Auto verkauft, Käufer macht Probleme...

    • Frag mich mal...

      Ich hab grade die G E Z auf die ausstellung eines "Erledigungsvermerks" verklagt. Erfolgreich. Dauerte nur fas 3 Jahre und hat mich gut 5.000 Euro Anwalts- und Gerichtskosten gekostet. Die die nun zum Glück übernehmen dürfen.

      Nachdem dieser Saftladen sich über Jahre geweigert hat mir die nötigen Papiere, zur Löschung des ungerechtfertigten Eintargs im Schuldnerverzeichnis, auszustellen.


      Wenns noch 3 Monate länger gedauert hätte, und das war glaub das Ziel von denen, dann wär der Eintrag von alleine verschwunden, und meine Klage hätte ihren Anlass verloren. Außerdem wäre es sicherlich anderst gewertet worden von der Schufa, Kredireform etc. Nur wer selbst löschen lässt und das auch kann, zeigt, das er nix zu verbergen hat.

      Die wollten doch glatt für ein 2 Parteien-Haus 6x Gebühr kassieren. Erst der Gerichtsvollzieher hat der Komödie dann ein Ende gesetzt. Nachdem ich ihm gefühlt 30 Briefe an diese Verbrecher vorgelegt hatte. Die wollten jeweils Gebühren für mich, meine Firmen und meine Ehefrau. In der gleichen Wohnung. LOL. Meine Frau zahle brav, aber der rest ist laut deren Gebührensatzung inkludiert. Nur sie selbst sehen das anders und Briefe werden Grundsätzlich ignoiert.

      Hat mich nur 3 Jahre im Standard-Stromtarif für 28ct/kw anstelle von 23ct/kwh und hier 12.000kw p.a. und in der Halle 240.000kw p.a. gekostet. Außerdem ein riesen trouble bei der Anschlussfinanzierung meines Hause. Außerdem wurde mir der Wechsel zu einer der letzten kostenlosen Firmen-Konto-Bank so verhindert.

      Ich summier das grad und streng dann eine private Schadensersatzklage an.

      Geht so ganz grob um 50k

      Man muss schon was tun für sein Recht...

      Trozdem ist es wichtig, zu wissen ob man recht hat oder nicht. In obigem Fall geh ich davon aus das im Verkaufsgespräch die Haftung NICHT ausgeschlossen wurde, denn TheDarkMind hat nix in dieser Richtung gesagt.

      Folglich isser erst mal in der Pflicht den angeblichen Mangel zu prüfen und ggf. zu beseitigen. Beseitigung durch den Käufer würde ich grundsäztlich ablehen.

      Und: Jetzt kann ers natürlich aussitzen und sehen ob der andere wegen 1500 euro ne Klage anstrengt und die nötigen Nachweise erbringt, auf der Basis das es einen mündlichen kaufvertrag gibt, in dem die Frau von TheDarkMind eben die Gewährleistung nicht ausgeschlossen hat.

      Wobei der Themenersteller und seine Holde dann sicher behaupten werden, das die Gewärhleistung ausgeschlossen wurde, wobei dann Aussage gegen Aussage steht.

      Was, wenn der Käufer mit dem Telefon das Gespräch aufgenommen und es nicht so wie dargestellt war, hat ganz böse als Meineid ausgehen kann... (für beide Seiten)

      Wobei noch zu klären wäre, ob ein Gericht solch eine "nicht abgesprochene Aufnahme" überhaupt als Beweis zulässt, und was das Gericht macht, wenn ein Anwalt, der selbige Aufnahme gehört hat, vor Gericht beeidet, das die Gegenseite gerade Meineid begangen hat...

      Nur der Themenersteller kennt die Details.

      Eventuell kann er ja mit den Hinweisen was anfangen.

      Manne
      Suche W201 2,6er Mopf: Motorhaube & Nievau, W123 280CE: -Leuchtw.regulierung -3. SerieTüren
      :thumbsup: In Betrieb: W201 2.6 BJ89; Sprinter T1N 313 CDI BJ02; VW T3 Syncro 2,1MV BJ87; Vario 615CDI;
      Getrieberep.: Dehler Profi (VW T3) 2,5 Subaru Turbo BJ 83; Restauration: Dehler Profi (VW T3) 2,0 lufti BJ 82 (seit 6/18)
      Motortausch: W116 450SE -> W123 280CE BJ77

      Basteln: W111 280C; W116 280SE; C107 450SEC;