0,68 Promille Restalkohol anfechtbar?

    • Original von Mark-RE
      Original von Barto
      Erzählt auf der anderen Seite jemand was über seinen Alkoholwert und dass er erwischt wurde, halten auf einmal sämtliche Forummember zum Alkoholsünder und die Bullen sind wieder das schwarze Schaf.

      Diese Doppelmoral hängt zumindest mir zum Hals raus....


      Ich halte die grünen Männchen überhaupt nicht fürs schwarze Schaf. Aber, wenn die einen Fehler gemacht haben, kann man dafür nicht bestraft werden. Die Grünen machen nur ihren Job, das sollte auch so sein.

      Sicher spielt hier auch die geringe Überschreitung der Grenze eine Rolle.
      Ich denke, aber 0,9 Pro Mille hätte meine Aussage sicher in die komplett andere Richtung gezielt.



      Die Grünen sind auch nur Menschen und machen mindestens genauso viele Fehler wie du und ich. Dafür gibts ja einen Rechtsstaat und mit einem Anwalt kann man einiges wieder geraderücken, bzw. relativieren.

      Deswegen würde ich dem Themenstarter auch einen Anwalt empfehlen, obwohl ich persönlich die Erfolgsaussichten für nicht so groß halte. Aber das ist meine eigene Meinung.

      Ich persönlich halte 0,7 Promille schon für eine Hausnummer, wenn damit einen Unfall baut, ist zB der Lappen ein ganzes Jahr weg und häufig auch ein Monats- Bruttolohn als Geldstrafe...

      Wenn man eben auf einem Festival o.ä. ist, sollte man sich überlegen, wann ich aufhöre zu saufen und ab welchem Zeitpunkt ich wieder fahren muss.
      Ich denke, viele von uns hier sind 3x7 Jahre alt und sollten eigentlich soviel Veranwortungsbewusst sein haben...

      In diesem Sinne

      Gruß
    • Um Dir mal eine qualifizierte Auskunft zu erteilen:

      1. Eine Wartezeit von 10Minuten kan durchaus ausreichen, wenn gewisse andere Kriterien vorliegen:
      - Hast Du den Mund vor dem Test spülen dürfen? Wenn ja ist eine Messabweichung aufgrund eines kürzlichen Alkoholgenusses sehr unwarscheinlich
      - Welche Vorgaben hat das spezielle verwendete Testgerät? (Die Urteile die zitiert wurden sind reine Einzelfallentscheidungen, die sich auf das jeweilige Testgerät beziehen, egal was der DAV erzählt, die erzählen nämlich viel wenn der Tagt lang ist).
      -Haben die Polizisten Dich evtl. vorher verfolgt, bzw beim Fahren beobachtet? Dann wirds nämlich schwierig zu behaupten, du habest kurz vorher getrunken.
      Desweiteren ist eine Durchführung des Tests in unter 20 Minuten extrem unwarscheinlich, geh nochmal ganz genau in Dich: Anhalten durch die Polizei, Diskussion/Befragung, Vortest, Fahrt zur Wache, Vorbereitung des Geräts - das Dauert ruck zuck mal 20Minuten.

      2. Das in Deinem Fall verwendete Testgerät ist zur beweissicheren Ermittlung des AAK/BAK geeignet. Jedoch nicht im Strafverfahren!!
      Eine zusätzliche Blutprobe wird idR erst ab einem Wert von über 0,8 Promille/% gemacht.

      Natürlich besteht die Möglichkeit, das Testverfahren gerichtlich überprüfen zu lassen, ich sehe da aber minimalste bis gar keine Chancen - egal was man Dir auf der komischen Anwalsthomepage rät:
      -Das Gerät ist anerkannt
      -Die Zeitspanne von 20Minuten haben die Polizeibeamten wohl eher eingehalten und wenn nicht, wissen die Polizisten genau was sie im Zeugenstand erzählen müsen. Davon abgesehen ist der Verlust des Zeitgefühls auch eine typische alkoholbedingte Ausfallerscheinung! ;)

      Und mit nem Moncherie 10MInuten vorher beindruckst du keinen Verkehrsrichter :D


      Mein Tip an Dich: Nutze die Zeit während Du Bus fährst darüber nachzudenken, warum Restalkohol so gefährlich ist... Denn ob Du Dich gut fühlst oder nicht - die Ausfallerscheinungen, Reaktionsverlangsamungen und der eingeschränkte Blickwinkel sind ab 0,5 schon ziemlich erheblich!

      Fpr weitere Fragen: email....
    • Keine Chance.
      Du hast ja auf die Möglichkeit einer Blutabnahme verzichtet und damit den Blase-Test anerkannt.
      0,68 sind mindestens 0,18 Promille zuviel.
      Ich fahre öfters mal mit <0,49. Das bekommt man mit Üben schon hin und hat bei unserer derzeitigen Gesetzeslage auch nichts Anrüchiges. Die Umstellung von <0,79 auf <0,49 klappte auch reibungslos.
      Nicht verstehen kann ich das Fahren nach reichlichem A-Genuß. Da rühre ich die nächsten 24 Stunden kein Fahrzeug an.

      Steck es weg, lerne daraus und wirf dein Geld nicht dem RA in den Rachen.
    • Original von gattino
      Keine Chance.
      Du hast ja auf die Möglichkeit einer Blutabnahme verzichtet und damit den Blase-Test anerkannt.
      0,68 sind mindestens 0,18 Promille zuviel.
      Ich fahre öfters mal mit <0,49. Das bekommt man mit Üben schon hin und hat bei unserer derzeitigen Gesetzeslage auch nichts Anrüchiges. Die Umstellung von <0,79 auf <0,49 klappte auch reibungslos.
      Nicht verstehen kann ich das Fahren nach reichlichem A-Genuß. Da rühre ich die nächsten 24 Stunden kein Fahrzeug an.

      Steck es weg, lerne daraus und wirf dein Geld nicht dem RA in den Rachen.


      also das mit den 24 stunden kann ich fast nicht glauben.Wenn es doch stimmt sag ich :respekt :band :respekt das ist dann schon sehr diszipliniert.Das heisst dann wenn du freitag stark unterwegs bist,fährst du erst sonntag wieder... :wow :wow

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Azzurro-Tom ()

    • Original von Barto
      Erzählt auf der anderen Seite jemand was über seinen Alkoholwert und dass er erwischt wurde, halten auf einmal sämtliche Forummember zum Alkoholsünder und die Bullen sind wieder das schwarze Schaf.

      Diese Doppelmoral hängt zumindest mir zum Hals raus....


      Neben dem was ich bereits anführte, hat sich der TE nicht nach dem Genuss von Alkohol ans Steuer gesetzt, sondern er hat danach geschlafen und es geht hier nur um den Restalkohol.
      Opelfahrer
    • @JojoCGN:

      Ich frage nur mal der Vollständigkeit halber: WAS genau qualifiziert Dich denn zu solchen Aussagen?
      Meine Erfahrung nach mittlerweile 4 Verfahren (wir sprechen hier von welchen mit Hauptverhandlung und nem Mann in schwarzer Robe) wegen zu schneller Fahrweise: es kommt immer auf den Richter an.
      Bei Alkohol wird die Gangart zwar etwas verschärft, aber dennoch verlasse ich mich NIE auf die Aussage eines Polizisten zum Werdegang, wie irgend etwas sonstwo gewertet wird, etc. . Nichts gegen die Grün-Weißen, aber stellenweise hätten sie in meinem speziellem Fall

      a) Ihre Arbeit richtig machen sollen (Blitzgeräte richtig aufstellen, die Eichung vielleicht auch mal machen, Abstände einhalten, Fragen richtig stellen)

      b) sich an Ihre Vorschriften halten und von Dingen, die sie vielleicht mal als Leserbrief in Ihrer Gewerkschaftszeitung gelesen haben, vor Ort nichts erzählen - schließlich sind Polizisten nunmal Polizisten und keine Anwälte.


      Es werden SO viele Fehler gemacht (die fallen teilweise wirklich nur dem RA selber auf),da rate ich IMMER ab einer Geldbuße von 200 Euro aufwärts zum Gang zum Anwalt - und ein Verkehrsanwaltsforum ist als erste Anlaufstelle immer ne gute Idee.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von VamosAlaPlaya ()

    • Original von Mark-RE
      ... es geht hier nur um den Restalkohol.


      Da muss ich JojoCGN Recht geben,

      mir ist nichts bekannt darüber, dass man mit 0,7 Promille Restalkohol sicherer fährt als mit 0,7 Promille direkt nach dem Saufen :)

      Mein laienhafter Chemie- und Biologieverstand sagt mir aber, dass 0,7 Promille immer gleich sind... :wow
    • Also wie gesagt ich durfte mir aussuchen ob ich auf der pi pusten will oder eine blutprobe ziehen lasse. Verfolgt haben die mich nur 800 m und da bin ich sauber geradeaus gefahren und habe nie den blinker vergessen. Richtig ist das alkohol und restalkohol das selbe sind. Eine Mundspülung durfte ich nicht machen. mich würde ja mal interessieren wie schnell die 5.5 promille mundalkohol vom mon cherie verfliegen. ob da nach 20 oder 30 minuten wirklich nur noch ein völlig unerheblicher teil übrig bleibt. mein vater hat mir vorhin auch geraten die 250€ zu blechen da es ohne rechtsschutz eh scheiße wird. nach dem test musste ich nur den bogen unterschreiben auf dem ich eine aussage machen kann.habe aber keine gemacht.
      Als du ins Schlafzimmer kamst und sagtest, deine Mutter wäre eine Schlampe und ich wäre ein Hurensohn, da dachte ich noch "O.k. der Junge is besoffen"!!
      Als du dann aber ins Wohnzimmer gingst, auf den Boden kacktest, auf die Scheisse Strohhälme stecktest und sagtest: "Dieser Igel wohnt jetzt hier", ist mir leider die Hand ausgerutscht! :thumbsup:
    • Original von ebs-soft

      Und nimm endlich dieses Scheißbild raus ..... ist ja ekelhaft


      ...das habe ich ihm auch schon gesagt, aber bei mir gabs noch nicht mal ne Reaktion!

      Es ekelt mich jedesmal wenn ich dieses häßliche Bild sehe, was hat das mit einem W201 Forum zu tun ?(

      Mach Dir nen schönen Benz rein und gut ist!

      Wenn nicht, dann wärs echt besser Du suchst Dir eine Freddy Krüger Forum!

      Ich rufe nach dem :admin
      Mein Azzurro..

    • Original von Kakteen
      Original von ebs-soft

      Und nimm endlich dieses Scheißbild raus ..... ist ja ekelhaft


      ...das habe ich ihm auch schon gesagt, aber bei mir gabs noch nicht mal ne Reaktion!

      Es ekelt mich jedesmal wenn ich dieses häßliche Bild sehe, was hat das mit einem W201 Forum zu tun ?(

      Mach Dir nen schönen Benz rein und gut ist!

      Wenn nicht, dann wärs echt besser Du suchst Dir eine Freddy Krüger Forum!

      Ich rufe nach dem :admin



      Hab ich nicht reagiert?

      Ich finde du hast recht.
      Sowas gehört nicht in ein Avatar-Bild.

      Mfg, Mark
      Opelfahrer
    • Original von Marc@SLF
      Also wie gesagt ich durfte mir aussuchen ob ich auf der pi pusten will oder eine blutprobe ziehen lasse. Verfolgt haben die mich nur 800 m und da bin ich sauber geradeaus gefahren und habe nie den blinker vergessen. Richtig ist das alkohol und restalkohol das selbe sind. Eine Mundspülung durfte ich nicht machen. mich würde ja mal interessieren wie schnell die 5.5 promille mundalkohol vom mon cherie verfliegen. ob da nach 20 oder 30 minuten wirklich nur noch ein völlig unerheblicher teil übrig bleibt. mein vater hat mir vorhin auch geraten die 250€ zu blechen da es ohne rechtsschutz eh scheiße wird. nach dem test musste ich nur den bogen unterschreiben auf dem ich eine aussage machen kann.habe aber keine gemacht.


      nach einem mon cherie ein pfefferminz schon gibts unter 0,5
      Marc mit dem Unterschreiben hast du das Blasergebnis anerkannt und das Ganze ist rechtlich abgesichert. Ohne Rechtsschutz brauchst du gar nicht erst Anfangen. Die Kosten wären viel zu hoch und wenn du dann doch verlierst kommen die Anwalts- und Gerichtskosten noch dazu.
      Ich weiß, dass ich nichts weiß

      Als Gott den Mann erschuf übte SIE nur

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mama von Schneck ()