Auto verkauft, Käufer macht Probleme...

    • Auto verkauft, Käufer macht Probleme...

      Hallo

      Meine Frau hat ihr Auto verkauft

      Renault Clio RS 2.0 16V mit 201 Ps

      Haben bei einen Autohändler nachgefragt und er sagte er persönlich habe kein interresse aber er horcht sich mal um.

      Er hat uns dann später angerufen und mitgeteilt er habe einen Käufer und wollte das Auto dann mal auf der Hebebühne anschauen, wobei er es für gut befunden habe.

      Das Auto wurde dann an den genannten Verkäufer verkauft via Handschlag "ohne Vertrag" für 5000€.

      Er hat es abgehholt via Hänger und jetzt zwei Tage später terroriesiert er meine Frau mit anrufen das das Auto zu heis wird und er er es Reparieren lassen müste für knapp 1500 € die sie Zahlen soll oder er bringt das Auto zurück.

      Ist das Rechtens oder was kann meine Frau machen ?
      8) Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun! 8)
    • Ohh. hab ich überlesen!
      Ihr habt den Wagen an den Händler per Handschlag verkauft, dann seid ihr eh raus aus der Nummer. Der Händler ist in der Mängelbeseitigungspflicht für die ersten 6 Monate, danach gilt das Beweislastumkehrverfahren


      Ich kann wohl nicht mehr lesen :D

      Wenn er keinenVertag hat kann er euch den Buckel runterrutschen. Aussage gegen Aussage.
      190E 2.0 Bj1991 uni schwarz

      E220 Coupé Bj1993 uni blau

      E200 Avantgarde Bj2019 uni weiß
    • Auto verkauft, Käufer macht Probleme...

      Nummer vom Händler blockieren.
      Soll er ein Brief schreiben.

      War doch mündlich vereinbart.
      Privatverkauf, keine Garantie Rückgabe oder Gewährleistung.

      Mündlich kann er alles sagen. Ihr habt Bargeld bekommen?
      Bargeld, ja also die 1000 Euro die er bezahlt hat bekommt er für das Auto zurück.
      Limo 300E LPG


      Projekte für 2022: Viele tolle Dinge
    • Meiner Meinung nach habt ihr euch nichts vorzuwerfen, solange ihr keinen bekannten Mangel arglistig verschwiegen habt.
      Als Privatverkäufer habt ihr keine Gewährleistung zu geben, gekauft wie gesehen. So, wie ich verstehe,hat er gesehen und für gut befunden. Mit Handschlag und Geldübergabe ist der Vertrag Zustandegekommen (hast du wenigstens einen Zeugen ?).
      Bin mir ziemlich sicher, dass ihr aus der Nummer raus seid. Lasst euch nicht ins Bockshorn jagen !
      :fresse:
    • Ich würde das Thema schon mit der nötigen Ernsthaftigkeit behandeln.

      Ohne schriftlichen Vertrag ist es schonmal schwierig zu beweisen, dass man das Auto unter Ausschluß der Gewährleistung verkauft hat.

      Schleppt der Käufer einen Zeugen an, der das Gegenteil behauptet, wird es schon schwierig.

      Sobald der erste Brief vom Anwalt kommt, wird dir der entsprechende Gang wohl ebenfalls nicht erspart bleiben...

      Hab zuletzt für knapp 3.000,- Euro Bremsenteile über Ebay verkauft.

      Hab die Sachen bis zuletzt selbst gefahren und alles war in einem Topp-Zustand...teilweise flammenneu.

      Ne gute Woche nach Versand schickt mir der Käufer Fotos von schrottreifen Bremszangen und behauptet, die hätte ich ihm geschickt.

      Kurze Zeit später kam ein Brief vom Anwalt...

      Nun muss ich mich auf Monate mit dem Betrüger auseinandersetzen und mich gegen seine Lügen zur Wehr setzen.

      Das ist grundsätzlich alles machbar...aber Vorsicht - mal "eben so" geht da gar nichts.
      Grüße
      Mario
    • Servus,

      mal kurz zum Thema Garantie/Gewährleistung.

      Garantie gibt man freiwillig.
      Gewährleistung (Magel / Mangelanspruch) gilt immer! Ob Privat oder Gewerblich. Das Regelt der Gesetzgeber.
      Der Käufer hat ein recht auf Nachbesserung wen der Mangel "Arglistig" also bewusst verschwiegen wird.
      Man kann Privat verkaufen unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Trifft in dem Fall wohl nicht zu, da es keinen Vertrag gibt der das regeln würde.


      Nun zu dem eigentlichen Thema.

      Wusstet ihr davon das der Motor heiß läuft? Wart ihr schon einmal wegen dem Problem in einer Werkstatt?
      Wenn ja und ihr habt des dem Käufer nicht mitgeteilt, er ist im recht und ihr müsst für die Nachbesserung aufkommen.
      Falls ihr das nicht wusstet (oder er euch das Definitiv nicht nachweißen kann) dann habt ihr nichts Falsch gemacht oder zu befürchten. Denn dann seit ihr im recht.

      Tipp, in Zukunft immer ein Kaufvertrag machen! Dauert 5 Minuten und tut nicht weh...

      Danie

      (Sorry für die Rechtschreibung)
    • Hallo Danie.
      Das meine ich mit arglistig verschwiegenen Mängeln.
      Inwieweit ein Laie in der Lage ist, einen verdeckten Mangel zu erkennen, ist etwas anderes.
      In jedem Fall sollte man sich beim Verbraucherschutz schlaumachen, um auf der sicheren Seite zu sein und böse Überraschungen zu vermeiden, ggf. gegenzusteuern.
      Das eine Auseinandersetzung langwierig und nervig ist, steht ausser Zweifel. Da sollte man zumindest wissen, wo man rechtlich steht.
      :fresse:
    • dmasder schrieb:

      Der Käufer hat ein recht auf Nachbesserung
      Genau so ist es! ABER der Käufer muss den Mangel dem Verkäufer anzeigen und den Verkäufer die Chance zur Nachbesserung einräumen. Der Käufer darf nicht einfach eine Rechnung vorlgegen die der Verkäufer zahlen soll.

      dmasder schrieb:

      Man kann Privat verkaufen unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung
      Fast jeder Private Kaufvertrag dem man als Vorlage ausdrucken kann, beinhaltet diesen Ausschluss im Kleingedruckten.

      Sehr Dumm wer ohne Kaufvertrag etwas verkauft!

      dmasder schrieb:

      Trifft in dem Fall wohl nicht zu, da es keinen Vertrag gibt der das regeln würde.
      Ich behaupte einmal, der Käufer hatte diese ganze Aktion schon im Sinn als der euch die Hand geschüttelt hatte. Genau so ein gleichen Fall hatte ich auch gerade im Bekannten Kreis.
      Auto abgeholt von kaum deutschsprachigen Personal ohne Kaufvertrag. Zwie Tage später, Anrufe über Anrufe was alles kaputt wäre. Es solle noch einmal Geld überwiesen werden oder die bringen das Fahrzeug zurück.

      Als nicht mehr reagiert wurde vom Verkäufer, hat sich auch keiner mehr gemeldet.
    • Scheint eine typische Abzockmasche zu sein

      motor-talk.de/forum/auto-verka…dler-t5587387.html?page=1

      Privat an Gewerbe hat keine Gewährleistung zu geben.
      Wenn er nicht wissentlich einen Fehler unterschlagen hat ist der Verkäufer raus.

      Sagt euch was, verkauft in Kundenauftrag?

      Der Händler hat das Auto bestimmt im Kundenauftrag verkauft und die Gewährleistung bestimmt nicht ausgeschlossen.
      Nun darf der Verkäufer Gewährleistung dem neuen Käufer über geben.

      Es bleibt Spannend wie es weitergeht.
      Limo 300E LPG


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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von mallnoch ()

    • so ganz richtig ist das was hier so zum besten gegeben wird aber nicht!

      nur weil das bis vor einigen jahren so war, ist das noch lange nicht mehr aktuell!

      grundsätzlich gilt für jeden verkauf eine gewährleistung. ja auch für privat an gewerblich.

      richtig ist, das privatverkäufer diese ausschließen können, das muss aber explizit ausgeschlossen werden.
      wohingegen gewerbliche die gewährleistung niemals ausschließen können, ein solcher passus bei einem gewerblichen verkäufer würde den vertrag nichtig machen, sofern es keine salvatorische klausel gibt.

      formlos "privatverkauf daher garantie, gewährleistung und umtausch ausgeschlossen" ist ausreichend.

      ABER: da es keinen schriftlichen vertrag gibt, gilt, sofern nicht müdnlich (nachweis problem) anders besprochen, der standard, das ist das BGB was bedeutet: 6 monate gewährleistung.

      wobei der käufer nachweisen muss, das der schaden bei übergabe vorlag.

      ich würd mich da auf den standpunkt stellen, das das so besprochen war und versuchen das auszusitzen.

      ich hatte selbst so einen fall 2007 mit meinem mk5 fiasko. der rief nen tag später an die diesel pumpe wäre platt. ich hab aufgehängt, denn ich fuhr just hinter meinem ex mk5 mit seinem buttermilchspritzer in der heckscheibe her *lol*. der hat mich 6 wochen lang täglich angerufen. dazu gibts selektive rufumleitung *g* ab auf den AB.

      Gruß Manne
      Suche W201 2,6er Mopf: Motorhaube & Nievau, W123 280CE: -Leuchtw.regulierung -3. SerieTüren
      :thumbsup: In Betrieb: W201 2.6 BJ89; Sprinter T1N 313 CDI BJ02; VW T3 Syncro 2,1MV BJ87; Vario 615CDI;
      Getrieberep.: Dehler Profi (VW T3) 2,5 Subaru Turbo BJ 83; Restauration: Dehler Profi (VW T3) 2,0 lufti BJ 82 (seit 6/18)
      Motortausch: W116 450SE -> W123 280CE BJ77

      Basteln: W111 280C; W116 280SE; C107 450SEC;
    • Nun habe gerade einen Rechtsstreit mit der Telekom hin mir. Da es sich um einen haftpflichtschaden handelt, hat sich meine Versicherung dieser Angelegenheit angenommen. Vor und während der Verhandlung haben wir wir massive einschüchterungsversuche von Inkassounternehmen über uns ergehen lassen müssen. Selbst nach der Rechtssprechung vor Gericht, indem die Telekom alle Kosten zu tragen hat, wird uns mit Pfändung gedroht.
      Es ist ein haftpflichtschaden, für den nicht wir sondern die Versicherung aufkommen muß und die aber wiederum vor Gericht gewonnen hat gegen die Telekom, also was soll der schei.....

      Gruß Stephan