Kaufvertrag rückgängig machen ?????? S.O.S !!!!

    • ne habe es nicht ausgeschlossen habe es einfach garnicht erwähnt

      das ato hat 1.500 ero gekostet und hatte 7 vorbesitzer hauptsache es fährt sich wirkich gut ich weiß nciht was der typ hat und das auto fähr wirklich gu keine probleme mit getriebe kupplung oder sost was ....

      hmmmm ;( ;( ;( ?( ?( ?(
    • Gewährleistung hin, Gewährleistung her ...

      meines Wissens muss man die als Privatmann nicht ausschließen.



      Und was heisst denn schon Gewährleistung? Es wird nur für Schäden gehaftet, die vor der Übergabe bereits vorhanden waren.

      Knackpunkt dabei ist die Beweislast. Erste halbe Jahr Beweislast beim Verkäufer, danach beim Käufer.



      Vorschaden durch einen Unfall zählen m. E. nicht zur Sachmängelhaftung, wenn dieser nicht erheblich ist.

      Geht wohl eher in verschwiegener Mangel - ob arglistig oder nicht.

      Es ist nachher sehr schwierig nachzuweisen, wer in der Kette den Schaden verschwiegen hat. Also gute Chancen für dich!

      Hoffe du hast eine Rechtschutzversicherung? Könnte sonst teuer werden. Dann nimm lieber das Auto zurück.