Es liegt immer im ermessen des Tüv Ing..
Tuning ohne H Kennung verlust
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jups, und der nächste kanns wieder aberkennen...Suche W201 2,6er Mopf: Motorhaube &
Nievau, W123 280CE: -Leuchtw.regulierung -3. SerieTüren
In Betrieb: W201 2.6 BJ89; Sprinter T1N 313 CDI BJ02; VW T3 Syncro 2,1MV BJ87; Vario 615CDI;
Getrieberep.: Dehler Profi (VW T3) 2,5 Subaru Turbo BJ 83; Restauration: Dehler Profi (VW T3) 2,0 lufti BJ 82 (seit 6/18)
Motortausch:W116450SE -> W123280CE BJ77
Basteln: W111 280C; W116 280SE; C107 450SEC; -
...Na dann geh' besser wieder zu dem gleichen...Mit Vitamin B tut's nicht mehr ganz so weh.
Kann überhaupt eine einmal anerkannte Änderung wieder zurückgezogen werden, wenn kein Verstoß vorliegt, sondern nur weil dieser Prüfer jetzt meint, diese läge außerhalb seines Ermessensspielraums ?
Ihr wisst,was ich meine ? -
BISON201 schrieb:
Kann überhaupt eine einmal anerkannte Änderung wieder zurückgezogen werden ...
Beispiel, mancher baute sich in seinen 1.8 Automatik einen Kaltlaufregler ein.
Und wenn der dann fälschlicherweise bei der Zulassungsstelle auch eingetragen wurde, kann die EURO 2 Plakette auch wieder eingezogen werden.
Wie komme ich darauf? – Nun, seinerzeit behauptete ein User hier, er hätte in seinen 1.8 Automatik einen Kaltlaufregler von Twintec eingebaut. Eine Rückfrage meinerseits bei Twintec ergab aber, dass es gar keinen Kaltlaufregler von Twintec für o.g. Modell gibt.
mail-von-twintec.pdfMit freundlichem Gruss
Torsten