Tuning und Versicherung

    • denke auch es ist was leistungssteigerndes gewesen, was er dann nicht gemledet hat. normale sachen felgen,spoiler etc. müssen halt nur ABE oder Tüv abgesegnet sein, was mich wundert hatte mal ein fhrwerk sowie felgen vom tüv eintragen lassen heißt halt absegnen und auf dem bericht stand das ich es nicht auf der zulassung eintragen muss.
      Aber sogesehen kann einem dann schon ein auspuff den hals brechen weil manche ja auch die leistung steigern
    • Die dann zu ändern und die Versicherung nicht zu informieren kann ja nicht richtig sein.


      Und genau deshalb zahlen die auch nicht. Sollte doch jedem klar sein. Haue ich mir 18" drauf, trage diese nicht ein, so erlischt die Betriebserlaubnis...Also von daher richtig so :yo
      :search: für W201: Türpappe-Leder vo li | für W124: Türe vorne links nach Möglichkeit in Farbcode 199
    • Alles DUMM BILDPOLEMIK.

      Ich hab mir gerade das Urteil rausgesucht.

      Fakt 1:
      Es ging um ein VOLLKASKOVERSICHERTES Auto.

      Fakt 2:
      Geklagt hat der Halter, der von der Vollkasko seinen Schaden ersetzt haben wollte, nachdem sein Sohnemann die Karre platt gefahren hat.

      Fakt 3:
      Ich zitiere:
      "Dabei werteten es die Richter als unerheblich, ob das Tuning die direkte Ursache des Unfalls war. Ein getuntes Fahrzeug schaffe einen besonderen Anreiz, die zusätzlichen Möglichkeiten auch auszureizen. Daher müsse die Versicherung in jedem Fall über Veränderungen informiert werden."


      Also, wenn ihr n Spoilerkitt und ne Tieferlegung reinbaut, muss eure Versicherung informiert werden. Sonst kann der Kaskoschutz verloren gehen.



      Fakt 4:
      Das betrifft alles nur den Kaskoschutz. Euer Auto ist immer Versichert, das geht gar nicht anders. Und wenn ihr nen 400PS Lotec in nen 1.8 hängt und den als 1.8 versichert und das auch nicht eintragt, ist euer Auto weiterhin versichert. Die Versicherung kann sich aber den Schaden des Gegners bis zu 5.000€ (Das ist Gesetzlich limitiert und Gesetz, das gild über alle Verträge) von euch zurück holen.

      Fakt 5:
      Wenn ihr die Karre vor nen Baum semmelt und euer Freund dabei verletzt wird, dann zahlt eure Haftpflichtversicherung sowohl den Baum, als auch den Schaden des Mitfahrers.

      Fakt 5:
      Eine Insassenunfallversicherung ist NUR für den Fall, dass ein Insasse des Fahrzeuges, auch Ihr selbst oder ein anderer Insasse verletzt werdet, ohne dass es einen Schuldigen gibt.
      Das ist der Fall bei Unfallflucht, und bei normalen Unfällen zahlt euch die Innsassenunfallversicherung als Fahrer auch Knete.

      Fakt 6:
      Bild lügt.
      bildblog.de

      Mein Senf:
      Als Fahrer ist man selbst dafür verantwortlich, was man tut. Wenn man die Karre eben platt fährt, tuts weh, dann kriegt man selbst eben kein Schmerzensgeld für nen selbstverschuldeten Unfall.

      Und der, der euch so in die Karre fährt, das euch drinnen was passiert, der kann in den seltensten Fällen noch weiter abhauen, als die Polizei hinterher kommt.

      EUCH kann aber in keinem Fall einer an die Karre, denn ihr habt ne Haftpflichtversicherung.
      Und wenn einem Mitfahrer was passiert, an dem ihr nicht Schuld sein, dann ist das SEIN Problem. (schreib ich jetzt so, weil fällt ja unter "mein senf")
      Bei mir fahren Mitfahrer auf kurzen wie langen Strecken im Regelfall umsonst mit (ich bei denen auch), da werde ICH doch nicht noch ne Versicherung für die zahlen.
      Wer mitfährt fährt auf eigene Gefahr mit. Das tue ich ja auch.

      Und wenn ihr euer Auto tunt ohne das an zu geben, dann verliert ihr den Kaskoschutz. Natürlich nicht bei Steinschlag oder Baum, aber bei Vollkaskoschäden und evtl. auch bei Teilkaskoschäden wie Wild, oder ähnlichem.

      Das schlimmste was euch passieren kann, ist neben dem Verlust des Kaskoschutzes, dass sich die Versicherung bis zu 5.000€ von euch wieder holen kann.

      Aber, ihr könnt euch eh nicht gegen alles versichern :D

      Mfg, Mark
      Opelfahrer

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Mark-RE ()

    • Und wenn ihr nen 400PS Lotec in nen 1.8 hängt und den als 1.8 versichert und das auch nicht eintragt, ist euer Auto weiterhin versichert.

      Wenn es Tote gegeben hat und man einen Wagen ohne gültige Betriebserlaubnis hatte, dann kann das trotzdem recht unangenehm werden.....
      Porsche 924S 1988
      Jetta 1,8 CL 1991
      Polo Classic 1996
      Dacia Duster 2010
      Volvo 244DLC 1978
      BMW R100R 1994
      Yamaha TDM 850
      Honda NX650 1988
      Honda NTV650 1994
      2x Honda Dax ST50G 1974
    • Aber für die Begrenzung auf 5000€ würde ich nicht die Hand ins Feuer legen:
      "Dieser Regressanspruch ist zunächst, pro Schadenfall, auf 5000 Euro begrenzt. Jedoch hat die Rechtsprechung bereits in besonders schweren Fällen dem Versicherer den doppelten Regressanspruch zugesprochen."
      de.wikipedia.org/wiki/Kfz-Haftpflichtversicherung
      Und es gab vor einer Weile mal einen Fall, zu dem ich leider den Link nicht mehr finde, da wurden entweder die Eltern eines behinderten Kindes bei einem Unfall getötet und der Verursacher mußte dann für den Unterhalt aufkommen. Kann aber auch anders herum gewesen sein und die Eltern waren ein Pflegefall und das Kind wurde getötet. Auf jeden Fall waren das bedeutend mehr als nur 5000€.
      Porsche 924S 1988
      Jetta 1,8 CL 1991
      Polo Classic 1996
      Dacia Duster 2010
      Volvo 244DLC 1978
      BMW R100R 1994
      Yamaha TDM 850
      Honda NX650 1988
      Honda NTV650 1994
      2x Honda Dax ST50G 1974
    • Original von gs_190D
      Und es gab vor einer Weile mal einen Fall, zu dem ich leider den Link nicht mehr finde, da wurden entweder die Eltern eines behinderten Kindes bei einem Unfall getötet und der Verursacher mußte dann für den Unterhalt aufkommen. Kann aber auch anders herum gewesen sein und die Eltern waren ein Pflegefall und das Kind wurde getötet. Auf jeden Fall waren das bedeutend mehr als nur 5000€.


      Ich glaube, Du meinst das: 12 U 1035/01, OLG Koblenz
    • Ja, das könnte es sein. Wobei ich dachte, dass das Kind schon in den Brunnen gefallen war (blödes Wortspiel :D ) und schon konkrete Ansprüche gegenüber dem Unfallverursacher vorlagen. Aber in meinem Alter kann man sich das alles nicht mehr so merken :rolleyes
      Porsche 924S 1988
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      BMW R100R 1994
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      Honda NX650 1988
      Honda NTV650 1994
      2x Honda Dax ST50G 1974

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von gs_190D ()

    • Original von Reckless
      Wie ich das versteht:
      Meine Auto ist getunt und es ist alles von den TÜV eingetragen.
      Ich muß noch dazu meine Versicherung noch das bescheid sagen, da die eintragung allein nicht zählt ?(


      Ich verstehe es auch so. Die Versicherung muss ja bezahlen, wenn was passiert, also möchte sie auch genau wissen, was für ein Wagen bei ihr versichert ist.