Tachomanipulation - Rechtslage - Strafbarkeit

    • Tachomanipulation - Rechtslage - Strafbarkeit

      Da gab es schon mal Fragen zu diesem Thema.

      Quelle:
      anwalt.de/rechtstipps/tachoman…-strafbarkeit_075659.html

      I. Betrug durch Tachomanipulation gemäß § 263 StGB?

      Der bewusste Verkauf eines Fahrzeugs mit manipuliertem Kilometerstand kann einen strafrechtlich relevanten Erfüllungsbetrug gemäß § 263 StGB darstellen. Voraussetzung hierfür ist zunächst, dass der Täter durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum beim Käufer erregt. Es müsste demnach eine Täuschungshandlung des Verkäufers vorliegen und hierdurch ein kausaler Irrtum beim Käufer hervorgerufen werden. Eine Täuschungshandlung wird in der Regel zu bejahen sein, da die Kilometerzahl des Fahrzeugs ein entscheidender Kauffaktor ist und der Verkäufer durch die Falschangabe bewusst auf das Vorstellungsbild des Käufers einwirkt. Der Käufer unterliegt hierdurch regelmäßig auch einem Irrtum, da er davon ausgeht, dass die ablesbare Kilometerzahl dem tatsächlichen Kilometerstand entspricht.
      Weitere Voraussetzungen des Betruges sind eine Vermögensverfügung und ein hierauf beruhender kausaler Vermögensschaden. Als eine Vermögensverfügung wird jedes Handeln, Dulden oder Unterlassen bezeichnet, das sich unmittelbar vermögensmindernd auswirkt. Der Abschluss eines Kaufvertrages stellt unstreitig eine solche vermögensmindernde Handlung dar, da hierdurch eine schuldrechtliche Verpflichtung des Käufers begründet wird. Die Vermögensverfügung führt in der Regel auch zu einem Vermögensschaden des Käufers.
      Der Nachweis des Vorliegens des subjektiven Tatbestandes eines Betruges wird jedoch erhebliche Beweislastprobleme mit sich bringen, da weder die Anbieter der entsprechenden Software noch ihre Auftraggeber den Manipulationsvorsatz einräumen werden.

      II. Strafbarkeit der Tachomanipulation gemäß § 22b Straßenverkehrsgesetz (StVG)

      Auf Initiative des ADAC ist seit dem 18.08.2005 die Tachomanipulation gesetzlich verboten. Gemäß dem neu eingefügten § 22 b StVG ist bei „Einwirkungen auf den Wegstreckenzähler oder den Messvorgang, die mit dem Ziel erfolgen, die Messdaten zu verfälschen“ mit Strafen bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe zu rechnen. Auch das Programmieren von Computersoftware zur Verfälschung von Messdaten ist strafbar.
      § 22b Missbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern
      (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
      1.die Messung eines Wegstreckenzählers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, dadurch verfälscht, dass er durch Einwirkung auf das Gerät oder den Messvorgang das Ergebnis der Messung beeinflusst,
      2.die bestimmungsgemäße Funktion eines Geschwindigkeitsbegrenzers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, durch Einwirkung auf diese Einrichtung aufhebt oder beeinträchtigt oder
      3.eine Straftat nach Nummer 1 oder 2 vorbereitet, indem er Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält oder einem anderen überlässt.
      (2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 3 gilt § 149 Abs. 2 und 3 des Strafgesetzbuches entsprechend.
      (3) Gegenstände, auf die sich die Straftat nach Absatz 1 bezieht, können eingezogen werden. § 74a des Strafgesetzbuches ist anzuwenden.
      Welche Rechte stehen dem Käufer eines tachomanipulierten Kraftfahrzeugs zu?
      • Bei einer arglistige Täuschung kann der Kaufvertrag gemäß § 123 BGB innerhalb von 3 Jahren nach Kenntnis angefochten werden.
      • Beim sog. Verbrauchsgüterkauf (§ 474 BGB – Kauf einer beweglichen Sache durch einen Verbraucher als Käufer von einem Unternehmer als Verkäufer) kommt aufgrund Fehlens der vereinbarten Beschaffenheit wahlweise der Rücktritt vom Kaufvertrag oder die Kaufpreisminderung in Betracht. Beim Gebrauchtwagenkauf gilt die Besonderheit, dass die Ansprüche aus der gesetzlichen Sachmängelhaftung in den überwiegenden Fällen nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden können, soweit der Händler die Sachmängelhaftung auf ein Jahr verkürzt hat.
      Quelle:
      financescout24.de/wissen/ratgeber/tachojustierung


      Die Tachojustierung hat mit dem Verändern des Kilometerstandes jedoch nichts gemein. Sie muss vorgenommen werden, wenn der Tacho durch eine andere Felgengröße angepasst werden muss. In diesem Ratgeber erfahren Sie alles Wichtige rund um die Tachojustierung.

      Nicht strafbar in den Niederlanden
      In unserem Nachbarland, den Niederlanden, ist die Tachomanipulation bis dato noch nicht strafbar. Viele Deutsche nutzen deshalb die Gelegenheit und lassen dort die Kilometerstände verändern.
      Allerdings bedeutet das nicht, dass die bewusste Manipulation der Laufleistung deshalb in Deutschland legal ist. Wer in Deutschland mit einem manipulierten Kilometerstand fährt, macht sich strafbar.


      Soweit so gut, da bleiben noch ein paar Fragen offen:

      1. Wenn ich wegen eines Defektes in meinem Fahrzeug einen anderen gebrauchten Tacho einbaue (das im Wartungsheft dokumentiere) und bei Verkauf des KFZ den Käufer
      detailliert darüber informiere, ist das Tachomanipulation?

      2. Wenn in meinem Fahrzeug nur der Wegstreckenzähler ausgefallen (Geschw.-Anzeige funktioniert einwandfrei) ist und nichts mehr zählt, bin ich verpflichtet das zeitnah
      zu reparieren oder kann ich einfach weiter damit herum fahren?


      3. Bin ich bei 1. und/oder 2. verpflichtet meine Versicherung darüber zu informieren oder nicht?

      Viel Spaß beim Rätsel raten. :phatgrin:

      Gruß
      Jo
    • Hab mal versucht eine brauchbare Antworten zu finden.

      zu 1. Nein das ist keine Tachmanipulation, egal welcher Tachostand dann im Fahrzeug ablesbar ist, entscheidend ist die Information des pot. Käufers über den Austausch und den korrekten Gesamt Km-Stand des Fahrzeugs. Unterlassung dieser Info ist Tachomanipulation.

      zu 2. Soweit ich weiß völlig egal, nur ein ausgefallener Geschwindigkeitsmesser sollte zeitnah repariert/ersetzt werden, gefahren Km dürfen geschätzt werden, der pot. Käufer muss auch hier informiert werden, unter Umständen "Km-Stand nicht mehr nachvollziehbar".

      zu 3. Nein, die Versicherung interessiert nur die jährliche Fahrleistung, sollte der Km-Stand des Austausch-Tacho jedoch stark abweichen ist eine nachweisbare Info (Einschreiben) über den Wechsel und neuen Km-Stand sicher sinnvoll, wenn eine Km-Beschränkung Vertragsbestandteil ist.

      Da bei einem Schadensfall egal ob unverschuldet oder verschuldet in der Regel der abgelesen Km-Stand des Fahrzeuges der Versicherung zur Kenntnis gelangt, könnte diese bei einem vermeintlichen Vertragsverstoß Sanktionen verhängen.

      Beim einstellen des Km-Standes ist das schon wieder verzwickter, speziell wenn ein elektronischer Km-Zähler (nicht im W201) verbaut ist.
      Wer schon das Werkzeug dafür besitzt macht sich strafbar, also nach Holland fahren und den korrekten Km-Stand des defekten Tacho/Km-Zähler übernehmen ist nicht strafbar.
      Unterschlagung von Kilometern schon.

      Soweit mein Kenntnis-Stand.


      Gruß
      Jo