Zugelassenes Auto kaufen...

    • Zugelassenes Auto kaufen...

      Hallo Leute,

      ich hab vor mir einen neuen Wagen zu kaufen.
      Den, den ich morgen anschaue ist noch zugelassen auf den Besitzer.
      Jetzt frage ich mich, wie ich damit umgehe.

      Nehme ich das zugelassene Fahrzeug einfach mit und lasse es bei
      der Zulassungsstelle auf mich zu, behalte dann damit auch die alten
      Nummernschilder und im Brief wird nur mein Name eingetragen?

      Brauche dazu auch noch eine schriftliche Zustimmung des Vorbesitzers
      oder reicht da dann der Kaufvertrag?

      Ich hab leider überhaupt keine Ahnung mehr wie das läuft.
      Und was das kostet.

      Könntet es vielleicht auch sein, dass der Vorbesitzer rumzickt und
      nicht will, dass ich mit seinem Nummernschild (auf ihn halt zugelassen)
      kurzfristig rumfahre. Weil er die Gefahr sieht, dass ich erstmal alle
      Blitzer ausprobiere.

      Ihr würdet mir sehr helfen!
      Ich danke euch.

      Martin

      P.S. Wenn ich mir den Wagen morgen kaufe, verkaufe ich meinen
      190er, 1,8 Bj. 92, 202000km, silber, Bremsen vorne neu, gerade Ölwechsel gemacht.
      Dazu dann ab morgen mehr.
    • die meißten Verkäufer machen das dann so das sie im Kaufvertrag reinschreiben "Der Käufer meldet das fahrzeug binnen 7 Tage um"

      oder so hab ichs gemacht weil mein 7er noch angemeldet war und ich kein risiko eingehen wollte! bin mit ihm nachhause gefahren hab die Schilder abgemacht und mit meinem Vater dann wieder heim...
      Cruise Cruise Cruuuuiseeen!
    • die meisten verkäufer haben sich da in der tet etwas zickig.
      aber wenn es im kaufvertrag festgehalten wird (mit datum und UHRZEIT) denn kann den verkäufer eigentlich nichts passieren.
      habe ich als verkäufer auch schon paar mal gemacht.

      einfach reinschreiben das herr xy das auto am bla bla bla um bla bla bla gekauft hat und das er es binnen 5 Tage ummeldet.


      wenn der verkäufer in der zeit einen blitzer bekommt kann er anhand des kaufvertrages beweisen das das auto zu dieser zeit nicht mehr in sein besitz war.



      behalte dann damit auch die alten Nummernschilder

      kann man so machen. aber nur wenn es den selben landkreis angehört.......sprich wenn du aus M-München kommst und das auto auch ein M-München kennzeichen hat.
      wenn es so ist das das auto auch aus münchen kommt, brauchst nur zur zulassungsstelle fahren mit folgenden papieren:
      -KFZ Brief
      -KFZ Zulassung
      -HU + AU Berricht
      -versicherungskarte
      -Kaufvertrag

      denn wird es eine Umschreibung und keine neue Zulassung. (ist auch billieger)


      wenn es aber verschiedene landkreise sind wird es nichts. denn mußt du zu deiner Zulassungsstelle fahren, das auto abmelden und wieder auf dich anmelden. so kenn ich es.
      denn wird es auch ein wenig teurer weil es noch eine umschreibung von ausserhalb dazu kommt. so nennen die es auf der zulassungsstelle.alleine diese ummeldung von ausserhalb beträgt hier in erfurt um die 10-15 euro
      so habe ich es in erinnerung

      glaub mir ich kenn mich aus auf der zulassungsstelle. bin da stammkunde :whistling:
      Gruß Basti

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Basti_EF ()

    • Wegen der Zulassung schau mal auf der bei deiner Zulassungsstelle vorbei. Dort ist meist alles erklärt, und es steht auch bei, welche Unterlagen du für eine Zulassung benötigst. Sobald du den KFZ-Brief (neu wohl Zulassungsbescheinigung Typ I), interessiert das Amt kein Kaufvertrag.

      Wenn das Fahrzeug in einem anderen Zulassungsbezirk zugelassen ist, brauchst du neue Kennzeichen. Wenn du gleichzeitig deinen alten abmeldest, kannst ggf. auch die Kennzeichen weiterverwenden.
      In deinem Post ist ja nicht ersichtlich, wo du den Benz kaufen willst.

      Grüsse
      Al

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    • Die alte Deckungskarte hat ausgedient.
      Es gibt nur noch Nummern.

      Kann so pauschal nicht sagen. Ich habe seit einer Woche ein altmodisches Stück Papier im Schrank liegen, das ich demnächst benutzen werde ;)
      Porsche 924S 1988
      Jetta 1,8 CL 1991
      Polo Classic 1996
      Dacia Duster 2010
      Volvo 244DLC 1978
      BMW R100R 1994
      Yamaha TDM 850
      Honda NX650 1988
      Honda NTV650 1994
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    • gs_190D schrieb:

      Die alte Deckungskarte hat ausgedient.
      Es gibt nur noch Nummern.

      Kann so pauschal nicht sagen. Ich habe seit einer Woche ein altmodisches Stück Papier im Schrank liegen, das ich demnächst benutzen werde ;)


      Jepp... die sog. EVB-Nummer...halbes Jahr gültig.
      "Es wird Wagen geben die von keinem Tier gezogen werden, aber mit unglaublicher Gewalt daher fahren!!" [Leonardo da Vinci]

      "Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen." [Walter Röhrl]


      MfG Daniel
    • Ich danke euch für eure Antworten...

      Es hat sich in den letzten Tagen einiges getan.
      Den Wagen habe ich dann doch nicht gekauft.

      Laut Telefonaten und dem Inserat bei Mobile war es ein Wagen mit nachweisbarer Historie.
      Als ich mir den Wagen anschaute, war das Gegenteil der Fall.

      Mich kotzen diese Inserate und diese Verkäufer an.
      Hab den Wagen umsonst angeschaut.

      Mittlerweile hab ich schon einen zweiten Wagen angeschaut.
      Der Wagen war Top aber die Farbe taugt mir überhaupt nicht.

      Deswegen geht die Suche und Reise jetzt weiter.
      3 weitere Fahrzeuge habe ich nun vor mir.

      So und nun habe ich dazu wieder eine weitere Frage.

      Die Fahrzeuge sind alle abgemeldet und stehen beim Händler.
      Muss ich nun vorab ein Kurzzeitkennzeichen holen oder
      kann ich mir das auch in dem Ort wo ich den Wagen hole besorgen?

      Ich hab keine Lust vorher Geld auszugeben, wenn ich überhaupt
      nicht weiß ob ich einen der Wagen kaufe.

      Danke euch, Martin
    • Kurzzeitkennzeichen bekommst du nur auf der Zulassungsstelle gültig für 5 Tage ab einem von dir bestimmten Datum. Die Informationen findest du auch auf der oben verlinkten Seite. Musst dir nur mal die Mühe machen, und lesen!
      Falls du dann was nicht verstehst, kann dir sicher geholfen werden.

      Musst auch eine entsprechende Versicherung für die Zeit der Kurzzeitzulassung nachweisen.

      Also am Samstag hinfahren, überlegen und am nächsten Bahnautomaten nen Kurzzeitkennzeichen ziehen is nich.

      Anfürsich kann das aber jede Zulassungstelle.

      So long
      Al

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    • Hallo,

      Kurzzeitkennzeichen kannst du dir auf jeder Zulassungsstelle holen. Musst du also nicht vorher machen, es sei denn du willst das Ding haben, wenn die Zulassungsstelle zu hat... :D

      Brauchen tust du eine evb-Nummer oder Deckungskarte für Kurzzeitkennzeichen von deiner Versicherung und deinen Perso. Kennzeichen gilt immer für 5 Tage ab dem Tag wo du es holst.

      Gruß
      Marcus
      Erst wenn die letzte Ölplattform versenkt,
      der letzte Tanker abgewrackt und die letzte Tankstelle dichtgemacht ist,
      werdet Ihr feststellen, dass Greenpeace nachts kein Bier verkauft!
    • ich klink mich mal ins thema ein, werde die tage meinen neuen holen. nun die frage was machen mit dem alten... abmeldung und schilder an den neuen ran... oder bis ende des monats angemeldet lassen um einem eventuellen käufer eine probefahrt zu ermöglichen. übergeben wird er in jedem fall abgemeldet. wie gut sind die chancen den wagen zu verkaufen wenn die interessenten kurzzeit oder rote nummern mitbringen müssen? zumal ich eigentlich eher gern an privat verkaufen würde.
    • nun die frage was machen mit dem alten... abmeldung und schilder an den neuen ran..

      Kann sein, dass das nicht geht. Zumindest früher war es bei unserer Zuslassungsstelle so, dass die Kennzeichen einen gewisse Zeit an das Fahrzeug gebunden waren und bei einer Neuzulassung auf einen anderen Besitzer aus dem gleichen Landkreis dem Wagen wieder zuegeteilt wurden.
      wie gut sind die chancen den wagen zu verkaufen wenn die interessenten kurzzeit oder rote nummern mitbringen müssen?

      Solche Fahrzeuge habe ich bisher immer bei meiner Suche außen vor gelassen, denn soooo billig, dass sich das Risiko und der Aufwand gelohnt hätten waren sie nie.
      Porsche 924S 1988
      Jetta 1,8 CL 1991
      Polo Classic 1996
      Dacia Duster 2010
      Volvo 244DLC 1978
      BMW R100R 1994
      Yamaha TDM 850
      Honda NX650 1988
      Honda NTV650 1994
      2x Honda Dax ST50G 1974
    • Kann sein, dass das nicht geht. Zumindest früher war es bei unserer Zuslassungsstelle so, dass die Kennzeichen einen gewisse Zeit an das Fahrzeug gebunden waren und bei einer Neuzulassung auf einen anderen Besitzer aus dem gleichen Landkreis dem Wagen wieder zuegeteilt wurden.
      so war ich auch informiert, man sagte mir aber, dass wäre nicht mehr so. muss wohl doch nochmal bei ZSt durchcallen.
      irgendwie würd ich meine alten kennzeichen gern behalten. die hatte schon mein C jetzt mein 190er und mein neuer clk soll sie auch bekommen :thumbsup:
    • so war ich auch informiert, man sagte mir aber, dass wäre nicht mehr so. muss wohl doch nochmal bei ZSt durchcallen.

      Es kann durchaus sein, dass das jetzt möglich ist. Wobei das auch von Zulassungsstelle zu Zulassungsstelle unterschiedlich sein kann.
      Porsche 924S 1988
      Jetta 1,8 CL 1991
      Polo Classic 1996
      Dacia Duster 2010
      Volvo 244DLC 1978
      BMW R100R 1994
      Yamaha TDM 850
      Honda NX650 1988
      Honda NTV650 1994
      2x Honda Dax ST50G 1974