Mein Diesel probeweise mit AMG Felgen!

    • Raggna schrieb:

      Hi Erik,
      fahr damit mal zügig ein schlechtere Landstraße, dann wirst Du es hören.
      - oder Nordschleife, dann sieht man es auch. 8)
      Nicht Warmduschermäßig auf dem Parkplatz dahinrollen, das dabei nix schleift iss klar. :lol
      -
      Optik ist die eine Sache, Technik die Andere.
      Gruß
      R

      Glaubst du ernsthaft, dass ich das logischerweise auf der Heimfahrt nicht ausprobiert habe?

      Mensch Raggna!

      Klar für die Nordschleife ist das Fahrwerk so oder so nicht ausgelegt, ich bin extra Langegezogen Bodenwellen der A38 und Landstraße des Eichsefeldes gefahren. Und es passt! ;)

      Man kann auch beides verbinden, Technik sowie Optik.

      Machbar ist alles und ich bin der letzte der mit einem schleifenden fahrwerk umherfahren will! ;)

      Und mein Fahrstil ist schon sehr sportlich deswegen lege ich eigendlich mehr wert auf die Technik als auf die Optik! :)

      Eins muss ich jedoch zugeben, fahre ich zu schnell bei volleingeschlagenen Lenkrad über eine kleine Unebenheit, sagen wir eine kleine Bordsteinkante oder Absatz hat er kurzen Kontakt, was aber dann nicht zu vermeiden ist! Und da ich nicht unbedingt FB verbauen will kann ich damit leben! Es ist ja auch nur vorrübergehend! 8)

      Lg
      Eric
      Autofahren beginnt für mich dort,
      wo ich den Wagen mit dem Gaspedal
      statt dem Lenkrad steuere.
      Alles andere heißt nur die Arbeit machen.

      (Walter Röhrl)
    • BornToRun schrieb:

      Die neuen Kameras taugen einfach nix. Jede Menge Pixel die im I-Net so richtig Traffic verursachen und doch nur Rauschen zeigen.. :(
      Hier nicht nur Rauschen sondern auch Bildern von Felgen, denen man trotz Rauschen auch noch den Gammel ansieht. ;(
      Sowas dann auch noch ohne Vorschaulink hier einzustellen. :wütend

      Tut mir leid, für spontane Fotos muss mein I-Phone her halten!

      Und bezüglich auf deinen sogenannten "Gammel" sprechen zu kommen, sowas lässt sich nicht auf die schnelle entfernen und ich hatte auch keine passenden Mittel zu Hause!

      Ich werde für alle skeptiker Morgen die Felgen auf vordermann bringen und Fotos mit einer "guten" Kamera machen!

      Ich betrachte lieber den Zeitgenössischen Wert (Optik) dieser Felgen! :)
      Autofahren beginnt für mich dort,
      wo ich den Wagen mit dem Gaspedal
      statt dem Lenkrad steuere.
      Alles andere heißt nur die Arbeit machen.

      (Walter Röhrl)
    • neuer_Typ schrieb:

      Hallo Eric,

      ET28 für den 2.6er???
      Hast Du dafür eine ABE?
      Ab ET35 überschreitest Du die zulässigen 2% Spurweitenänderung...nach meinem wissen.

      Einzelabnahme! > Daten auf Felge > Datenbank > Kein Problem!

      Lg
      Eric
      Autofahren beginnt für mich dort,
      wo ich den Wagen mit dem Gaspedal
      statt dem Lenkrad steuere.
      Alles andere heißt nur die Arbeit machen.

      (Walter Röhrl)
    • neuer_Typ schrieb:

      Nach Aussage meines Prüfingenieurs interessieren ihn weniger die Felgen sondern die Festigkeit des Fahrwerks.
      das fahrwerk ist für 2% Spurweitenänderung zugelassen. Alles was breiter ist belastet das Fahrwerk so stark das ein Gutachten des Fahrwerks erbracht werden muss und darauf lässt mercedes sich nicht ein.
      1. Mercedes hat mit einer Eintragung und der jeweiligen Veränderungen am Fahrwerk nichts zu tun!
      2. Habe ich gesagt das der TÜV-Prüfer sich bestehende Informationen von Mercedes beziehen kann!
      3. Wenn es wirklich so sein sollte was dein "Prüfingeneur sagt, frage ich mich warum so viele mit einer Spurerweiterung von über 2% "eingetragen" fahren?
      4. Jeden ist bewusst das sich durch eine vergrößerte Spurweite der Hebelarm der wirkende Kräfte auf das Fahrwerk vergrößert!
      5. Fakt ist auch das gewisse Komponenten besonders stark beansprucht werden wie zum Beispiel das Radlager!
      6. EIn ordentlich gewartetes Fahrwerk eines 190er kann sowas ohne Probleme ab > Wenn die Komponenten im entsprechenden Zustand sind!
      7. Also für mich Quatsch das der TÜV dann ein "Festigkeitsgutachten" vom Fahrwerk haben will!
      8. Lediglich wird bei der Eintragung nach verschlissenen Teilen geschaut!

      Ich weiß schon was ich mache und worauf ich mich da einlasse!

      Lg
      Eric
      Autofahren beginnt für mich dort,
      wo ich den Wagen mit dem Gaspedal
      statt dem Lenkrad steuere.
      Alles andere heißt nur die Arbeit machen.

      (Walter Röhrl)
    • Eric_190er schrieb:

      1. Mercedes hat mit einer Eintragung und der jeweiligen Veränderungen am Fahrwerk nichts zu tun!
      2. Habe ich gesagt das der TÜV-Prüfer sich bestehende Informationen von Mercedes beziehen kann!
      3. Wenn es wirklich so sein sollte was dein "Prüfingeneur sagt, frage ich mich warum so viele mit einer Spurerweiterung von über 2% "eingetragen" fahren?
      4. Jeden ist bewusst das sich durch eine vergrößerte Spurweite der Hebelarm der wirkende Kräfte auf das Fahrwerk vergrößert!
      5. Fakt ist auch das gewisse Komponenten besonders stark beansprucht werden wie zum Beispiel das Radlager!
      6. EIn ordentlich gewartetes Fahrwerk eines 190er kann sowas ohne Probleme ab > Wenn die Komponenten im entsprechenden Zustand sind!
      7. Also für mich Quatsch das der TÜV dann ein "Festigkeitsgutachten" vom Fahrwerk haben will!
      8. Lediglich wird bei der Eintragung nach verschlissenen Teilen geschaut!

      Ich weiß schon was ich mache und worauf ich mich da einlasse!

      Lg
      Eric



      Hallo Eric, nicht gleich so gereizt.

      Hier mal eine Antwort vom TÜV-Nord:
      "In dem von allen Technischen Prüfstellen angewendeten VdTÜV-Merkblatt 751 für Fahrwerksumrüstungen, wird auf den oben beschriebenen Zusammenhang verwiesen und als Konsequenz verlangt, dass bei Spurweitenänderungen um mehr als 2 % ein Betriebsfestigkeitsnachweis für das Fahrzeug durch den Fahrzeughersteller (erfahrungsgemäß lehnen die Fahrzeughersteller dies ab) oder ein anerkanntes Betriebsfestigkeitslabor zu führen ist (z. B. Fraunhofer Institut für Betriebsfestigkeit). Eine Eintragung ist nur dann möglich, wenn dieser Betriebsfestigkeitsnachweis mit den Rädern und / oder Distanzscheiben für Ihren Fahrzeugtyp vorliegt.

      ...und von der DEKRA:
      "Um die Fahrwerksteile Ihres Autos nicht überzubelasten, darf die Originalspurweite nicht mehr als 2% überschritten werden.
      Das bezieht sich auf die Summe von Einpreßtiefe und Spurplattenbreite. Falls Sie eine größere Spurweitenänderung
      beabsichtigen, brauchen Sie ein Festigkeitsgutachten für Ihr Auto, das die Dauerfestigkeit der Fahrwerksteile für diesen
      Fall bescheinigt.

      Zu 1.
      somit hat Mercedes wohl doch etwas mit der Eintragung zu tun. Sie sind, mit einem geeigneten Institut zusammen, die einzigen die bestimmen können welche Festigkeit den Fahrwerkskomponenten zuzumuten sind.

      Zu 2.
      Mercedes hat keine Angaben über eine zuzumutente Überschreitung der 2%, somit nutzt dem Prüfer der Einblick in die Mercedes internen Unbterlagen auch nichts.

      zu 3.
      Wenn es so viele gibt die diese 2% überschreiten würde ich mich freuen wenn sie mir sagen wie ich das bei MEINEM TÜV durch bekomme, dann könnte ich auch unter meine ET34.

      zu 4.
      genau da hat der TÜV seine Bedenken

      zu 5.
      Radlager sehe ich eh als Verschleißteil :D

      zu 6.
      da stimme ich Dir 100%ig zu, Mercedes hat doppelt so starkes Material verwendet wie BMW bei ihrem E36 :)

      zu 7.
      "Quatsch" habe ich mir im ersten Moment auch gedacht...ist aber auch irgendwie nachvollziehbar...auch wenn es mich ärgert. :cursing:

      zu 8.
      Dein prüfer schaut nach verschlissenen Teilen bei einer Eintragung? ich dachte immer denen geht es um die Freigängigkeit zu allen Teilen und die Traglast

      Und Dir hat niemand vorgeworfen das Du nicht wüsstest was Du tust. :)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von neuer_Typ ()

    • neuer_Typ schrieb:

      Eric_190er schrieb:

      1. Mercedes hat mit einer Eintragung und der jeweiligen Veränderungen am Fahrwerk nichts zu tun!
      2. Habe ich gesagt das der TÜV-Prüfer sich bestehende Informationen von Mercedes beziehen kann!
      3. Wenn es wirklich so sein sollte was dein "Prüfingeneur sagt, frage ich mich warum so viele mit einer Spurerweiterung von über 2% "eingetragen" fahren?
      4. Jeden ist bewusst das sich durch eine vergrößerte Spurweite der Hebelarm der wirkende Kräfte auf das Fahrwerk vergrößert!
      5. Fakt ist auch das gewisse Komponenten besonders stark beansprucht werden wie zum Beispiel das Radlager!
      6. EIn ordentlich gewartetes Fahrwerk eines 190er kann sowas ohne Probleme ab > Wenn die Komponenten im entsprechenden Zustand sind!
      7. Also für mich Quatsch das der TÜV dann ein "Festigkeitsgutachten" vom Fahrwerk haben will!
      8. Lediglich wird bei der Eintragung nach verschlissenen Teilen geschaut!

      Ich weiß schon was ich mache und worauf ich mich da einlasse!

      Lg
      Eric



      Hallo Eric, nicht gleich so gereizt.

      Hier mal eine Antwort vom TÜV-Nord:
      "In dem von allen Technischen Prüfstellen angewendeten VdTÜV-Merkblatt 751 für Fahrwerksumrüstungen, wird auf den oben beschriebenen Zusammenhang verwiesen und als Konsequenz verlangt, dass bei Spurweitenänderungen um mehr als 2 % ein Betriebsfestigkeitsnachweis für das Fahrzeug durch den Fahrzeughersteller (erfahrungsgemäß lehnen die Fahrzeughersteller dies ab) oder ein anerkanntes Betriebsfestigkeitslabor zu führen ist (z. B. Fraunhofer Institut für Betriebsfestigkeit). Eine Eintragung ist nur dann möglich, wenn dieser Betriebsfestigkeitsnachweis mit den Rädern und / oder Distanzscheiben für Ihren Fahrzeugtyp vorliegt.

      ...und von der DEKRA:
      "Um die Fahrwerksteile Ihres Autos nicht überzubelasten, darf die Originalspurweite nicht mehr als 2% überschritten werden.
      Das bezieht sich auf die Summe von Einpreßtiefe und Spurplattenbreite. Falls Sie eine größere Spurweitenänderung
      beabsichtigen, brauchen Sie ein Festigkeitsgutachten für Ihr Auto, das die Dauerfestigkeit der Fahrwerksteile für diesen
      Fall bescheinigt.
      Schön dass das so ist :D

      Bei meinen Felgen mit et15 hat´s den Prüfer nicht gestört und meine Achsen sind auch noch nicht auseinandergebrochen :sleeping:

      Praxis und Theorie sind zweierlei 8)
    • neuer_Typ schrieb:

      Eric_190er schrieb:

      1. Mercedes hat mit einer Eintragung und der jeweiligen Veränderungen am Fahrwerk nichts zu tun!
      2. Habe ich gesagt das der TÜV-Prüfer sich bestehende Informationen von Mercedes beziehen kann!
      3. Wenn es wirklich so sein sollte was dein "Prüfingeneur sagt, frage ich mich warum so viele mit einer Spurerweiterung von über 2% "eingetragen" fahren?
      4. Jeden ist bewusst das sich durch eine vergrößerte Spurweite der Hebelarm der wirkende Kräfte auf das Fahrwerk vergrößert!
      5. Fakt ist auch das gewisse Komponenten besonders stark beansprucht werden wie zum Beispiel das Radlager!
      6. EIn ordentlich gewartetes Fahrwerk eines 190er kann sowas ohne Probleme ab > Wenn die Komponenten im entsprechenden Zustand sind!
      7. Also für mich Quatsch das der TÜV dann ein "Festigkeitsgutachten" vom Fahrwerk haben will!
      8. Lediglich wird bei der Eintragung nach verschlissenen Teilen geschaut!

      Ich weiß schon was ich mache und worauf ich mich da einlasse!

      Lg
      Eric



      Hallo Eric, nicht gleich so gereizt.

      Hier mal eine Antwort vom TÜV-Nord:
      "In dem von allen Technischen Prüfstellen angewendeten VdTÜV-Merkblatt 751 für Fahrwerksumrüstungen, wird auf den oben beschriebenen Zusammenhang verwiesen und als Konsequenz verlangt, dass bei Spurweitenänderungen um mehr als 2 % ein Betriebsfestigkeitsnachweis für das Fahrzeug durch den Fahrzeughersteller (erfahrungsgemäß lehnen die Fahrzeughersteller dies ab) oder ein anerkanntes Betriebsfestigkeitslabor zu führen ist (z. B. Fraunhofer Institut für Betriebsfestigkeit). Eine Eintragung ist nur dann möglich, wenn dieser Betriebsfestigkeitsnachweis mit den Rädern und / oder Distanzscheiben für Ihren Fahrzeugtyp vorliegt.

      ...und von der DEKRA:
      "Um die Fahrwerksteile Ihres Autos nicht überzubelasten, darf die Originalspurweite nicht mehr als 2% überschritten werden.
      Das bezieht sich auf die Summe von Einpreßtiefe und Spurplattenbreite. Falls Sie eine größere Spurweitenänderung
      beabsichtigen, brauchen Sie ein Festigkeitsgutachten für Ihr Auto, das die Dauerfestigkeit der Fahrwerksteile für diesen
      Fall bescheinigt.

      max schrieb:

      neuer_Typ schrieb:

      Eric_190er schrieb:

      1. Mercedes hat mit einer Eintragung und der jeweiligen Veränderungen am Fahrwerk nichts zu tun!
      2. Habe ich gesagt das der TÜV-Prüfer sich bestehende Informationen von Mercedes beziehen kann!
      3. Wenn es wirklich so sein sollte was dein "Prüfingeneur sagt, frage ich mich warum so viele mit einer Spurerweiterung von über 2% "eingetragen" fahren?
      4. Jeden ist bewusst das sich durch eine vergrößerte Spurweite der Hebelarm der wirkende Kräfte auf das Fahrwerk vergrößert!
      5. Fakt ist auch das gewisse Komponenten besonders stark beansprucht werden wie zum Beispiel das Radlager!
      6. EIn ordentlich gewartetes Fahrwerk eines 190er kann sowas ohne Probleme ab > Wenn die Komponenten im entsprechenden Zustand sind!
      7. Also für mich Quatsch das der TÜV dann ein "Festigkeitsgutachten" vom Fahrwerk haben will!
      8. Lediglich wird bei der Eintragung nach verschlissenen Teilen geschaut!

      Ich weiß schon was ich mache und worauf ich mich da einlasse!

      Lg
      Eric



      Hallo Eric, nicht gleich so gereizt.

      Hier mal eine Antwort vom TÜV-Nord:
      "In dem von allen Technischen Prüfstellen angewendeten VdTÜV-Merkblatt 751 für Fahrwerksumrüstungen, wird auf den oben beschriebenen Zusammenhang verwiesen und als Konsequenz verlangt, dass bei Spurweitenänderungen um mehr als 2 % ein Betriebsfestigkeitsnachweis für das Fahrzeug durch den Fahrzeughersteller (erfahrungsgemäß lehnen die Fahrzeughersteller dies ab) oder ein anerkanntes Betriebsfestigkeitslabor zu führen ist (z. B. Fraunhofer Institut für Betriebsfestigkeit). Eine Eintragung ist nur dann möglich, wenn dieser Betriebsfestigkeitsnachweis mit den Rädern und / oder Distanzscheiben für Ihren Fahrzeugtyp vorliegt.

      ...und von der DEKRA:
      "Um die Fahrwerksteile Ihres Autos nicht überzubelasten, darf die Originalspurweite nicht mehr als 2% überschritten werden.
      Das bezieht sich auf die Summe von Einpreßtiefe und Spurplattenbreite. Falls Sie eine größere Spurweitenänderung
      beabsichtigen, brauchen Sie ein Festigkeitsgutachten für Ihr Auto, das die Dauerfestigkeit der Fahrwerksteile für diesen
      Fall bescheinigt.
      Schön dass das so ist :D

      Bei meinen Felgen mit et15 hat´s den Prüfer nicht gestört und meine Achsen sind auch noch nicht auseinandergebrochen :sleeping:

      Praxis und Theorie sind zweierlei 8)

      @ Max: Da hast du recht!

      @ Neuer_Typ: Das sollte nicht gereizt rüber kommen! Und ich kenne auch die Verordnungen! Jedoch wie Max schon erwähnte ist dies in den seltensten Fällen verlangt worden! Die Belastung fürs Fahrwerk ist zwar Größer jedoch nicht "übertrieben"!

      Und sein wir mal ehrlich! Wichtig ist für die Prüfer doch nur: Felge (Tragfestigkeit & KBA), "optische Spurweite (Profilabdeckung) und eventuelle Tieferlegung!

      Wie gesagt auf die höheren Belastungen sind sich wohl die meisten bewusst!

      Jedoch geht es!

      Lg
      Eric
      Autofahren beginnt für mich dort,
      wo ich den Wagen mit dem Gaspedal
      statt dem Lenkrad steuere.
      Alles andere heißt nur die Arbeit machen.

      (Walter Röhrl)
    • max schrieb:

      Schön dass das so ist

      Bei meinen Felgen mit et15 hat´s den Prüfer nicht gestört und meine Achsen sind auch noch nicht auseinandergebrochen

      Praxis und Theorie sind zweierlei


      Warum erwische denn immer ich diese pingeligen Prüfer...Pragraphenreiter... :cursing:
      Das stimmt, leider sind Prüfingenieure zu 80% Theoretiker. :(

      Eric_190er schrieb:


      @ Max: Da hast du recht!

      @ Neuer_Typ: Das sollte nicht gereizt rüber kommen! Und ich kenne auch die Verordnungen! Jedoch wie Max schon erwähnte ist dies in den seltensten Fällen verlangt worden! Die Belastung fürs Fahrwerk ist zwar Größer jedoch nicht "übertrieben"!

      Und sein wir mal ehrlich! Wichtig ist für die Prüfer doch nur: Felge (Tragfestigkeit & KBA), "optische Spurweite (Profilabdeckung) und eventuelle Tieferlegung!

      Wie gesagt auf die höheren Belastungen sind sich wohl die meisten bewusst!

      Jedoch geht es!

      Lg
      Eric



      Ich habe ja das Problem das der TÜVer hier so ein Paragraphenhengst ist. :(
      Am 4.4. habe ich aber mal einen ausgibigen Thermin bei ihm und werde das mal durchkaspern.
      Derzeit habe ich 8,5ET44 und 9,5ET46 hier zu liegen.
      Heut mal raufgesteckt und festgestellt das es innen echt knirsch passt. ;)
      Spurpatten auf ET34 sollten vorn und hinten eh noch rauf.
      Dann passt die Freigängigkeit und die Kotflügel müssten nur umgelegt werden...nicht mal gezogen.
      Etwas weiter raus hätt ich sie trotzdem gerne, soll ja eh neu gelackt werden, da kann man dann auch etwas mehr ziehen. ;)
      ...aber da kommt es wieder das ich die Felgen nicht weiter raus bekomme (wenn ich nach meinem TÜV gehe).

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    • Newakira schrieb:


      Mhh komisch, ich habe irgendwie im Hinterkopf das das mal geändert wurde, also das jetzt auf jeden Fall der die Felge unter dem Kotflügel sein muss, nicht mehr das Profil?

      Hat da wer den genauen Stand der Dinge?

      Mfg Newa



      Ich bin mir nicht ganz sicher aber auch mir war so als ob es mal geändert wurde.
      Neuerdings dürfen keine beweglichen Teile aus der Karosse herrausstehen.
      Dafür habe ich jedoch keine bezugsquelle, werde euch aber erzählen ws mir der TÜVer am 4.4. genau abverlangt. :)
    • Newakira schrieb:

      optische Spurweite (Profilabdeckung)


      Mhh komisch, ich habe irgendwie im Hinterkopf das das mal geändert wurde, also das jetzt auf jeden Fall der die Felge unter dem Kotflügel sein muss, nicht mehr das Profil?

      Hat da wer den genauen Stand der Dinge?

      Mfg Newa

      Hi,

      das gilt für "neuere" Autos ab einem bestimmten EZ-Datum, da darf dann auch kein Reifen mehr raustehen bzw. die gesamte Felge muss abgedeckt werden

      Bei unseren alten Kisten darf allerdings noch die Reifenflanke bzw. Felgenhorn rausschauen 8)