!!!! Wichtig !!!! neues von der Zulassungsstelle bei Fahrzeug Anmeldung zum Thema Brief

    • Re: ????????????????????????????????????

      Original von magicpainter
      Was auch immer Du mit Brief meinst, denke ich sicher Du meinst den Fahrzeugschein den es ohnehin weiterhin gibt nur sieht der a bißle anders aus.
      Den Brief egal ob drangetackerte Zusätze oder nicht würd ich nie mitführen. Fürs mitführen is ja der Schein eben gedacht.

      Bei uns in Stuttgart heißt es das alle an und umbauten beim TÜV vorgeführt werden müssen. Nur bei Reifen und Rädern wird nichts mehr in den Brief oder Schein eingetragen. Es gilt die ABE oder ähnliches mitzuführen. Es wurde eben europäisiert. Is ja auch mal was gutes. Um uns herum fahren alle was se wollen und wir zahlen ein Schweine Geld damit die Radlaufkante auch ja die Laufläche vom Reifen im Radius von X zur Gradzahl Y im gleichschenkligen Dreieck überdeckt :lol


      ***der Fehlerteufel hat sich eingeschlichen ;) - daher ein edit***


      Ganz klar nein!!!
      Gemeint ist der alte Fahrzeugbrief,oder eine Kopie davon,da der Fahrzeugschein bei abmeldung eingezogen wird in denn Meisten fällen.

      Was Passiert wenn du ihn nicht dabei hast,kannst du weiter hinten lesen
      nach aussage der Polizei.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von JA-MILCH ()

    • RE: !!!! Wichtig !!!! neues von der Zulassungsstelle bei Fahrzeug Anmeldung zum Thema Brief

      Original von JA-MILCH
      Ich war heute Morgen in der KFZ-Zulassungstelle,weil ich Kurzzeit Kennzeichen brauchte.
      Da Kammen wir auf das Thema Fahrzeug Brief.
      Der Fahrzeug Halter ist verpflichtet, denn alten Fahrzeug Brief im Auto mitzuführen.
      Weil bei einer Kontrolle der Poli,damit nachgewissen werden Mus, das Anbauteile ( Spoiler/Felgen/Reifen u.s.w )am Fahrzeug eingetragen sind. Ist zu vergleichen mit der AU die mitgeführt werden Mus.

      So weit so gut.
      Und jetzt kommt das beste.

      Kann man nicht nachweisen, das etwas am Fahrzeug eingetragen ist, weil man denn Brief nicht mitführt, oder nicht mehr hat, ist die Poli berechtigt, das Auto auf dem TÜV vorzuführen.
      Wenn der TÜV man dann sagt: Ja das kann man so lassen, oder sowie das Auto hier steht, hätten wir das auch eingetragen, Mus die Poli denn TÜV und die Vorführung aus eigener Tasche bezahlen.
      Sollte aber der Tüvman sagen NEIN, dann haste ein Riesen Problem.
      Und das betrifft alle Sachen die mit einer Einzelabnahme gemacht worden sind, und bei einer normalen Eintragung niemals eingetragen würde.
      Beispiel:
      32er Lenkrad ohne ABE ( Einzelabnahme)
      9J+16 mit 215/40/16 die per Einzelabnahme gemacht worden sind und etwas aus dem Radkasten stehen.
      Der TÜV wird nur sein ja dazu geben, wenn es nach denn Tüvbestimmungen eingetragen worden ist.
      Jede andere Brutal geile Rad/Reifen Kombi hat dann beim TÜV verloren.( Das betrifft auch Tieferlegung/Spoiler )
      Wie gesagt, das betrifft nur Leute die ihren Brief nicht mitführen, oder nicht mehr haben.

      Bei neuen Eintragungen, nach der Zulassung werden die Teile in denn neuen Fahreugbrief eingetragen,( Ein neuer Brief mit der Eintragung wird ausgestellt.)

      Gruß laszlo




      Genau so ist es. Das selbe haben sie zu mir auch gesagt als Ich mein Restaurationsobjekt ( Kein 201er sondern 109er ) geholt habe.
      Anständige Autos haben Heckantrieb,nur Kutschen werden gezogen.

      Mutti´s C180T
      Dieselross sein 500SE
      Dieselross sein Alltagsbomber
    • RE: !!!! Wichtig !!!! neues von der Zulassungsstelle bei Fahrzeug Anmeldung zum Thema Brief

      Moin,

      wie ist das eigentlich? In dem neuen Schein steht doch hinten ein Zusatz drin, der aussaugt das wenn man eine allgemeine Betrieberlaubnis mitführt diese Teile nicht einzutragen sind?!

      Habe auch beim Kauf meines neuen Wagens diese Erlaubnis von MB bekommen wo alles Felgen und Reifengrößen die für dieses Modell zulässig eingetragen sind! Reicht das, wenn ich dieses bei hab? Und kann mir auch die Felgen und reifen die da drin vermerkt sind anbauen?

      Gruß
      Thomas

      Edit:
      Das gesteht genau drauf!
      feld 15.1 bis 15.3 (reifengröße)
      andere als die angegebenen Bereifungen können im Rahmen der gültigen Betirebserlaubnis/EG Typengenehmigung am Fahrzeug angebracht werden. Ein zusätzliches Gutachten und die Änderung oder Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung TEIL1 ist hierfür nicht erforderlich.
      Sag nicht : "Ich werde..." Sag nicht: "Ich will..." Greife deine Werke an
      und handle still

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    • RE: !!!! Wichtig !!!! neues von der Zulassungsstelle bei Fahrzeug Anmeldung zum Thema Brief

      Original von 190erNeuling
      Moin,

      wie ist das eigentlich? In dem neuen Schein steht doch hinten ein Zusatz drin, der aussaugt das wenn man eine allgemeine Betrieberlaubnis mitführt diese Teile nicht einzutragen sind?!

      Habe auch beim Kauf meines neuen Wagens diese Erlaubnis von MB bekommen wo alles Felgen und Reifengrößen die für dieses Modell zulässig eingetragen sind! Reicht das, wenn ich dieses bei hab? Und kann mir auch die Felgen und reifen die da drin vermerkt sind anbauen?

      Gruß
      Thomas

      Edit:
      Das gesteht genau drauf!
      feld 15.1 bis 15.3 (reifengröße)
      andere als die angegebenen Bereifungen können im Rahmen der gültigen Betirebserlaubnis/EG Typengenehmigung am Fahrzeug angebracht werden. Ein zusätzliches Gutachten und die Änderung oder Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung TEIL1 ist hierfür nicht erforderlich.


      Bei einer ABE brauchte nix zu machen auser diese mit zu führen.
      Alles was da drin steht,darfst du auch fahren.
      Wie du schon geschrieben hast:
      Ein zusätzliches Gutachten und die Änderung oder Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung TEIL1 ist hierfür nicht erforderlich
    • !!!!!!!!! Nachtrag !!!!!!!!!

      Ab denn 01.10.2005 gibt es keine Abmeldebescheinigung mehr.Wurde mit dem neuen Brief mit eingeführt.
      Das heist wer denn Wagen nach dem 01.10.2005 abmeldet,bekommt diese Abmeldebescheinigung nicht mehr.Dafür bekommt man denn ungültig gestempelten Fahrzeugschein,der bei der wieder Zulassung des Fahrzeuges vorzulegen ist.
      Der alte Fahrzeugschein, dient dann als Ersatz für die Abmeldebescheinigung.

      Also gut aufbewahren!!!!!
    • RE: !!!!!!!!! Nachtrag !!!!!!!!!

      hallo,

      hab noch mal eine frage dazu:

      habe der zeit 175 70 14 er Bereifung, BJ 11/84, wollte im März 7*15 auf 195 60 15 fahren habe auch eine ABE, muss ich zum tüv vorfahren ?? und brauche ich dann einen neuen Brief wegend er eintragung ???
      MFG

      Mit meinem w124 300E seit 60.000 km auf Vialle AMS LPG unterwegs :ninja:

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    • RE: !!!!!!!!! Nachtrag !!!!!!!!!

      Original von Sternenparade
      hallo,

      hab noch mal eine frage dazu:

      habe der zeit 175 70 14 er Bereifung, BJ 11/84, wollte im März 7*15 auf 195 60 15 fahren habe auch eine ABE, muss ich zum tüv vorfahren ?? und brauche ich dann einen neuen Brief wegend er eintragung ???
      MFG


      Ja
      Die Rad/Reifen kombi mus von einem Kfz-Sachverständigen auf Festigkeit/Anbau/Freigänigkeit geprüft werden,auch mit einer ABE.
      Das seht auch in vielen ABE´s für Rad /reifen kombi´s drin.
      Da müste ein Freies feld in deiner ABE stehen,wo dann der Anbau der Rad/Reifen kombi mit einem Stempel abgesegnet wird.
      Wenn du dieses Feld hast,und der Stämpel ist drin,dür dein auto,brauchst du nicht´s in denn Brief eintragen zu lassen.Das mitführen der ABE reicht dann aus.
      Sollte dieses Feld nicht in deiner ABE sein,must du es nach der Vorführung in Papiere eintragen lassen.
      Der Tüv trägt nicht´s mehr in denn Brief ein,sondern gibt nurnoch ein Gutachten für die Zulassungsstelle mit.
      Ob nun die Zulassungsstelle einen neuen Brief ausstellt weis ich nicht,weil ich es noch nicht gemacht habe.Habe aber gehört das einige einen anhang an denn Brief bekommen haben.
    • Original von Cool-Tomekk
      Seid wann wird denn im Brief eingetragen?! ?(


      Es bei mir ist alles nur im Schein eingetragen!
      Das ist auch das einzige was ich mit den ABE´s und den RTÜV´s mit mir führe!
      Der Brief lieg hier schön im Tresor!


      Frage 1. Neuer oder alter Brief ?

      Frage 2. Wie kann im Fahrzeugschein was eingetragen sein,was im Fahrzeugbrief nicht drin ist ?
      Der Fahrzeugschein,wird von denn Daten des Fahrzeugbrief´s erstellt!!!

      Eintragungen hat früher der Tüv gemacht,die haben Beispielsweise Tieferlegungs Federn dann eingetragen.
      Diese eintragung wurde im Brief eingetragen,vom Tüv.
      Mit diesem eintrag,und dem Tüvbericht über denn verbau dieser Federn ist man zur zulassungsstelle gefahren.
      Da hat man denn einen neuen Fahrzeugschein mit dieser eintragung bekommen.

      Das sah dann früher so aus,und das was da eingetragen ist,mus so auch im Brief stehen!!!!


      Foto ist von Wolf Larsen hier aus dem Forum.Wenn du was dagegen hast,das ich bein Bild als Beispiel genommen habe sag kurz bescheid,dann nehme ich es wieder raus.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von JA-MILCH ()

    • Original von 190erNeuling
      Moin,

      vielleicht hilft euch das ja weiter! Das sind zulässige Reifen kombis von Mb die glaube ich nicht mehr eingetragen werden müssen wenn man dieses Gutachten bei sich führt.

      Gruß
      Thomas


      mercedes-benz.de/content/germa…_reifenkombinationen.html


      mist.... ich muß jetzt meine autos verkaufen.....

      sind ja beides c-klassen !! - so steht es in der letzten zeile der c-klasse !!!

      ob da bei mb einer gepennt hat ?
      Der seit Ende 02/2006 darauf wartet das sich ein Admin erniedrigt meinen Zugang zu löschen !!
      Aber das faule Pack scheint ja nur Maulen und nicht Handeln zu können.

      EDIT by Admin
      ... lol ... :D
      Warum löschen? Du wolltest den Account dann doch weiterhin bestehen haben.
      Naja, jetzt wohl nicht mehr -> gesperrt.
    • Habe kein 201er mehr, fahre jetzt einen 202er und habe die Liste beim Kauf mit dazu bekommen.
      Ich denke mal das du sie bei Mb so bekommst, muss ja nur ausgedruckt werden. Wäre ne schwache Leistung wenn MB sich das bezahlen lässt.


      Gruß
      Thomas
      Sag nicht : "Ich werde..." Sag nicht: "Ich will..." Greife deine Werke an
      und handle still
    • Hi Jungs, bin nun etwas Verwirrt?!
      1. Wollte was Klarstellen: Seit 1994 Müssen Fahrzeugteile wie die 16V Verspoilerung nicht mehr Eingetragen werden! Ich weiss, es steht zwar im WIS das man sie Eintragen Muss und es hält sich noch bis heute in den Köpfen fest, aber dem ist nicht So! hab extra bei MB und bei Meiner Werkstatt des geringsten Misstrauens nachgefragt. Originale Hersteller-Telie die für die Baureihe gedacht waren kann man Problemlos anbauen.

      2. Hab ich bei meinen 9Jx16 Zoll felgen ein Gutachten dabei in dem alles drin steht was zu ändern ist, etc. Leider ist dieses Gutachten auf dem Stand von 1999. :rolleyes
      Zählt das Als ABE?


      Gruss Christian
      Christian K.
      06/1992 500E - DB199
      06/2003 CL55 AMG KOMPRESSOR - DB198
    • Hi Jungs, bin nun etwas Verwirrt?!
      1. Wollte was Klarstellen: Seit 1994 Müssen Fahrzeugteile wie die 16V Verspoilerung nicht mehr Eingetragen werden! Ich weiss, es steht zwar im WIS das man sie Eintragen Muss und es hält sich noch bis heute in den Köpfen fest, aber dem ist nicht So! hab extra bei MB und bei Meiner Werkstatt des geringsten Misstrauens nachgefragt. Originale Hersteller-Telie die für die Baureihe gedacht waren kann man Problemlos anbauen.


      Da sach ich dir ganz klar nein!!!!!!
      Ich war auf dem Tüv Rheinland,um genau dieses Tehma zu klehren!!!

      Auch original teile müssen eingetragen werden,wenn sie nicht auf dem Original Fahrzeug verbaut sind.
      Original heist:original an diesem Fahreug,nicht an anderen Fahreugen!!!

      Das gilt füe alle anbauteile,es gibt aber bei der eintragung keine Prob,weil diese Teile ja schon geprüft worden sind am fahrzeug.

      Hier ist der Thread dazu als ich auf dem Tüv war:

      w201.com/thread.php?threadid=16684&hilightuser=3791

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von JA-MILCH ()

    • Original von JA-MILCH
      Da sach ich dir ganz klar nein!!!!!!
      Ich war auf dem Tüv Rheinland,um genau dieses Tehma zu klehren!!!

      Auch original teile müssen eingetragen werden,wenn sie nicht auf dem Original Fahrzeug verbaut sind.
      Original heist:original an diesem Fahreug,nicht an anderen Fahreugen!!!

      Das gilt füe alle anbauteile,es gibt aber bei der eintragung keine Prob,weil diese Teile ja schon geprüft worden sind am fahrzeug.

      Hier ist der Thread dazu als ich auf dem Tüv war:

      w201.com/thread.php?threadid=16684&hilightuser=3791


      Ok, dann fährst du so, und ich fahre So weiter. ;)
      Mein Werkstatt-Meister hat nämlich extra seinen Tüv Mann gefragt und die der Örtlichen MB-Niederlassung taten das Selbe.

      gruss Christian
      Christian K.
      06/1992 500E - DB199
      06/2003 CL55 AMG KOMPRESSOR - DB198