Oldtimer-Zulassung nach gem. § 21/23 StVZO

    • Oldtimer-Zulassung nach gem. § 21/23 StVZO

      Welche Fahrzeuge können überhaupt den Oldtimer-Status zuerkannt bekommen?

      Da verweise ich einfach mal hier hin, da ist alles auf 7 Seiten detailliert nachlesbar (PDF-Datei):




      TÜV-Anforderungskatalog für die Begutachtung von Oldtimern

      Quelle:
      www.tuvsud.com › pdf › anforderungskatalog-oldtimer



      Anforderungskatalog
      für die Begutachtung
      von Oldtimern
      Für Fragen zur Begutachtung von Oldtimern wenden Sie sich bitte
      an Ihr TÜV SÜD Service-Center.
      Ihr nächstgelegenes Service-Center finden Sie unter
      tuev-sued.de
      Veröffentlichungsdatum:
      Mai 2012
      Herausgeber:
      TÜV SÜD Auto Service GmbH
      Westendstraße 199 . 80686 München
      Telefon 089 5791-0
      info@tuev-sued.de
      tuev-sued.de
      Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung der TÜV SÜD AG.
      Weitergabe an Dritte, insbesondere in elektronischen Medien,
      nur unter deutlicher Kennzeichnung des Urhebers TÜV SÜD.


      Wer das Beamtendeutsch nicht gut deuten kann, einfach nach fragen, ich weiß nicht alles einiges schon. Wer mehr weis bitte ergänzen oder eigene Erfahrungen beisteuern, danke.

      Gruß
      Jo
    • Habe gemerkt, das Unkenntnis/Unwissenheit über die Kriterien einer Zulassung eines KFZ als Oldtimer leider (auch bei TÜV-Ing.) noch weit verbreitet ist.
      Welche Umbauten/Änderungen sind zulässig und welche nicht, wo ist eine Grauzone, usw.

      In diesem Zusammenhang ist mir ein Buch in die Hände gefallen, was (mir persönlich) durchaus als Nachschlagewerk brauchbar erscheint und etwas mehr Licht ins Dunkel bringt,
      für alle die es interessiert:


      TÜV Rheinland-Handbuch Oldtimer
      Jürgen Brauckmann, Steffen Missbach, Norbert Schroeder, Udo Schütt



      Buch (gebundene Ausgabe)34,50€
      inkl. gesetzl. MwSt.


      Produktdetails

      EinbandSeitenzahlErscheinungsdatumSpracheISBN
      gebundene Ausgabe
      280
      07.04.2016
      Deutsch
      978-3-7812-1943-4

      VerlagMaße (L/B/H)GewichtVerkaufsrang
      Kirschbaum
      24,6/17,4/3 cm
      919 g
      157774



      Quelle:
      thalia.de/shop/home/artikeldet…0BuQY1EAQYAyABEgJ8sPD_BwE

      Gruß
      Jo
    • Seit November 2020 gelten neue verschärfte Vorschriften für die Zulassung als Oldtimer. offenbar hat sich das (zum Glück) noch nicht überall herum gesprochen bei den Prüfern.

      Hier mal die Details:
      Quelle:
      tuvsud.com/de-de/-/media/de/au…rungskatalog-oldtimer.pdf


      Die neue H-Zulassung: Änderungen und Verschärfungen



      Seit November gelten neue Richtlinien für die Begutachtung von Oldtimern und damit neue Voraussetzungen für das H-Kennzeichen. Wichtige Änderung: das 5-stufige Bewertungssystem fällt weg – nun gilt: ein guter Erhaltungszustand reicht für den positiven Bescheid aus. Verschärft wurden die Regeln zum Motor: Der Antrieb muss zukünftig aus derselben Baureihe kommen. Gleich geblieben sind die Vorgaben zu Identität, Bremsen, Getriebe und Lenkung. Die neuen Regeln sind auch TÜV SÜD-Thema bei der Oldtimer-Messe Retro Classics, die vom 22. bis 25. März in Stuttgart stattfindet


      ÜberblickMindestens 30 Jahre, bestandene Hauptuntersuchung, originales oder zeitgenössisches Interieur – die meisten Kriterien sind nach der Novelle der Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimern (Paragraph 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) gleich geblieben. Ein Blick in die Oldtimer-Foren zeigt jedoch: Die neuen Regeln sorgen in manchen Punkten eher für Verwirrung als für Aufklärung.


      Erhaltungszustand
      Seit November gilt: Oldtimer werden für die H-Zulassung nicht mehr in makellosen, guten, gebrauchten, verbrauchten oder restaurationsbedürftigen Zustand eingestuft, sondern es gibt nur noch eine einheitliche Zugangsschwelle: guter Pflege- und Erhaltungszustand, angemessene Gebrauchsspuren, kein Fehlen wesentlicher Teile und originale oder zumindest zeitgenössische Ausstattung. Nach Ansicht des TÜV SÜD-Experten ist in diesem Punkt das Bewerten aber nur auf den ersten Blick einfacher geworden.
      "Guter
      Erhaltungszustand – das kann man durchaus als Note 2 (gut) der alten
      Regel auslegen. So gesehen ist die neue Vorgabe sogar strenger. Denn bei
      der alten Richtlinie hat schon die Note 3, also gebrauchter Zustand,
      für das H-Kennzeichen ausgereicht. Wegen solcher Unschärfen erstellen
      wir aktuell einen neuen Leitfaden für unsere Sachverständigen, der für
      mehr Transparenz und Sicherheit
      sorgen soll. Auf beiden Seiten – also auch beim Kunden", so Gerst. "Auf
      jeden Fall ist es weiterhin sinnvoll, sich mit einem Gutachter im
      Vorfeld der H-Zulassung zu verständigen."

      Umbauten
      Diskussionsstoff liefern die neuen Vorgaben zudem rund um nicht zeitgenössische Umbauten: Denn der Umbau selbst muss nun 30 Jahre alt oder wie bisher in den ersten 10 Jahren durchgeführt worden sein. Daraus ergibt sich, dass Besitzer eines Oldtimers unter Umständen bis zu zehn Jahre warten müssen, obwohl ihr Fahrzeug bereits 30 Jahre alt ist. Beispiel: Der Besitzer eines Golf eins von 1974 würde heute eigentlich sofort eine H-Zulassung bekommen, weil sein Wagen bereits 38 Jahre alt ist. Wenn er den Kompakten aber nach der 10-Jahres-Frist, also beispielsweise 1986, mit einem Opel-Kadett-Motor nachgerüstet hat, muss er nach den neuen Regeln noch 4 Jahre auf das H-Kennzeichen warten. Den Oldtimerstatus gibt es also frühestens 2016", erläutert Gerst.

      Änderungen auch beim Motor
      Hier
      gilt nur noch: Original, aus derselben Baureihe, 30 Jahre alt oder in
      den ersten 10 Jahren nachgerüstet. Bisher durften auch zeitgenössische
      Aggregate verbaut sein, wenn sie technisch zum Fahrzeug passten. "Ein VW
      Käfer mit VW 411 Motor – das geht nun nicht mehr so einfach", erläutert
      Gerst. Spielräume gibt es hingegen weiter bei Umbauten am Aggregat.
      Wurde fachmännisch und zeitgenössisch getunt, beispielsweise durch ein
      markenspezifisches Tuning-Unternehmen wie Ruf oder AMG, ist die

      Einen 3er BMW zum Alpina umzubauen, ist erlaubt, wenn die richtigen Teile verwendet und die Vorgaben exakt eingehalten werden. Die gleichen Regeln gelten für Umbauten an der Karosserie. So ist beispielsweise der Umbau zum Cabrio erlaubt, wenn es auch ein Cabrio in der Baureihe gab oder Cabrio-Umrüster wie Baur oder Deutsch für das Modell lizensiert waren.

      Originalteile bei der Restauration
      Weiter erlaubt ist das Verwenden von Originalteilen bei der Restauration. Dazu gehören seit November auch neue komplette Rahmen, wie sie beispielsweise für Citroën 2CV oder MG B im Angebot sind. Bedingung: Der Fahrzeughersteller hat die Teile lizensiert und die FIN (Fahrzeugidentifikationsnummer) sowie die übrigen Teile kommen von einem real existierenden Spenderfahrzeug. Auch Replicas haben weiter die Möglichkeit, als historisches Fahrzeug unterwegs zu sein. Voraussetzung hier: Das Fahrzeug selbst ist mindestens 30 Jahre alt und der Tag der Erstzulassung kann zweifelsfrei nachgewiesen werden – das gilt besonders für Fahrzeuge mit ausländischen Zulassungspapieren, weil hier die Angaben nicht immer korrekt sind.
    • jo.corzel schrieb:

      Seit November 2020 gelten neue verschärfte Vorschriften für die Zulassung als Oldtimer. offenbar hat sich das (zum Glück) noch nicht überall herum gesprochen bei den Prüfern.

      Hier mal die Details:
      Quelle:
      tuvsud.com/de-de/-/media/de/au…rungskatalog-oldtimer.pdf


      Die neue H-Zulassung: Änderungen und Verschärfungen



      Seit November gelten neue Richtlinien für die Begutachtung von Oldtimern und damit neue Voraussetzungen für das H-Kennzeichen. Wichtige Änderung: das 5-stufige Bewertungssystem fällt weg – nun gilt: ein guter Erhaltungszustand reicht für den positiven Bescheid aus. Verschärft wurden die Regeln zum Motor: Der Antrieb muss zukünftig aus derselben Baureihe kommen. Gleich geblieben sind die Vorgaben zu Identität, Bremsen, Getriebe und Lenkung. Die neuen Regeln sind auch TÜV SÜD-Thema bei der Oldtimer-Messe Retro Classics, die vom 22. bis 25. März in Stuttgart stattfindet


      ÜberblickMindestens 30 Jahre, bestandene Hauptuntersuchung, originales oder zeitgenössisches Interieur – die meisten Kriterien sind nach der Novelle der Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimern (Paragraph 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) gleich geblieben. Ein Blick in die Oldtimer-Foren zeigt jedoch: Die neuen Regeln sorgen in manchen Punkten eher für Verwirrung als für Aufklärung.


      Erhaltungszustand
      Seit November gilt: Oldtimer werden für die H-Zulassung nicht mehr in makellosen, guten, gebrauchten, verbrauchten oder restaurationsbedürftigen Zustand eingestuft, sondern es gibt nur noch eine einheitliche Zugangsschwelle: guter Pflege- und Erhaltungszustand, angemessene Gebrauchsspuren, kein Fehlen wesentlicher Teile und originale oder zumindest zeitgenössische Ausstattung. Nach Ansicht des TÜV SÜD-Experten ist in diesem Punkt das Bewerten aber nur auf den ersten Blick einfacher geworden.
      "Guter
      Erhaltungszustand – das kann man durchaus als Note 2 (gut) der alten
      Regel auslegen. So gesehen ist die neue Vorgabe sogar strenger. Denn bei
      der alten Richtlinie hat schon die Note 3, also gebrauchter Zustand,
      für das H-Kennzeichen ausgereicht. Wegen solcher Unschärfen erstellen
      wir aktuell einen neuen Leitfaden für unsere Sachverständigen, der für
      mehr Transparenz und Sicherheit
      sorgen soll. Auf beiden Seiten – also auch beim Kunden", so Gerst. "Auf
      jeden Fall ist es weiterhin sinnvoll, sich mit einem Gutachter im
      Vorfeld der H-Zulassung zu verständigen."

      Umbauten
      Diskussionsstoff liefern die neuen Vorgaben zudem rund um nicht zeitgenössische Umbauten: Denn der Umbau selbst muss nun 30 Jahre alt oder wie bisher in den ersten 10 Jahren durchgeführt worden sein. Daraus ergibt sich, dass Besitzer eines Oldtimers unter Umständen bis zu zehn Jahre warten müssen, obwohl ihr Fahrzeug bereits 30 Jahre alt ist. Beispiel: Der Besitzer eines Golf eins von 1974 würde heute eigentlich sofort eine H-Zulassung bekommen, weil sein Wagen bereits 38 Jahre alt ist. Wenn er den Kompakten aber nach der 10-Jahres-Frist, also beispielsweise 1986, mit einem Opel-Kadett-Motor nachgerüstet hat, muss er nach den neuen Regeln noch 4 Jahre auf das H-Kennzeichen warten. Den Oldtimerstatus gibt es also frühestens 2016", erläutert Gerst.

      Änderungen auch beim Motor
      Hier
      gilt nur noch: Original, aus derselben Baureihe, 30 Jahre alt oder in
      den ersten 10 Jahren nachgerüstet. Bisher durften auch zeitgenössische
      Aggregate verbaut sein, wenn sie technisch zum Fahrzeug passten. "Ein VW
      Käfer mit VW 411 Motor – das geht nun nicht mehr so einfach", erläutert
      Gerst. Spielräume gibt es hingegen weiter bei Umbauten am Aggregat.
      Wurde fachmännisch und zeitgenössisch getunt, beispielsweise durch ein
      markenspezifisches Tuning-Unternehmen wie Ruf oder AMG, ist die

      Einen 3er BMW zum Alpina umzubauen, ist erlaubt, wenn die richtigen Teile verwendet und die Vorgaben exakt eingehalten werden. Die gleichen Regeln gelten für Umbauten an der Karosserie. So ist beispielsweise der Umbau zum Cabrio erlaubt, wenn es auch ein Cabrio in der Baureihe gab oder Cabrio-Umrüster wie Baur oder Deutsch für das Modell lizensiert waren.

      Originalteile bei der Restauration
      Weiter erlaubt ist das Verwenden von Originalteilen bei der Restauration. Dazu gehören seit November auch neue komplette Rahmen, wie sie beispielsweise für Citroën 2CV oder MG B im Angebot sind. Bedingung: Der Fahrzeughersteller hat die Teile lizensiert und die FIN (Fahrzeugidentifikationsnummer) sowie die übrigen Teile kommen von einem real existierenden Spenderfahrzeug. Auch Replicas haben weiter die Möglichkeit, als historisches Fahrzeug unterwegs zu sein. Voraussetzung hier: Das Fahrzeug selbst ist mindestens 30 Jahre alt und der Tag der Erstzulassung kann zweifelsfrei nachgewiesen werden – das gilt besonders für Fahrzeuge mit ausländischen Zulassungspapieren, weil hier die Angaben nicht immer korrekt sind.
      Hallo Jo,

      gerade zu Deinem letzten Absatz möchte ich ergänzen, daß die Dekra sich sehr penibel mit dem Rahmen meines Citroen (identisch mit 2CV) hatte. Das Begleitschreiben zum Originalrahmen aus Frankreich war von Citroen direkt, aus Paris, in französisch. Da wollte man sogar eine Übersetzung haben.
      Letztendlich hat das Auto sein H-Kennzeichen bekommen. Beim T3 war es einfacher.
      Für meinen 190er sehe ich schwarz... Der wird erst in 2 Jahren 30, und ich ahne für uns Oldiefans nichts Gutes für die Zeit nach dem 26.09.2021.

      Gruß, Olli
      Volkswagen Vanagon Atlantic 1.6TD
      Citroen Dyane 6
      Mercedes-Benz 190E 1.8
    • Moin,
      eine gute und nicht wirklich (einfach) zu beantwortende Frage, wie ich finde. Die Meinungen in diesem Thread sind genau so kontrovers und vielfältig wie die Entscheidungen der TÜV, DEKRA, GTÜ u.a. Prüfingeniuere. :S

      Was darf ich an meinem 190ér mit H Zulassung alles verändern :?: (klick)

      Ich persönlich finde die erneuten Restriktionen des Gestzgebers fatal und falsche (Auto-) Industrie-Politik, meine Meinung ändert aber leider nix daran, wie auch schon vorher als das Mindestalter für die H-Zulassung von 20 auf 25 Jahre und aktuell noch gültig auf 30 Jahre angehoben wurde.

      In der EU arbeitet man seit 2015 an einer einheitlichen Regelung, in der das Mindestalter auf 40 Jahre angehoben werden soll, zum Glück in einer "atemberaubenden Geschwindigkeit"
      Auch erneute Abwrack-Prämien, massive Steuererhöhungen wie z.B. bei den Dieselfahrzeugen und oder Fahrverbote sind denkbar.

      Den Steuerunfug für Elektroschr... Hybridfahrzeuge gibt es ja schon, aus meiner Sicht aus ökölogischen und Nachhaltigkeitsgründen völliger Unsinn, dient allein dem Absatz der Autoindustrie.
      Hoffe hört wenigstens das nach dem Herbst 2021 auf, der Unfug mit Audi Q7,8, Riesen-Tesla und Panamera-Bumskisten u.a. :thumbdown:

      Kleine, leichte und wendige Elektro-Stadt-Autos ergeben für mich einen Sinn, habe auch schon Renault R4 und R4 Oldie`als Elektro-Autos gesehen, eine wirkliche Alternative vor allem weil das minimalistische Fahrzeuge sind ohne Assy-Systeme und Computer die ständig ca. 42 Parameter an Telemetriedaten an den Hersteller senden.


      Letztendlich hängt es wie bisher an der Entscheidung des jeweiligen Prüfingeniuers, ob und was dieser als zulassungsfähig und eintragungsfähig erachtet.
      Nicht beirren lassen und einfach versuchen, wäre schön wenn ihr auch positive Erfahrungen und Prüfstellen benennen könntet, bitte nur via PN an "Suchende" :!:
      (hier lesen leider auch unerwünschte Personen mit) .

      Ein Beispiel aus eigener Erfahrung:
      Anbau einer Seilwinde an meinen Jeep XJ (Modell 88 mit H), mein sonst mir als umgänglich und kulant bekannter (älterer)TÜV-Prüfer hat sich aus Unfallschutzgründen geweigert mir das ein zu tragen, sicher verständlich, allein der Kontakt mit dem zum Glück schon vor vielen Jahren eingetragenen massiven "Bullenfänger" ist für jeden Radfahrer und Fußgänger sicher schon ein Albtraum (keine Angst vor Blechschäden :D und alle anderen Verkehrsteilnehmer machen brav Platz wenn ich mit der Kiste in der Stadt unterwegs bin )
      Ein Mietglied der "Jeep-Gemeinde" hat mir eine Prüfstelle Rheinland-Pfalz empfohlen, der Prüfer ist selber begeisterter Jeep-Fahrer, kein Problem war seine Meinung :thumbsup:
      Auch ein Edelstahl-Fächerkrümmer nicht, die 197PS gehen so durch, bleibt ja ein 4,0 Liter Sechszylinder. :D

      Ich wünsche Jedem der das möchte, auch den Besitzern von umgebauten Fahrzeugen den Schutzschirm der H-Zulassung um ihr mit viel Aufwand und Hingabe betriebenes Hobby auch weiter betreiben zu können oder um einen Oldie weiter als (Gebrauchs- 8) ) Fahrzeug zu nutzen.



      Auch wenn ich die Meinung zu diesen Umbauten nicht immer teile und lieber originalgetreue Fahrzeuge bevorzuge finde ich auch solche entstandenen technischen Unikate die sich meist in einem hervorragenden technischen und verkehrssicheren Zustand befinden erhaltenswert.
      Mein Favorit W201 mit V8-Motoren. :thumbup: Leider sehr selten und unerschwinglich (für mich ;( )

      Man wird sehen was geht, der letzte meiner Sterne wird Ende nächstes Jahr hoffentlich den H-Ritterschlag erhalten. :/


      MartinS schrieb:

      Mein Trümmerhaufen wird zum Glück einen Monat vor der Wahl 30. Allerdings stellt sich die Frage inwieweit das H mit LPG möglich ist. Sollte nach deiner Ausführung nicht realisierbar sein, aber es gibt m.W. Oldtimer Gas190er.

      Wir werden es in 3 Monaten herausfinden...
      Sicher auch ein interessantes Thema, denke ich.

      Gruß
      Jo

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von jo.corzel ()

    • Generell ist doch das H Kennzeichen ein völliger Schwachsinn.
      Jeder soll doch selbst entscheiden können womit er wohin fahren möchte, solange das verkehrssicher ist.
      Eine Gängelung durch Umweltzonen, überzogene KFZ Steuer und unfähige Tüv Ingenieure ist eine zum Himmel schreiende Sauerei.
      Im Endeffekt ist das H ein Schlupfloch, welches für die betuchten und einflussreichen Oldtimer Besitzer eingeführt wurde, damit deren hässlich überrestaurierter Kernschrott nicht über Nacht wertlos wird (Stichwort Flügeltürer).
      Die sind jetzt natürlich sauer wenn an der Tankstelle der olle Lehrerpasi auch plötzlich H hat und in die Umweltzone fahren darf - SKANDAL.
      Das H sollte den Hybridfahrzeugen vergeben werden, die unnötiger Weise das E bekommen und der Rest: Freie Fahrt für freie Bürger!!!!
    • Bin weg schrieb:

      Generell ist doch das H Kennzeichen ein völliger Schwachsinn.
      Jeder soll doch selbst entscheiden können womit er wohin fahren möchte, solange das verkehrssicher ist.
      Eine Gängelung durch Umweltzonen, überzogene KFZ Steuer und unfähige Tüv Ingenieure ist eine zum Himmel schreiende Sauerei.
      Im Endeffekt ist das H ein Schlupfloch, welches für die betuchten und einflussreichen Oldtimer Besitzer eingeführt wurde, damit deren hässlich überrestaurierter Kernschrott nicht über Nacht wertlos wird (Stichwort Flügeltürer).
      Die sind jetzt natürlich sauer wenn an der Tankstelle der olle Lehrerpasi auch plötzlich H hat und in die Umweltzone fahren darf - SKANDAL.
      Das H sollte den Hybridfahrzeugen vergeben werden, die unnötiger Weise das E bekommen und der Rest: Freie Fahrt für freie Bürger!!!!
      Ah, ein Oldtimerkenner.

      Das H-Kennzeichen als Schlupfloch für "betuchte und einflussreiche Oldtimerbesitzer" und als Wertgarantie?
      Der Wert eines Oldtimers richtet sich nach Erhaltungszustand, Restaurierungen, Seltenheit und zuletzt Interesse des Käufers.
      Das H-Kennzeichen hat da keinerlei Einfluss.
      Neid auf irgendeinen anderen Oldtimerfahrer, und wenn er auch nur einen Polo oder eine Ente fährt habe ich noch bei keinem Oldtimertreffen erlebt,
      und ich war schon einigen Treffen.
      Das Thema Umweltzonen interessiert auch die wenigsten Oldtimerfahrer, die meisten wohnen nicht in der Innenstadt, zumindestens bei uns in Regensburg.
      Was ärgerlich ist in Bezug auf Oldtimer und Umweltzonen ist die Tatsache das sich viele, meist Jüngere, solch einen Oldie holen bzw holen lassen von Papa um damit schön bequem durch die Altstadt zu fahren. Hier bei uns sind da etliche Schrottkisten mit H auf dem Kennzeichen unterwegs, auf Treffen siehst du die Kisten und die Typen nicht, aber Abends in der Altstadt zum Angeben.
      Daher: H raus aus Umweltzonen mit Ausnahme für Anwohner und fertig.

      Aber mit der zu erwartenden neuen Regierung wird sich vermutlich etliches zum Negativen verändern.
    • Hallo zusammen,
      ich bin der Niko, 32 und ganz frisch hier weil ich aktuell auf der Suche nach einem W201 zum Herrichten bin. Auch deswegen bin ich auf das Thema H-Zulassung gestoßen und auf die angeblichen Änderungen November 2020.
      Ich möchte das wirklich verstehen und habe jetzt viel Recherche betrieben und mir sind ein paar Ungereimtheiten aufgefallen, die ich gerne mit euch erörtern würde.
      1. Der Artikel bei autosieger muss alt sein und kann nicht Änderungen für 2020 beschreiben. Als Beispiel wird ein Golf aus 1974 rangezogen und gesagt, dieser wäre heute 38 Jahre alt. 2021 - 1974=47? Ergo ist der Artikel von 2012?
      2. Umbauten. Es wird gesagt, dass der Umbau 30 Jahre alt oder in den ersten 10 Jahren durchgeführt worden sein muss.
      In der angegeben Quelle (TÜV SÜD PDF übrigens auch Stand 2012) steht aber eine feine andere Formulierung, ich zitiere:

      Tüv Süd schrieb:

      Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung oder gegebenenfalls Herstellungsdatum erfolgt sind oder hätten erfolgen können, sowie Änderungen innerhalb der Fahrzeugbaureihe, sind zulässig. Nicht zeitgenössische Änderungen, die nachweislich vor mindestens 30 Jahren durgeführt wurden, sind auch zulässig.
      Ich meine für mich ist das klar. Oder hätten erfolgen können. Damit ist doch die Aussage im Artikel bei autosieger falsch?
      Könnte hier vielleicht jemand aufklären? Ich würde das wirklich gerne genauer verstehen.

      Liebe Grüße,
      Niko
    • MartinS schrieb:

      Wenn die grüne Verbotspartei die Zügel in der Hand hält wird dich selbst eine blaue Plakette kaum noch retten
      Eines sollte klar sein.

      Nicht die Bearbocks, Laschetts, Trumps, Gauweilers oder sonst wer sind das Problem...das Problem sind die Menschen, die sich mit deren Standpunkten identifizieren und ihre Stimme entsprechend abgeben.

      Wenn knapp 30% unserer Mitbürger grün wählen, dann sehnen sich offenbar 30% unserer Mitbürger nach deren Politik.
      Grüße
      Mario
    • Mit Verlaub. Kann man hier mal nach einem Mod rufen und den politischen Teil der Kommentare rauslöschen. Das ist ein technischer Thread in einem technischen Forum. Für den der was ablassen will gibt's bestimmt auch ein Laberforum. ICH hab keine Lust auf das ewige Geheule über die Grünen, noch auf Postings in denen Grüne und Trump in einem Satz genannt werden.

      Also?
    • Die Spanier zB wollen ab 2050 Verbrenner auf der Strasse verbieten. In 30 Jahren gucke ich dem Gras das Wachsen von unten zu. Die tiefer breiter und lauter Fraktion wird bis dahin auch erwachsen geworden sein. Der meiste Rest dahingerostet und die wenigen gepäppelten Originale bleiben noch übrig. Nur: im Jahre 2050 werden die W201er ab 60 Jahre alt sein. Wer fährt HEUTE mit einem bis zu 70 Jahre alten Auto durch die Gegend? Das sind Autos aus 1950. Ich sehe keinen.

      Drum brauche ich das Geheule hier nicht. Die Welt bleibt nicht stehen.
    • Erbas schrieb:

      Wer fährt HEUTE mit einem bis zu 70 Jahre alten Auto durch die Gegend? Das sind Autos aus 1950. Ich sehe keinen.

      Drum brauche ich das Geheule hier nicht. Die Welt bleibt nicht stehen.
      Da gab es die Grünen noch nicht. und es ist die Politik, die uns das Autofahren erschwert.
      Schau dir die aktuellen Spritpreise an, dann wirst du merken wie Aktuell H-Kennzeichen vs Politik ist.
    • Weil es dich nicht betrifft hat es uns nicht zu interessieren. Eine wahrlich bereichernde Sichtweise.

      Autos aus 1950 sind weit weniger Alltagstauglich gewesen. Alle 3 Meter irgendwas abschmieren oder nachstellen ist für den täglichen Einsatz wenig angenehm.


      Ein weitere Punkt der mich persönlich interessiert: Ich möchte nicht absolut jeden Aspekt meines Lebens digitalisieren und miteinander vernetzen. Und da bietet ein altes Auto ein kleines bisschen Freiheit, vor allem auch für die immer irrsinniger werdende Zukunft.


      Der einzige Trost ist, 2050 wird es wohl bitte noch Salatöl zu kaufen geben.
      190E 2.3 - 320.000km
      190D 2.5 - 410.000km
    • das Problem ist international, aber Deutschland USA liefern Musterbeispiele fuer andere Laender in Sachen Autoverbote.

      Imho, H Regelungen sollten eine Moeglichket beinhalten, Einspritzung/Zuendung zu modernisieren. Ein M102 mit EFI koennte ruhig Euro2 oder D3 ensprechen.

      Ein 70Jahre alter Wagen mit moderner LPG Anlage oder mit Spiritus im Tank ist sicher nicht schaedlicher als Euro4, aber Umbauten sind nicht H tauglich...