6,5 J Alufelgen + 195/65/15 eintragen lassen. Geht das so einfach.

    • 6,5 J Alufelgen + 195/65/15 eintragen lassen. Geht das so einfach.

      Hallo Zusammen
      Ich habe mir eine 190E2,0l gekauft. Im Fzg. Schein sind nur die 6J 185/65/15 Felgen + Reifen eingetragen. Ich würde jetzt gerne aus optischen Gründen mir ein paar 8 Loch Felgen in der Größe 6,5J+195/65/15 montieren. Was sagt den der TÜV dazu. Läßt sich diese Kombination so einfach eintragen oder kanns da zu Problemen kommen? Wäre toll wenn mir jemand detailierte Infos geben kann.
      Im Voraus schon mal danke
      Gruß Thomas
    • Du könntest jetzt denken, 195/65/15 sei ja nur einen Zentimeter breiter als 185/65/15 ... aber dadurch wächst auch der Abrollumfang, sodass dein Tacho weniger anzeigen wird, als du tatsächlich fährst. Das darf nicht sein, sodass du diese Reifenbreite nicht fahren dürfen wirst.


      Suche:
      Fondkopfstützen in piniengrün (066)
      Kotflügel in nelkengrün (261)
      Zierleiste unter Scheinwerfer links in nelkengrün (261)
    • nelkengrün schrieb:

      Du könntest jetzt denken, 195/65/15 sei ja nur einen Zentimeter breiter als 185/65/15 ... aber dadurch wächst auch der Abrollumfang, sodass dein Tacho weniger anzeigen wird, als du tatsächlich fährst. Das darf nicht sein, sodass du diese Reifenbreite nicht fahren dürfen wirst.


      Yep, nicht ohne Tachoangleichung. Alternativ könntest du 195/60R15 nehmen. Meine Empfehlung für den Winter: 185/65R15. Hatte auch mal 195er im Winter montiert und kam bei Schneefall plötzlich Berge/Steigungen nicht mehr hoch, die ich vorher (mit 185ern) immer noch "irgendwie" hoch bin. Ist zwar nur 1 Zentimeter breiter, aber es macht schon was aus.

      Deutsch-Exkurs für Anfänger (aufgrund tatsächlicher Vorkommnisse):
      Auf "E" wähle ich die Schaltcharakteristik Economy aus und auf "S" die StandarD-Einstellung zum Fahren. Die Schaltauswahl einer besseren "Art zu stehen" (StandarT) liegt bei meinem Automatikgetriebe auf P.
    • gattino schrieb:

      Gib mal "Zulässige Rad-/Reifenkombinationen W201" in eine Suchmaschine. Da wird Dir eine PDF von Mercedes Benz gezeigt.
      Darin sind alle Möglichkeiten aufgeführt. Das betrifft dann originale MB-Felgen. Die können ohne Eintragung gefahren werden.
      Anderer Felgenhersteller oder andere Kombinationen nur mit ABE oder Gutachten/Eintragung.
      Hallo Gattino
      Habe mir das Datenblatt mal angeschaut.Also wenn ich
      das richtig interpretieren dann dürfte ich, ohne dass ich den Tacho
      anpassen muß, die Reifen-Felgenkombi 205/55/15 und 7Jx15H2ET41 fahren.
      Es gibt zwar noch eine Einschränkung über die Fahrgestellnummer, Aber
      meine endet mit A66..... somit liege ich über der geforderten
      Fahrgestellnummer A586309. Muss ich, wenn ich diese Felgen-Reifenkombi
      montiere immer dieses Datenblatt im Fzg mitführen falls ich mal bei
      einer Polizeikontrolle aufschlage?
      Gruß Thomas
    • Dem von Dir genannten Wechsel steht nichts im Wege.
      Es ändert sich der Abrollumfang um minus 3%, was bedeutet, dass bei 100 km/h mit Originalbereifung in Zukunft der Tacho 103 km/h anzeigt. In der Richtung ist das in Grenzen erlaubt. Der Tacho darf nur nicht weniger Geschwindigkeit anzeigen nach einem Wechsel der Reifengröße.
      Gib mal "Reifenrechner" in die Suchmaschine ein.

      Einen Abdruck der genannten Mercedes-PDF im Auto mitzuführen ist empfehlenswert und erspart evtl. die Zeitverschwendung einer Kontrollanzeige der Gesetzeshüter. Obwohl niemand Intelligenz, Bildung, Wissen und Laune des Menschen voraussagen kann, der Dich demnächst kontrolliert :)

      Nochmal: die Mercedes-PDF bezieht sich auf Mercedes-Felgen, erkennbar daran, dass auf der Rückseite ein Stern mit einer Teilenummer, beginnend mit 123... oder 124... oder 201... zu lesen ist.
    • gattino schrieb:

      Dem von Dir genannten Wechsel steht nichts im Wege.
      Es ändert sich der Abrollumfang um minus 3%, was bedeutet, dass bei 100 km/h mit Originalbereifung in Zukunft der Tacho 103 km/h anzeigt. In der Richtung ist das in Grenzen erlaubt. Der Tacho darf nur nicht weniger Geschwindigkeit anzeigen nach einem Wechsel der Reifengröße.
      Gib mal "Reifenrechner" in die Suchmaschine ein.

      Einen Abdruck der genannten Mercedes-PDF im Auto mitzuführen ist empfehlenswert und erspart evtl. die Zeitverschwendung einer Kontrollanzeige der Gesetzeshüter. Obwohl niemand Intelligenz, Bildung, Wissen und Laune des Menschen voraussagen kann, der Dich demnächst kontrolliert :)

      Nochmal: die Mercedes-PDF bezieht sich auf Mercedes-Felgen, erkennbar daran, dass auf der Rückseite ein Stern mit einer Teilenummer, beginnend mit 123... oder 124... oder 201... zu lesen ist.
      Hallo Gattino
      Zuerst mal vielen Dank für deine Hilfe. Und hätte ICH das PDF file richtig gelesen wäre meine Frage überflüssig gewesen. Da steht ja ganz klar drin dass man im Fzg-Schein nichts vermerken/eintragen muss. Werde aber zur Sicherheit eine Kopie des Mercedes Schreibens im Handschuhfach mitführen. Sicher ist sicher. Die Grünen (jetzt Blauen) im Großraum Stuttgart kennen sich ganz gut mit den Mercedes Modellen aus. Ich hab die Jungs in Poliezeikontroillen auch mal beobachtet wie sie ne Felge vom Auto runter gescharubt haben um zu sehen was da verbaut ist.
      Gruß Thomas