yasiris672 schrieb:
Da fällt mir spontan eine Frage in die Runde ein: Gab es den 1.8er auch ohne Katalysator? Wäre es möglich, den Kat auszubauen, die Steuerklasse zurückzustufen und dann mit H-Kennzeichen rumzufahren, um nicht so hohe Steuern zu zahlen? Mein Kat ist nämlich defekt und müsste über kurz oder lang mal neu.
Einen ab Werk verbauten Katalysator austragen geht auch nicht mehr. Nach diversen Änderungen der Rechtslage ist das nur noch möglich wenn der Katalysator nachgerüstet wurde. Bei einem originalen RÜF-Fahrzeug das später den Kat eingebaut bekam oder einem Wurm-Kat würde das gehen, beim 1.8er nicht.
Einzig über den Umweg einer Zulassung im Ausland und danach Wiedereinfuhr mit Zulassung nach §21 würde das funktionieren.
Mach den Kat neu, das ist besser und kostet nicht die Welt (500 für EuroI, 550 für EuroII, minus mindestens einen Hunderter für den alten wenn der nicht leer ist).