Probleme mit der Polizei bzw. Bußgeld

    • Probleme mit der Polizei bzw. Bußgeld

      Hallo Leute...

      zur Vorgeschichte:

      Am 20.09.2007 hat mich die Polizei in Berlin rausgezogen weil ich zu schnell war...
      das hab ich auch eingesehen und meine Personalien brav abgegeben.

      am 01.10.2007 bin ich umgezogen..
      so wie mer ist richtet mer auch einen Nachsendeauftrag bei der Post ein...

      heute schau ich in meinen Briefkasten liegt ein Brief vom Polizeipräsidium Berlin im Kasten...
      es handelt sich hierbei um eine Manung zum Bußgeldbescheid vom 30.10.2007.
      den hab ich aber nie erhalten????
      da der wahrscheinlich auch mit der PIN AG zugestellt wurde...

      nun konnte ich auch keinen einspuch einlegen, hab ich jetzt noch möglichkeiten??
      nun wollen sie von mir nämlich die
      Geldbuße 50 Euro + Gebühren von 20 Euro und Auslagen von 2.21 Euro.


      nun meine Fragen:
      kann ich jetzt noch Einspruch einlegen?
      es scheint ja ohne Punkte zu sein sonst wäre es ja von Flensburg gekommen, oder??
      Bitte helft mir... im Netz hab ich nix gefunden... und mer hat ja doch nicht jeden Tag mit der Polizei zu tun...



      grussi
    • Hallo,

      ich will Dich ja nicht unnötig beunruhigen, aber soweit mir bekannt, ist ein Bußgeld immer mit einem Punkt verbunden. Alles bis 35 Euro ist ohne Punkt und nennt sich Verwarnungsgeld.

      Zur Postgeschichte: Hast Du Dich brav umgemeldet? Denn dann hast Du vielleicht noch eine Chance Einspruch einzulegen. (das ist Laienwissen).

      Gruß Phillip
      Immer dem Stern nach!
    • RE: Probleme mit der Polizei bzw. Bußgeld

      Du hast doch bei der kontrolle bestimmt den Bußgeldschein bekommen oder?
      Wenn nicht, dann geh zur Polizei und sag denen, das du umgezogen bist, und deswegen keinen Bußgeldbescheid bekommen hast. Du die Strafe gleich zahlen willst, und ob man somit die Mahngebühren usw erlassen könnte.
      MFG
      Josch
      Richtige Autos werden hinten angetrieben. Alles andere sind Kutschen!!!
    • RE: Probleme mit der Polizei bzw. Bußgeld

      das kannst du normal schon, da der brief nie zgestellt wurde, kann sein das er zurückgeschickt wurde oder noch bei der post herumflattert.
      kann auch sein das die polizei etwas übersehen hat.

      im diesen fall brauchst du keine angst haben, es kann nichts passieren und du kommst auch nicht hinter gittern :lol
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    • das mit dem Bußgeldkatalog ist mir nun klar und das ich einen Punkt bekommen werde auch...

      aber interessanter wäre eigentlich ob ich noch Einspruch einlegen kann...
      und wie des genau funktioniert, da ich ja nu scho die Mahung erhalten hab, obwohl mich nie der normale Bußgeldbescheid erreicht hat!?

      achja, und wie schon erwähnt kann es sein das diser Brief gar net mit der Post zugestellt wurde sondern mit PIN MAIL...
      zumindest ist die Mahnung mit diesem Unternehmen zugestellt worden...

      gruss

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Dennis 2.6 ()

    • Original von Flo Odw.
      innerhalb geschlossener Ortschaften (gilt auch für 30 km-Zone !)
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      100% richtig !
    • Original von Dennis 2.6
      kann ich jetzt noch Einspruch einlegen?


      Rücksetzung in den alten Stand beantragen.



      Original von MannMitHut
      Soweit ich weiß, kommen die Treuepunkte aus Flensburg unabhängig vom Bußgeld mit nem eigenen Brief.


      Nö, im Bußgeldbescheid ist ein Hinweis, dass nach Rechtskraft des Bescheides Punkte im Verkehrszentralregister eingetragen werden.
    • Genau, dafür gibt es keinen eigenen Brief.

      Die Behörde hat im Zweifelsfall den Zugang des BG nach zu weisen, kann sie das nicht, gild er als nicht angekommen.

      Deshalb kommt son Wisch auch meißtens per "Amtliche Zustellung".
      Diese müsste dann aber auch amtlich im richtigen Postkasten zugestellt werden. Stellen die die amtlich im falschen Postkasten zu, oder das geht über nen Nachsendeantrag, dann haben die n Problem.

      Weiterhelfen wird ein Rechtsanwalt, denn da ist mein Wissen vorbei.

      Steht kein Rechtsbehelf hinten drauf?
      Opelfahrer
    • Es gibt eine zeitliche Frist, in der man Einspruch erheben kann. Diese Frist beginnt aber erst mit der Kenntnisnahme!!!
      Du kannst ja eindeutig nachweisen, dass Du den Bußgeldbescheid (der vor der Mahnung ankam) gar nicht bekommen hast.
      Der Anwalt wird Dir das besser erklären, sonst kann ich heute Abend mal meine Freundin fragen (hat Jura schon abgeschlossen), die weiß das mit Sicherheit
      Gruß
      ckmill2000

      Mein 190E 3.0
    • RE: Probleme mit der Polizei bzw. Bußgeld

      Voraussetzung für die Geltendmachung einer Mahngebühr ist zunächst, dass sich der Schuldner in Verzug befindet. Dazu bedarf es i.d.R. entweder einer Mahnung durch den Gläubiger oder eines Hinweises auf der Rechnung des Gläubigers nach § 286 Abs. 3 BGB, der meist wie folgt aussieht:
      Gemäß § 286 Abs. 3 BGB geraten Sie spätestens 30 Tage nach Zugang dieser Rechnung und Fälligkeit der oben genannten Entgeltforderung in Verzug, ohne dass es hierzu einer ausdrücklichen Mahnung bedürfte. Ab Beginn des Verzugs sind Sie zum Ersatz des durch den Verzug entstehenden Schadens (z.B. Kosten für Mahnungen aufgrund anhaltenden Zahlungsverzugs) sowie zur Zahlung von Verzugszinsen verpflichtet.
      Liegt ein solches Hinweis nicht vor und ist die Mahnung nicht nach dem Gesetz entbehrlich gewesen, so darf für die erste Mahnung (vorbehaltlich abweichender vertraglicher Vereinbarungen) keine Gebühr erhoben werden, da sich der Schuldner zu diesem Zeitpunkt noch nicht in Verzug befand. In AGB ist eine Bestimmung, durch die der Verwender von der gesetzlichen Obliegenheit freigestellt wird, den anderen Vertragsteil zu mahnen, unwirksam (§ 309 Nr. 4 BGB).

      Erst die zweite Mahnung kann somit überhaupt sog. Mahngebühren begründen. Solche pauschalierten Mahngebühren sind in AGB zulässig, soweit die Pauschale den in den geregelten Fällen nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden nicht übersteigt und dem anderen Vertragsteil ausdrücklich der Nachweis gestattet wird, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale (§ 309 Nr. 5 BGB). Eine noch zulässige Höhe der Pauschale dürfte sich zwischen 3 und 5 EUR (inkl. MwSt) bewegen. Darüber hinaus gehende Pauschalen sind meines Erachtens zumindest problematisch.

      als erstes mußt Du gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen und gleichzeitig Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantragen. Dabei ist eine ausführliche Begründung sehr wichtig. Sollte die Bußgeldstelle die Wiedereinsetzung ablehnen ist dann der Gang vor ein Gericht erforderlich. Hierzu ist es auf jeden Fall besser einen erfahrenen Verkehrsrechtsanwalt einzuschalten.

      Der Zeitpunkt der Niederlegung ist auf der Postzustellungsurkunde vermerkt, dieses Datum ist ausschlaggebend.

      Ich hab mir mal erlaubt ein paar Dinge zu dem Thema rauszusuchen.
      Da Du ja verzogen bist und ein Nachsendeantrag gestellt hast, liegt der Fehler nicht bei Dir sondern bei der Behörde oder der Post. Daher stehen die Chancen sehr gut, dass Du mit einem Einspruch auch nach Fristablauf durchkommst, da Du ja erst vor kurzem Kenntniss von dem Bußgeld erlangt hast. Trotzdem würde ich an Deiner Stelle zusätzlich zum Einspruch erstmal das Bußgeld ohne die Mahn- und Bearbeitungsgebühren bezahlen, damit du nicht noch eine 2. Mahnung bekommst oder der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht.
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    • Das hast du schön geschrieben -hast du doch selbst geschrieben, oder? *mit Kochlöffel wedel*- aber die ersten 2/3 sind Privatrecht und haben nicht viel mit dem Öffentlichen Recht gemein. Sowohl die Regelungen zu Mahngebühren, als auch zu AGBs :D
      Schonmal eine Behörde mit AGBs gesehen? *rofl*.

      Ganz schlecht ist der Vorschlag, einfach so zu zahlen.
      Mit der Zahlung legst du ein Schuldanerkenntnis ab, damit ist Feierabend. Dann brauchst du keinen Anwalt und nichts mehr, du bist Schuld, das hast du mit Zahlung anerkannt und fertig.

      Die Frage ist natürlich auch, was du jetzt willst?
      Wenn du eh damit einverstanden bist, was willste noch Einspruch einlegen?
      Ohne Mahngebühren zahlen und fertig.

      Wenn du nicht einverstanden bist, ab zum Fachanwalt.
      Opelfahrer
    • nein das obereste habe ich nur rausgesucht. dass das aus dem p-recht kommt ist mir schon klar gewesen mir ging es dabei nur um das generelle.
      die frage der schuldanerkenntnis ist glaubig unstrittig, da wenn ich es richtig verstanden habe, er seine schuld ja nicht bestreitet. er sollte ja auch nur einen einspruch bzw. der mahnung widersprechen...war vielleicht ein wenig mißverständlich...sorry
      daher denke ich das er um schlimmern aus dem weg zu gehen mit einer zahlung zumindestens des bußgeldes besser fährt als nicht darauf zu reagieren oder erstmal gar nicht zu zahlen....das bedeutet immer unnötigen stress und am ende viel geld für den rechtsverdreher denn man sich bei solchen dingen sparen kann....
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    • Original von Markus 1.8
      Mach einfach nichts, irgendwann kommen die Herren rum und holen nur das Bußgeld ab ohne Mahngebühr.

      Und das schöne ist die Nachbarn haben so auch mal wieder was zu tratschen. :yo


      Irrtum.
      Du kriegst noch n Haufen mehr an Papier und am Ende führen die dich ab, zur Ordnungshaft nach Tagessätzen.

      Umstritten ist das Zahlen = Schuldanerkenntnis schon, aber die Behörden gehen erst einmal davon aus, dann musst du klagen, wenn du viel Glück hast gewinnst du in irgendeiner Instanz und stehst in 2 Jahren wieder da, wo du jetzt stehst.

      Wenn alles klaar ist, zahl es doch einfach.

      Ich versteh auch noch nicht so ganz das Problem, was du damit hast, den Kram zu bezahlen.

      Vieleicht kannst du mir das noch mal erklären?

      Mfg, Mark
      Opelfahrer
    • Original von Mark-RE
      Original von Markus 1.8
      Mach einfach nichts, irgendwann kommen die Herren rum und holen nur das Bußgeld ab ohne Mahngebühr.

      Und das schöne ist die Nachbarn haben so auch mal wieder was zu tratschen. :yo


      Irrtum.
      Du kriegst noch n Haufen mehr an Papier und am Ende führen die dich ab, zur Ordnungshaft nach Tagessätzen.

      Umstritten ist das Zahlen = Schuldanerkenntnis schon, aber die Behörden gehen erst einmal davon aus, dann musst du klagen, wenn du viel Glück hast gewinnst du in irgendeiner Instanz und stehst in 2 Jahren wieder da, wo du jetzt stehst.

      Wenn alles klaar ist, zahl es doch einfach.

      Ich versteh auch noch nicht so ganz das Problem, was du damit hast, den Kram zu bezahlen.

      Vieleicht kannst du mir das noch mal erklären?

      Mfg, Mark


      Hem also bei mir kommen sie denn an und fragen entweder sofort bezahlen oder erzwingungshaft.......
    • Bußgeld = Belastender Verwaltungsakt

      Belastender Verwaltungsakt muss zugestellt werden bzw. Zustellung muss beweissbar sein. Dies geht nur per Zustellungsurkunde und Bote gegen Empfangsbekenntnis, soweit ich das noch richtig im Kopf habe (Einschreiben reicht nicht, da vor Gericht für die Behörde wertlos).

      An deiner Stelle würde ich dort einfach anrufen und denen erklären, dass dieser Brief nie bei dir angekommen ist. Wenn sie erst etwas stur sind, dann frag genauer nach, ob sie die Zustellung belegen können. Wenn ja, wie genau? (s. Möglichkeiten oben). Wenn sich da gar nichts machen lässt, dann ab zum Anwalt.


      EDIT:
      Einspruchfrist bzw. Klagefrist (Nur noch Klagemöglichkeit in einigen Bundesländern nach Verwaltungsreform) innerhalb eines Monats.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Onkel-Benz ()

    • ich hab mich mal im Forum angemeldet wo auch der Bußgeldkatalog online gestellt wird...
      und dort wurde mir dazu geraten mich mit dem zuständigen Sachbearbeiter zu kontaktieren und mit ihm das vorzutragen und ggf. zu klären...
      auch von der Rücksetzung in den alten Stand haben sie mir dort geschrieben... das ist aber nur sinnvoll wenn ich vorhabe Einspruch einzulegen...

      ich denk den weg werde ich auch am Montag einschlagen...

      denn das ich die Geschwindigkeisüberschreitung begangen habe möchte ich ja nicht abstreiten... (sie haben mich ja nu an ort und stelle raus gezogen)
      nur möcht ich gern mal genau wissen was ich für eine Strafe bekomme...

      werde euch dann nochmal sagen was genau raus gekommen ist...


      grussi Dennis