Wann war das denn? Zumindest ist die Regelung heutzutage so, wie ich es geschrieben habe. Sie setzt natürlich generell mehr voraus, als nur einen privaten Zeugen, der aus einem persönlichen Gefühl heraus eine leicht überhöhte Geschwindigkeit "schätzt". (Da wären sonst hunderttausende Klagen möglich.) Ob die Ermittlungsbeamten dann noch Lust haben, oder es einschlafen lassen, ist offenbar Glückssache. Auf jeden Fall nicht erprobenswert, meine ich.
Allerdings wird der Halter afaik im Falle der "Bestrafung" nur mit Geldstrafe, nicht mit Fahrverbot belegt.
Ich halte diese "nachts-50-statt-30-von-oma-angezeigt"-Story ohnehin für ein Fake. Ohne Km/h-Nachweis gibt es bei einer Privatanzeige in dieser Sache keinen Erfolg. Kein Beweis - keine Strafe. Oder waren es 150 statt 30 und mehr Zeugen? :rolleyes
Gruß
Der Berliner
Allerdings wird der Halter afaik im Falle der "Bestrafung" nur mit Geldstrafe, nicht mit Fahrverbot belegt.
Ich halte diese "nachts-50-statt-30-von-oma-angezeigt"-Story ohnehin für ein Fake. Ohne Km/h-Nachweis gibt es bei einer Privatanzeige in dieser Sache keinen Erfolg. Kein Beweis - keine Strafe. Oder waren es 150 statt 30 und mehr Zeugen? :rolleyes
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Der Berliner
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