darauf sollten wir hier auch achten: abmahnungen!

    • Ich weiß nicht warum sich die Firmen drüber aufregen wenn sie Scheiße sind warum soll ich das dann für mich behalten und anderen meine erfahrungen vor enthalten!?!


      Ganz einfach,damit sie weiter Kunden über den Tisch ziehen können. ;)

      Zu dem Thema sach ich nur eins !!!!!!

      Ich Sach was ich will, und wo ich will, solange es nicht gegen ein gesetzt verstößt.

      Soweit kommst noch das ich mir den Mund verbieten lasse. :stinke

      Und über solche Briefe von Anwälten lach ich nur. :lol

      Da kommen 2 Briefe von meinem Anwalt zurück,und dann is Ruhe. :D
      Denn grade DIESE Anwälte rechnen nicht damit das mann sich wehrt.

      Taktik ist das man versucht die Leute ein zuschütten und wenn das nicht klappt sind diese "großen" Anwälte auf einmal ganz klein


      :rockon Viva la revolution :rockon

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    • Also, grundsätzlich ist eine negative Beurteilung einer Marke oder Firma durch das Recht der freien Meinungsäußerung gedeckt (Art. 5 GG).

      Dabei sollte diese negative Bewertung aber nicht in herablassender Form erfolgen oder beleidigenden Inhalts sein (z.B. "Diese blöden Wi**ser von V* bauen nur noch Schei*e und zocken jeden ab!"). Derartiges kann durchaus zu einer Klage führen.

      Nun konkret zur Abmahnwelle: Die meisten Abmahnungen werden quasi "aus der Hüfte geschossen" - das heißt, die Anwaltskanzleien schauen mal, ob der Betreffende sich duckt und mit der Kohle rüberkommt. Sollte er das nicht, passiert i.d. Regel gar nichts. Denn auch für ein Anwaltsbüro ist der Gang vor Gericht teuer - zumal sie meist selbst einschätzen können, inwieweit ein solcher Gang von Erfolg gekrönt sein könnte.

      Das Kalkül, welches dahinter steckt, ist ein anderes: Von zehn Abgemahnten zahlt vielleicht einer - und dass ist für ein bißchen Briefpapier und eine Marke schon ganz ordentlich. Ein zweiter zahlt möglicherweise nach der dritten Drohung, weil er die Anwaltskosten scheut, die ein möglicher Prozeß zunächst einmal mit sich bringt. Zwar müssen die bei vollumfänglicher Abweisung der Klage von der Gegenpartei erstattet werden, aber zunächst heißt es Vorkasse.

      Bei entsprechendem Rückgrat ziehen sich diese Abmahn-Kanzleien sehr schnell wieder zurück (es sei denn, man verletzt Marken- oder Patentrechte). Gleiches ist ja auch in dem hier angesprochenen Forum geschehen: Nach Post durch den Anwalt haben sowohl Pitstop als auch Infinitas auf ihre Forderungen verzichtet.
      Don't trust the authority - think yourself!


      Wechsel Zylinderkopfdichtung bei einem 190D, 2,0 l, Bj. 1990


    • Ich Sach was ich will, und wo ich will, solange es nicht gegen ein gesetzt verstößt.



      das problem dabei dürfte sein, dass sich die meisten nicht auskennen, was die jeweilige gesetzeslage betrifft.
      recht haben (bzw. denken, dass man recht hat) und recht kriegen sind zwei verschiedene dinge.
      die rechtsabteilungen, bzw. anwälte dieser firmen tun aber in der regel nix anderes, als sich mit solchen "verstößen" zu beschäftigen, kennen sich meistens recht gut aus und nutzen jede gesetzeslücke, bzw. verdrehen die gesetze, zumindest im vertretbaren rahmen, so, dass man als "otto-normalverbraucher" gar keine chance mehr hat.

      wenn ich z.b. mit einer dienstleistung unzufrieden bin und das jedem, der es hören will, oder auch nicht hören will, unter die nase reibe, kann es leicht passieren, dass ich ne anzeige wegen übler nachrede, bzw. rufmord am hals habe....
      hab ich jetzt ne vernünftige rechtschutzversicherung und kann dazu auch noch belegen(irgendetwas schriftliches, dass der dienstleister seinen vertraglich vereinbarten verpflichtungen nicht nachgekommen ist, fotos von mangelhaften ausführungen einer dienstleistung, oder zeugen), dass der jeweilige dienstleister mist gebaut hat, dann hab ich relativ gute karten.

      fehlt mir aber die rechtschutzversicherung, kann ich es schon nicht auf einen prozess ankommen lassen, da ich nen anwalt brauch, um vor gericht anträge stellen zu können. die wenigsten von uns können sich wahrscheinlich nen guten anwalt leisten.
      fehlen mir dagegen eindeutige beweismittel (und blöderweise stehe ich bei irgendwelchen anschuldigungen in der beweispflicht), dann wirds auch für einen guten anwalt schwer, meinen allerwertesten zu retten.

      das heisst im klartext: wenn ich in einem forum über irgendwelche firmen herziehe und deren dienstleistungen negativ bewerte, sollte ich zumindest beweise haben.
      zu schreiben, dass die schwester meines schwippschwagers jemanden kennt, der mal gehört hat, dass der bruder seiner freundin gesagt hat, dass die firma meier nicht ordentlich arbeitet, kann in die hose gehen.

      diese firmen beschäftigen ihre gutbezahlten anwälte nämlich auch nicht aus purer nächstenliebe. ;)
      Sechs Jahre lang hab ich nicht geraucht, keinen Alkohol getrunken und hatte keine Weibergeschichten.
      Dann wurde ich eingeschult... :D

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    • Original von MG 42
      Solange jemand schreibt "Meiner Meinung nach...." kann doch keiner was machen?!?


      Ist gar nicht nötig, da eine Aussage, sofern nicht anders angemerkt, immer nur eine Meinung widerspiegelt. Wenn ich sage, "VW baut schlechtere Autos als Opel" ist das nur eine Meinung (eine falsche) und kommt aufs selbe raus, wie wenn ich "meiner Meinung nach..." hinzufügen würde.


      Original von Keke85
      Also mir eigentlich latte was die meinen


      Original von Dennis
      Schließlich ist für den Inhalt der Verfasser verantwortlich.


      Original von JA-MILCH
      Und über solche Briefe von Anwälten lach ich nur.


      Das ist die richtige Art, damit umzugehen. Solche Briefe straft man am Besten damit, dass man sie ignoriert, weil einem ihr Lächerlichkeitsgrad bewusst ist. Die Gültigkeit der Freiheit der Meinungsäußerung (sofern es nicht Rufmord oder schlechte Nachrede oder sowas ist) sollte unumstritten sein. Also braucht man auch sich nicht auf solche Spielchen einlassen.
    • Joscka Fischer, 1984 zum Bundestagsvizepräsident Richard Stücklen: "Mit Verlaub, Herr Präsident, Sie sind ein A****loch."

      Fischer wurde damals wegen Beleidigung angezeigt. Es gab aber keine Verurteilung, weil das Gericht entschieden hat, dass sich Fischer durch das "Mit Verlaub,..." vorweg entschuldigt hat. Das gilt übrigens heute auch noch... :yo
      ...im Auftrag des Herrn unterwegs!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Dennis ()

    • Original von Dennis
      Joscka Fischer, 1984 zum Bundestagsvizepräsident Richard Stücklen: "Mit Verlaub, Herr Präsident, Sie sind ein A****loch."

      Fischer wurde damals wegen Beleidigung angezeigt. Es gab aber keine Verurteilung, weil das Gericht entschieden hat, dass sich Fischer durch das "Mit Verlaub,..." vorweg entschuldigt hat. Das gilt übrigens heute auch noch... :yo


      vergiß aber bitte nicht, dass nicht jeder die diäten eines abgeordneten bezieht, um sich im falle eines falles den anwalt zu leisten, der den fischer damal rausgerissen hat. ;)

      wenn du z.b. zu ner politesse sagst: " meiner meinung nach sind sie ne blöde kuh!", dann hast du zwar ein recht auf ne eigene meinung, dennoch bleibt es, wenn du deine meinung laut aussprichst, eine beleidigung.
      Sechs Jahre lang hab ich nicht geraucht, keinen Alkohol getrunken und hatte keine Weibergeschichten.
      Dann wurde ich eingeschult... :D

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    • Soviel hat Fischer damals auch nicht verdient... ;)
      Ich wollte damit nur aufzeigen, dass es einen Präzedenzfall gibt, indem jemand durch den Zusatz "Mit Verlaub,..." straffrei weggekommen ist.

      "Mit Verlaub, PitStop ist sch...!"

      (Hallo PitStop, war nur Spaß. Ihr seid ganz toll!)
      ...im Auftrag des Herrn unterwegs!
    • Zu meiner Verteidgung:
      1. Wo her soll ich erahnen, dass er auf einen Post vom 11.01.07 (ist ja schon eiwg her) antwortet.
      2. Braucht er gar nicht seine ATU Kritiken änderen da ja nicht die Firma deren Namen ich hier nicht nen will in einem Prozeß bis jetzt gewonnen hat (meines Wissens nach).



      Jetzt sollten wir es aber auch mit diesem scheiß lassen und über dieses total blödsinnige Urteil diskutieren.
    • Original von the.only.one
      Zu meiner Verteidgung:
      1. Wo her soll ich erahnen, dass er auf einen Post vom 11.01.07 (ist ja schon eiwg her) antwortet.
      2. Braucht er gar nicht seine ATU Kritiken änderen da ja nicht die Firma deren Namen ich hier nicht nen will in einem Prozeß bis jetzt gewonnen hat (meines Wissens nach).


      Jetzt sollten wir es aber auch mit diesem scheiß lassen und über dieses total blödsinnige Urteil diskutieren.


      3. War es ironisch meinerseits gemeint. ;)
      aber nun Btt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von seg ()

    • Original von the.only.one
      1. Wo her soll ich erahnen, dass er auf einen Post vom 11.01.07 (ist ja schon eiwg her) antwortet.


      Nun, genau für sowas gibt es die Baumstruktur. Aber verteidigen muss sich hier wohl niemand - zum einen wurde noch nicht angeklagt und zum andern, muss sich dann, so wie es aussieht, der Forenbetreiber verteidigen und nicht die User... :(


      Original von the.only.one
      Jetzt sollten wir es aber auch mit diesem scheiß lassen und über dieses total blödsinnige Urteil diskutieren.


      Es läuft für mich letztendlich darauf hinaus, dass Anstiftung eine Verantwortlichkeit mit sich bringt. Ob Kannibalismus angepriesen wird in einem Forum oder ob jemand sagt, "kaufe nicht bei ATU" ist für mich prinzipiell dasselbe. Und dann gilt eben zu betrachten, ob die Verursacher dieser Anstiftung verantwortlich sind dafür, wenn andere Menschen sich anstiften lassen, Kannibale zu werden oder nicht bei ATU zu kaufen wegen der Aussage anderer.
      Rufmord sollte es nur dann genannt werden, wenn sowohl Unwahrheiten erzählt werden als auch die Überprüfbarkeit des Wahrheitsgehaltes von Aussagen nicht gegeben ist. Da Letzteres aber schon durch das Internet gegeben sein sollte, gehören die Aussagen doch zur freien Meinungsäußerung. Wer nicht glaubt, dass eine Firma scheiße ist, soll sich doch vom Gegenteil überzeugen und ist nicht an die Anweisungen anderer gebunden. Und wenn sich negative Äußerungen häufen, dann sind diese nicht die Ursache für eine eventuelle "Geschäftsschädigung", für einen Rückgang der Umsätze der betroffenen Firmen, sondern die Tatsache, dass eine gewisse Zahl Menschen Anlass hatte, sich negativ zu äußern. Andernfalls würde man denen, die sich negativ äußern, ja eine böse Absicht oder Falschaussage unterstellen. Und selbst dann sollte man sich richtigerweise an die Einzelnen wenden und nicht an jemand, der die Plattform zur Verfügung stellt.

      Fazit: Das Urteil ist dumm und unsittlich dazu!