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    • Midnightstar schrieb:

      Aber es könnte ja sein das jemand grundsätzlich gar kein Auto braucht und dann als Hobby eben einen Oldtimer hat.

      jo.corzel schrieb:

      Schon möglich, der Gesetzgeber hat das leider aber so geregelt,
      Hallo,

      Natürlich kann man einen Oldtimer mit H-Kennzeichen auch ganz normal versichern. Dann braucht man keinen Alltagswagen und fährt ihn einfach so als Hobby, im Alltag oder zur Arbeit.

      Der Gesetzgeber regelt bei der Oldtimer-Versicherung überhaupt nichts. Das ist allein Sache der Versicherungen. Der Gesetzgeber regelt nur die KFZ-Steuer, die bei Fahrzeugen mit H-Kennzeichen pauschal bei 192 EUR liegt. Finanziell lohnt sich das bei unseren Fahrzeugen meist nur beim Diesel.

      Gruß
      Mantafred

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mantafred ()

    • Hallo Schlaubi,

      H-Kennzeichen

      In Gesetzestexten spricht man in Österreich von [i]Historischen Fahrzeugen. Historisch ist laut Kraftfahrzeugsgesetz § 2 Abs. 1 Z. 43 ein erhaltungswürdiges, nicht zur ständigen Verwendung bestimmtes Fahrzeug in akzeptablem Erhaltungszustand
      [/i]

      Auf die Versicherungskosten hat das H-Kennzeichen keinen direkten Einfluss. Viele Versicherungen bieten jedoch erhebliche Nachlässe für Kraftfahrzeuge, die mindestens 20 Jahre alt sind.[1] Bedingung für eine solche Versicherungen ist, dass das Fahrzeug nicht im Alltag bewegt wird. Meistens muss auch ein Nachweis erbracht werden, dass ein Alltagsfahrzeug vorhanden ist.


      rotes 07er Kennzeichen

      In einigen Erteilungsfällen musste – ungesetzlicherweise – ein ganzjährig angemeldetes Alltagsfahrzeug nachgewiesen werden. Bei Betrieb mit Saisonkennzeichen sollen sich dann zwei oder mehr Alltagsfahrzeuge in ihren Zulassungsintervallen auf zwölf Monate ergänzen.


      Quelle:
      de.wikipedia.org/wiki/Oldtimer



      Der Gesetzgeber schreibt für die Zulassung nur den Nachweis einer Kfz-Haftpflicht vor. Sogenannte "Oldtimer-Versicherungen" müssen bei der Zulassung nicht dokumentiert werden, sind allerdings empfehlenswert. Aber Vorsicht! Einige Versicherungen werben mit günstigen Paketen, die allerdings nur wirksam sind, wenn der Fahrzeughalter den Oldtimer als zweites (!) alltagstaugliches Fahrzeug anmeldet. Des Weiteren müssen manchmal eine Garage, Kilometerbegrenzungen von ca. 5.000 km/Jahr u.v.m. nachgewiesen werden.



      Quelle:
      vdtuev.de/news/h-kennzeichen-zulassung-als-oldtimer-280217

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