Probleme mit Felgen bei der Dekra

    • leute ihr seit alle auf dem Holzweg !

      normalerweise alles kein problem da die abweichung nur minimal ist.

      aber

      ihr vergesst alle. ( es liegt in ermessen des Tüvbeamten ob er einträgt. er kann ! aber er muss nicht )

      er ist selbst mit einem Gutachten nicht verpflichtet einzutragen wenn die Auflagen nicht eingehalten worden sind

      gruss

      Gottfried


      hallo herr Tüvprüfer !

      :fresse:

      hatte bestimmt schlecht geschlafen, oder was anderes
    • 1. Achsgeometrie einstellen.

      2. Auflagen der ABE erfüllen

      3. Ausstellen und Stoßstange nach vorne setzten, evtl. muss der Lenkeinschlag durch Untelegen i.H.v. 5mm begrenzt werden (nur EVTL.!)

      (4. eventuell Radhausausschnittskanten vollständig umgelen - beim sportline wohl nicht nötig.)

      Dann muss der TÜV das eintragen, er hat dabei - wenn alle Auflagen erfüllt wurden - auch kein Ermessen. Insbesonder liegt die Tachoabweichung bei der von Dir geählten Radreifen-Kombi auch innerhalb der gsetzlichen Toleranz, die Abweichung steigt um etwa 1% im Verhältnis zur Original Kombination. Ich würde wirklich mal zu ner anderen prüfstation fahren. Hier in Leverkusen der TÜV ist zB ussergewöhnlich freundlich und hilfsbereit, die DeKra in Köln-Mülheim eher nicht...