Diesel +- Rußpartikelfilter = Steuerwirrwarr?

    • Diesel +- Rußpartikelfilter = Steuerwirrwarr?

      Hallo liebes Forum,

      bin neu hier, auch wenn es nicht mein erster Tag ist. Immerhin lese ich schon seit einigen Wochen immer wieder hier im Forum, da mein (nächstes) Auto mit ziemlicher Sicherheit ein 190er werden wird. Allerdings bin ich mir bei der Entscheidungsfindeung vor allem bzgl. der Motorisierung noch nicht ganz sicher. Aber anderes Thema.

      Im Moment bin ich dabei mir die Diesel näher anzusehen. Dabei bin ich dann auf das Thema Rußpartikelfilter und dem damit verbundenen "Steuerwirrwarr" gestoßen. Da blicke ich nicht so ganz durch.

      Irgendwo glaube ich gelesen ode rgehört zu haben, dass man ohne RPF eine einmalige Steuermehrzahlung von ~300 Euro zahlen muss und dann pro ccm Hubraum noch 1,4 Euro oder sowas pro Jahr als "Strafsteuer". Wenn man freiwillig nachrüstet soll wohl sowohl der Einmalbetrag als auch die Strafsteuer wegfallen.

      Jetzt meine Fragen:
      1) Ist dacvon irgendwas (wenigstens halbwegs) richtig?
      2) Was ist, wenn ich mir jetzt bspw. nen 2.0D nehme, nen halbes Jahr ohne RPF rumfahre und dann nachrüste. Zahle ich dann erstmal den Einmalbetrag und kriege ihn später wieder zurück?
      3) Was kostet so ne Nachrüstung eines RPF für den 190er?

      Ansonsten bin ich selbstverständlich an allen Informationen diesbezüglich interessiert die ihr so weiterzugeben habt :)

      Danke euch schonmal :)

      gruß
      mb