahme, darf jeder Betrieb machen der die AU durchführen darf, eine AU war bei mir damals auch nicht nötig, schließlich ändert sich ja nichts an den Werten.

      Dann kam der eneute Ärger auf der Zulassungsstelle, da meine Drehzahl nicht mit der in der ABE übereinstimmte, dann von HJS mehr Unterlagen angefordert, dann hats der Chef der Zulassungsstelle erst durchgewunken, da in der ABE nur die Drehzahl vom Schaltwagen drinnen stand und die beim Automatik 100 niedriger ist.

      Das ist der Behördenwahnsinn!!!

      Gruß,

      Stefan
    • Kenne diese Probleme garnicht, hab den KLR eingebaut, von meiner Werkstatt den Einbau abstemppeln lassen ( Einbaubescheinigung ) damit zur ZuLa, die haben eingetragen
      & gut war's !!!
      Von wegen nach iwelchen Drehzahlen gucken, Schalter oder Automatic, auf die Idee kam niemand! 8|

      Ach ja, ASU ist auch überflüssig, das Teil "arbeitet" ja bei kaltem Motor / Kaltstart, nicht wenn warmgefahren ... :yo
    • Theropode schrieb:

      Kenne diese Probleme garnicht, hab den KLR eingebaut, von meiner Werkstatt den Einbau abstemppeln lassen ( Einbaubescheinigung ) damit zur ZuLa, die haben eingetragen
      & gut war's !!!
      Von wegen nach iwelchen Drehzahlen gucken, Schalter oder Automatic, auf die Idee kam niemand! 8|

      Ach ja, ASU ist auch überflüssig, das Teil "arbeitet" ja bei kaltem Motor / Kaltstart, nicht wenn warmgefahren ... :yo


      Sofern die Unterlagen vollständig sind, darf auch eine AU-berechtigte Werkstatt den Einbau beglaubigen. Wie bereits geschrieben. Problem ist ja, es sind keine Papiere mehr da!
      Und auch richtig, eine AU ist nicht notwendig. ABER: Vor Einbau eines KLR hat ein Funktionstest des Kat zu erfolgen. Dies geht nunmal nur über eine Abgasmessung, und nicht vom angucken...

      Sind die Papiere, wie im vorliegenden Fall nicht mehr vorhanden, muss auch nicht zwingend neu gekauft werden.

      Man kann dann mit seinem Fahrzeug bei einer prüfberechtigten Organisation (TÜV, Dekra, GTÜ) vorstellig werden, und eine Einzelabnahme durchführen lassen. Was kostengünstiger ist, muss jeder selbst entscheiden.

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