Torsten schrieb:
TÜV:
Gewerblich genutzte Kutschen müssen einmal im Jahr einem Sachverständigen vorgestellt werden.
Rein private Kutschen sollten wenigstens alle Jahre von einem Sachverständigen überprüft werden.
Letzteres ist aber noch nicht verpflichtet geregelt.
Führerschein:
Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) fordert, dass jeder Fahrer, der sich mit einem Gespann im Straßenverkehr bewegt, über den Kutschenführerschein A Privatperson nachweist, dass er über das nötige Wissen rund um sicheres Fahren in Gelände und Straßenverkehr verfügt. Bisher ist der Kutschenführerschein nicht bundesweit gesetzlich verankert. Im Falle eines Unfalls und/oder Versicherungsfalles ist der Besitz des Kutschenführerscheins jedoch wichtig, um besondere Sachkunde nachzuweisen.
Promillegrenze:
Auch für Kutscher ist bei 1,1 Promille Schluss. Wer eine Pferdekutsche führt, darf nicht mehr als 1,1 Promille Alkohol im Blut haben. Kutscher, die den Wert überschreiten, sind absolut fahruntüchtig, so das Oberlandesgericht Oldenburg (AZ: 1 Ss 204/13).
Wer will denn hier irgend was gewerblich machen , ich bestimmt nicht, will auch sonst nix machen was steuerpflichtig wäre ,
finde es genügt wenn ich jährlich ca. 200€ Steuern auf meine Rente zahlen muß .
Sachverständige, Versicherungen und TÜV können mich mal, bei dieser Fortbewegungsart zumindest nach aktuellem Stand der Dinge.
Sorry, der komische reiterliche Pferdequäler-Verein und sein Vorstellungen interessiert hier bei mir im Dorf reinweg Niemand, mich auch nicht.
(allerdings sollten sich Tierschützer mehr für die Pferdequäler interessieren, Dressur, Militäry u.a. ist kein Sport sondern Tierquälerei, finde ich persönlich)
Alkoholmißbrauch habe ich persönlich schon lange aufgegeben, der Gaul kriegt auch nix
Spaß beiseite das hat nichts mehr mit dem eigentlichen Thema des Threads zu tun, drum sollte hier der Vorhang fallen.
Bin mal gespannt was bei der Untersuchung der "Fremantle Highway" zutage gefördert wird und welche Konsequenzen das hat für die E-Kisten?