Delle + Kratzer Fahrertüre - Wieviel € sind zu erwarten von der gegnerischen Versicherung?

    • Danke euch allen für die Einschätzung,

      hatte auch mit ca. 800 € gerechnet die bei mir bleiben.

      Reperatur lohnt sich nicht, zwar hat das Auto gerade frisch Tüv/Au, wird aber wohl nicht mehr ewig mein Begleiter bleiben. Die Reperaturkosten stehen in keinem Verhältnis zum Restwert.
      Ein paar kleinere Schönheitsfehler sind sowieso schon vorhanden (kleine Dellen und Kratzer).

      Wer in den nächsten Monaten Interesse hat kann sich gerne bei mir melden.
      - Tüv/Asu 5.2010 Euro 2
      - Automatik
      - Karosse hat aktuell meine ich 272.000 km
      - Motor 197.000 km (Ersatzmotor stammt hier aus dem Forum - nähere Info´s gibts gerne per PN)
      - 70/40 FK-Fahrwerk
      - 16V Bremsen
      - Sportline Sitze + Rückbank
      - lange Mittelkonsole Zebrano
      - Sportlenkrad BBS 36 cm
      - Domstrebe D&W
      - Remus Edelstahlendtopf
      - Fächerkrümmer Supersprint (wurde allerdings schonmal geschweißt - ist aber absolut dicht seit ich ihn habe)
      - Wagenheberaufnahmen vorne gerichtet mit Rep-blechen (geschweißt, grundiert, lackiert, U-Schutz)

      Gleich vorneweg: Das Auto wird nur geschlachtet wenn sich wirklich keiner findet der den ganzen Wagen will. Tüv/Asu hat er ja und die Teile die ich im Laufe der Jahre eingebaut habe sind ja von manchen hier gesucht.

      Gruß
      Franky
      Mein Ex-W201:
      bornit, Automatik, Bj. 91, FK 70/40 Fahrwerk, Sportline-Sitze, 16V-Bremsen; ca. 140 PS
      Sommer: 7x15 ET37 vom R170 mit 205/55
      Winter: 6,5x15 ET 44 vom W124 mit 185/65
      R.i.P.
    • Reperatur lohnt sich nicht, zwar hat das Auto gerade frisch Tüv/Au, wird aber wohl nicht mehr ewig mein Begleiter bleiben. Die Reperaturkosten stehen in keinem Verhältnis zum Restwert.


      Vorsicht, auch wenn das tatsächlich so ist, muss man das ja nicht sagen, sonst wird die Versicherung auf wirtschaftlichen Totalschaden abrechnen wollen. Dann bekommste wenig. Wiederbeschaffungswert - Restwert. Sie werden versuchen dir ein Restwertangebot zu machen, dass man sich wundert..

      Auf _jeden_ Fall einen eigenen Sachverständigen beauftragen nicht belabern lassen von der Versicherung. Den Sachverständigen Deiner Wahl müssen sie bezahlen, das ist Dein Recht. Lass Dich nicht behumpsen.

      Wenn Du nen metallic Lack hast wird das deutlich über 1000€ kosten ich nehme an 1500-1800, das dürfte knapp der Wiederbeschaffungswert Deines Autos sein, falls es nicht schon ganz am Ende ist. Bis 110% des Wiederbeschaffungswertes müssen sie die Reparatur bezahlen. Du benötigst also einen Gutachter, der Dir einen hohen Wiederbeschaffungswert und leicht darunter liegende Reparaturkosten schreibt. Dann kannst Du dir immer noch überlegen ob du es reparieren lassen willst, das Geld ohne Mwst. einkassierst und mit der Beule rumfährst oder sonstwie ne Tür reinfummelst. Neue gebrauchte Tür liegt bei 50-100€

      W.
    • Der Kostenunterschied bei Metallic zu Uni liegt bei etwa 20€.

      Mag sein, dass die Farbe nicht viel mehr kostet. Die 2Schicht Lackierung muss man aber teuer bezahlen (obs nun gerechtfertigt ist oder Abzocke von Beresa, sei mal dahingestellt). Oft ist der Erhaltungszustand eines metallicfarbenen mit Klarlack überzogenem Autos nach 20 Jahren besser, so erzielt man für gewöhnlich einen höheren Verkaufspreis. Also Anschaffungspreis/Wiederbeschaffungswert/Restwert/Ersatztür/Reparatur/Material ist teurer bei metallic. Der Lackieronkel hier bei Beresa meinte metallic wäre schwieriger zu reparieren, ich glaub dem das einfach mal.

      W.
    • 20€ für die Türe, wobei das schon hoch gegriffen ist.

      Der Liter Uni-Basislack kostet mitlerweile knappe 100€ lp, der Liter Metallicbasislack ~130€.
      Für so ne 190er Türe braucht man für die Außenseite vieleicht 0,1-0,2 Liter.

      Was ist denn bitte an Metallic anders als an normalem Lack?

      Den üblichen Unilack, wie er als einfache Farbe auf den 190ern ab Werk ist, gibt es eh nicht mehr. Die Lacke sind seid dem 1.1.2008 nach EU Recht verboten worden.
      Heut zu tage nimmt man Wasserbasislack und es kommt klaarlack drüber und ob der Wasserbasislack nun Blau oder Blauschwarzmetallic ist, das macht überhaupt keinen Unterschied. In beschriebenem Rahmen höchstens in den Kosten, aber vom Spritzen her und von der Arbeit bleibt es das Gleiche.

      Mfg, Mark
      Opelfahrer
    • wogre schrieb:

      Reperatur lohnt sich nicht, zwar hat das Auto gerade frisch Tüv/Au, wird aber wohl nicht mehr ewig mein Begleiter bleiben. Die Reperaturkosten stehen in keinem Verhältnis zum Restwert.


      Vorsicht, auch wenn das tatsächlich so ist, muss man das ja nicht sagen, sonst wird die Versicherung auf wirtschaftlichen Totalschaden abrechnen wollen. Dann bekommste wenig. Wiederbeschaffungswert - Restwert. Sie werden versuchen dir ein Restwertangebot zu machen, dass man sich wundert..

      Auf _jeden_ Fall einen eigenen Sachverständigen beauftragen nicht belabern lassen von der Versicherung. Den Sachverständigen Deiner Wahl müssen sie bezahlen, das ist Dein Recht. Lass Dich nicht behumpsen.

      Wenn Du nen metallic Lack hast wird das deutlich über 1000€ kosten ich nehme an 1500-1800, das dürfte knapp der Wiederbeschaffungswert Deines Autos sein, falls es nicht schon ganz am Ende ist. Bis 110% des Wiederbeschaffungswertes müssen sie die Reparatur bezahlen. Du benötigst also einen Gutachter, der Dir einen hohen Wiederbeschaffungswert und leicht darunter liegende Reparaturkosten schreibt. Dann kannst Du dir immer noch überlegen ob du es reparieren lassen willst, das Geld ohne Mwst. einkassierst und mit der Beule rumfährst oder sonstwie ne Tür reinfummelst. Neue gebrauchte Tür liegt bei 50-100€

      W.


      Hi nochmal,

      also das Auto ist natürlich nicht total fertig, aber realistisch eingeschätzt ist für den Wagen bei der km-Leistung nicht wahnsinnig mehr als 1.500 zu bekommen, trotz der vielen gesuchten Teile, dafür muss man nämlich erst mal einen finden, der sich damit auskennt.

      Bornit ist ein Metallik-Lack, schätze aber den Unterschied nicht so hoch ein.

      Gutachter wird natürlich der meines Vertrauens beauftragt. Ich werde vorab alle Möglichkeiten mit Ihm durchsprechen und wir werden uns dann für die "Richtige" entscheiden.

      Ich halte euch auf dem Laufenden.

      Gruß
      Franky
      Mein Ex-W201:
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      Winter: 6,5x15 ET 44 vom W124 mit 185/65
      R.i.P.
    • Vorsicht, auch wenn das tatsächlich so ist, muss man das ja nicht sagen, sonst wird die Versicherung auf wirtschaftlichen Totalschaden abrechnen wollen. Dann bekommste wenig. Wiederbeschaffungswert - Restwert. Sie werden versuchen dir ein Restwertangebot zu machen, dass man sich wundert..


      Das nehme ich mal gleich als Anlass, zu bedenken zu geben dass die Mehrheit der Rechtsverdreher Winkeladvokaten sind.

      Das was oben geschrieben wurde ist z.B. nicht richtig.
      - Restwert überzogen?
      Der Restwert ergibt sich aus dem Gutachten und der Gutachter holt zur Ermittlung des Restwertes 5 verbindliche Angebote einer Restwertbörse ein.
      Das teuerste Angebot ergibt den Restwert. Im Gutachten steht auch klaar drinnen, WER das Restwertangebot verbindlich gemacht hat, von dem kriegst du dann auch 100%ig den angegebenen Restwert.

      - Totalschaden
      Ein Totalschaden liegt vor, wenn der Wiederbeschaffungswert durch die Schadenshöhe überschritten wurde.
      Ein Totalschaden liegt nicht vor, wenn der Wiederbeschaffungswert kleiner ist als Schden + Restwert.

      - Wiederbeschaffungswert
      Der Wiederbeschaffungswert ist der Wert, für den das Fahrzeug wieder zu beschaffen ist. Das ist bei normalen Fahrzeugen im Regelfall der Marktwert, natürlich zzgl. Zulassungskosten, etc.
      Der Wiederbeschaffungswert kann sich jedoch durch Veränderungen am Fahrzeug erhöhen, wenn z.B. eine außergewöhnliche Lackierung gemacht wurde, welche auf dem Markt nicht wieder zu beschaffen ist, oder durch den Einbau einer Musikanlage. In letzterem Falle würde der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges um die Umbaukosten der Musikanlage vom Altfahrzeug ins Ersatzfahrzeug steigen.

      - Restwertabzug
      Wird ein Fahrzeug nicht veräußert sondern durch Reparatur, Eigenraparatur oder bei geringfügiger Beschädigung welche den Zweck des Fahrzeuges nicht einschränkt weiter genutzt, darf ein Restwert nicht abgezogen werden. Ein Restwert darf nur abgezogen werden, wenn er tatsächlich erlöst wird, das heißt, wenn das KFZ tatsächlich veräußert wird.
      Vgl. BGH AZ: VI ZR 393/02

      Mfg, Mark
      PS: Copyright des Textes liegt bei mir.
      Opelfahrer
    • So also mal für euch zur Kenntnis, hat leider bischen länger gedauert:

      Schaden beläuft sich auf ca. 1.800 € + MWST

      Jetzt bin ich mal gespannt wie die Versicherung des Gegners reagiert.

      Gruß
      Franky
      Mein Ex-W201:
      bornit, Automatik, Bj. 91, FK 70/40 Fahrwerk, Sportline-Sitze, 16V-Bremsen; ca. 140 PS
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      R.i.P.
    • Wirst du nie bekommen,
      die gegnerische Versicherung wird dir den Gutachter selbst zahlen lassen, da für diese Reperatur kein Gutachter notwendig gewesen wäre,
      die Versicherung zahlt max. den Wert, der Reperatur + max.2 Tage ausfallzeit, für Reperaturdauer. :)

      Um welche Versicherung handelt es sich vom gegner?
      Hast du einen Anwalt genommen?

      Mfg.Markus
    • Im Moment ist noch kein Anwalt von Nöten.

      1. Wollte die Versicherung ein Gutachten :P
      2. Den Wert den das Gutachten ausweist sind doch die Reparaturkosten ?(
      3. Schuldfrage ist klar und wird auch vom Schädiger nicht bestritten

      Wir werden sehen
      Gruß
      Franky
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      R.i.P.
    • So ein Quatsch.
      Bei dem Kläckerbetrag wird die gegnerische Versicherung kein Gegengutachten erstellen lassen.
      Was soll denn dabei raus kommen? Das man die Türe Heilehexen kann und nicht neu braucht?

      Der Gutachter wird schon wissen, was er aufgeschrieben hat, nämlich das was im PC steht, da wird die Versicherung nicht auf die Idee kommen dran rum zu mäkeln.
      Interessanter wird es, wenn die VS auf die Idee kommt, die im Gutachten aufgeführten Sätze, z.B. Stundenverrechnungssätze zu drücken oder die Lackierkosten wegen angeblicher Wertverbesserung nicht übernehmen willl.
      Das Gutachten kriegst du selbstverständlich auch bezahlt, die Grenze fließt zwischen 750-1000€ Schaden ab welchen dir ein Gutachter zusteht, bei 1800€ keine Frage.

      Klaar braucht man für die Rep keinen Gutachter, aber für die Abrechnung, denn man muss ja ersteinmal die Schadenssumme feststellen.
      Wieviel Ausfallzeit die VS zahlen wird, steht übrigends auch im Gutachten ;)

      Die VS wird dir nun anbieten:
      Schaden - MWST - Abzüge.
      Ich würde Fordern:
      Schaden + MWST + Ausfallzeit und wenn nicht, dann Anwalt.
      Das ist dein Trumpf, wenn sie zicken, zahlen sie auch noch den Anwalt.

      Bei 1800 Brutto zzgl. 3 Tage Ausfallzeit = ca. 1950€, mit Mehrwertsteuer 2320,50€
      Ich denke, wenn ihr euch irgendwo bei 1600-1800€ einig werdet, ist das ein gutes Geschäft für alle.
      Opelfahrer
    • Mark-RE schrieb:

      So ein Quatsch.
      Bei dem Kläckerbetrag wird die gegnerische Versicherung kein Gegengutachten erstellen lassen.
      Was soll denn dabei raus kommen? Das man die Türe Heilehexen kann und nicht neu braucht?

      Der Gutachter wird schon wissen, was er aufgeschrieben hat, nämlich das was im PC steht, da wird die Versicherung nicht auf die Idee kommen dran rum zu mäkeln.
      Interessanter wird es, wenn die VS auf die Idee kommt, die im Gutachten aufgeführten Sätze, z.B. Stundenverrechnungssätze zu drücken oder die Lackierkosten wegen angeblicher Wertverbesserung nicht übernehmen willl.
      Das Gutachten kriegst du selbstverständlich auch bezahlt, die Grenze fließt zwischen 750-1000€ Schaden ab welchen dir ein Gutachter zusteht, bei 1800€ keine Frage.

      Klaar braucht man für die Rep keinen Gutachter, aber für die Abrechnung, denn man muss ja ersteinmal die Schadenssumme feststellen.
      Wieviel Ausfallzeit die VS zahlen wird, steht übrigends auch im Gutachten ;)

      Die VS wird dir nun anbieten:
      Schaden - MWST - Abzüge.
      Ich würde Fordern:
      Schaden + MWST + Ausfallzeit und wenn nicht, dann Anwalt.
      Das ist dein Trumpf, wenn sie zicken, zahlen sie auch noch den Anwalt.


      Bei 1800 Brutto zzgl. 3 Tage Ausfallzeit = ca. 1950€, mit Mehrwertsteuer 2320,50€
      Ich denke, wenn ihr euch irgendwo bei 1600-1800€ einig werdet, ist das ein gutes Geschäft für alle.


      Komm da nicht ganz klar, ich werd den Wagen ja nicht in der Werkstatt reparieren lassen - stehen mir dann trotzdem Entschädigung für die Ausfallzeit zu? Also bei Selbstreparatur?
      Die MWST steht mir in diesem Fall doch auf keinen Fall zu.

      Danke + Gruß
      Franky
      Mein Ex-W201:
      bornit, Automatik, Bj. 91, FK 70/40 Fahrwerk, Sportline-Sitze, 16V-Bremsen; ca. 140 PS
      Sommer: 7x15 ET37 vom R170 mit 205/55
      Winter: 6,5x15 ET 44 vom W124 mit 185/65
      R.i.P.
    • Die Ausfallzeit und die Mehrwertsteuern stehen dir zu, wenn das KFZ repariert wird.
      Wenn du es nicht reparierst, keine Ausfallzeit, also auch kein Schaden und demnach kein Geld.

      Die Mehrwertsteuer wird ersetzt wie angefallen.
      Trotzdem kann man die erst einmal mitfordern, die Versicherungen lassen sich auch lustige Dinge einfallen, um weniger zu zahlen als sie müssen.
      Wenn du dann selbst reparierst, bekommst du die MWST zurück, die angefallen ist.
      Wenn du also mit einer Sprühdose für 10€ drüber sprühst, kriegst du die 1,90€ MWST auch ersetzt.

      Mfg, Mark
      Opelfahrer
    • @ Mark-RE

      Der Gutachter hat bei uns die Reparaturkosten i.V.m. dem Autohaus neu kalkuliert und ist auf einen niedrigeren Betrag gekommen als den, den der anfängliche Kostenvoranschlag des Autohauses aufweist. Welcher Wert ist denn nun als Schadenshöhe anzunehmen? Denn das Autohaus ist ja nicht deppert und berechnet jeden Schaden des gleiches Kalibers anders (<- Achtung: Annahme!) Kannst du mir dazu was sagen?
      Der aktuelle Rohölpreis

      Rettet den Genitiv!

      "Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger." (Kurt Tucholsky)