190D oder 190E 1.8 ?

    • yasiris672 schrieb:

      Da fällt mir spontan eine Frage in die Runde ein: Gab es den 1.8er auch ohne Katalysator? Wäre es möglich, den Kat auszubauen, die Steuerklasse zurückzustufen und dann mit H-Kennzeichen rumzufahren, um nicht so hohe Steuern zu zahlen? Mein Kat ist nämlich defekt und müsste über kurz oder lang mal neu.
      Beides: Nein. Der 1.8er kam erst 1990, die ECE- und RÜF-Versionen entfielen schon 1989.
      Einen ab Werk verbauten Katalysator austragen geht auch nicht mehr. Nach diversen Änderungen der Rechtslage ist das nur noch möglich wenn der Katalysator nachgerüstet wurde. Bei einem originalen RÜF-Fahrzeug das später den Kat eingebaut bekam oder einem Wurm-Kat würde das gehen, beim 1.8er nicht.
      Einzig über den Umweg einer Zulassung im Ausland und danach Wiedereinfuhr mit Zulassung nach §21 würde das funktionieren.
      Mach den Kat neu, das ist besser und kostet nicht die Welt (500 für EuroI, 550 für EuroII, minus mindestens einen Hunderter für den alten wenn der nicht leer ist).
    • Wie siehts aus mit Metallkats? Kommt man damit durch die AU? Sind die zulässig? Die haben ja in der Regel eine E-Prüfnummer und es wird zumindest immer gesagt, dass das reicht, aber bei Magnaflow in der Produktbeschreibung steht beispielsweise Folgendes:
      Der hier angebotene Katalysator besitzt ohne Eintragung keine Zulassung nach StVZO, lassen Sie sich auch nicht durch angebliche E Prüfungen von Universalkatalysatoren beirren. Eine R103 Prüfung ist immer fahrzeugspezifisch, der Gültigkeitsbereich der E Prüfung nach R103 kann auf der Seite vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur eingesehen werden.
      Ich kann aber zur R103-Prüfung nichts finden...
    • Metallkat am besten ins Originalgehäuse einschweissen. Ich hab das vor Jahren mal in Pforzheim bei Seubert (www.uni-kat.de) machen lassen. Kostet für'n 190er keine 400 Euro. Die Abgaswerte damit sind besser als original, Abgas- und TÜV/MFK nie ein Problem.

      Und ob Dinge die im Ausland eingetragen sind (da geht in anderen Ländern viel mehr als in Deutschland, z.B. die Schweiz ist bei Rädern viel toleranter) einfach übernommen werden hängt vom Gutachter ab. Da hilft eigentlich nur umhören und vorher mit dem Prüfer reden, genau wie sonst auch.
    • :D nen Universalkat einschweißen kostet nur ca. 69€, wenn man es selber macht, bisher gab es bei H-Zulassung damit in Köln keine Probleme, da sind die großzügig.

      Wer auf ein H-Zulassung sch..., ok ist seine private Angelegenheit, finde ich. :wayne:

      Wer eine H-Zulassung haben will muß sich mit den hier in D. gültigen Bedingungen arrangieren und vor allem mit dem ausführenden Prüfing., der ist leider das Maß der Dinge.
      Wenn man ihn und seine Einstellung zur Sache gut kennt ist das ganz sicher nicht von Nachteil. :thumbup:

      Ich verzichte auf die (widersprüchliche) Lektüre da zu und frage einfach vorher nach bei meinem TÜV-Onkel, was er durch winkt ist auch für mich ok, fertig.
      Kann so ein Verfahren nur weiter empfehlen.

      Gruß
      Jo
    • Mantafred schrieb:

      yasiris672 schrieb:

      Wenn der Tacho bei 180 steht, bist du in Echt mit Glück bei 160
      Ok, ich werd mal eine Vergleichsmessung mit GPS machen, dann melde ich mich nochmal.
      Ich muss den Motor ohnehin mal freipusten. Die Hauptuntersuchung mit Abgasprüfung steht nämlich an. Der Abgastest beim Diesel ist mörderisch: Im Stand wird mehrfach hochgedreht bis der Motor abregelt. Dabei wird der Trübungswert am Endrohr gemessen. Dabei sollen immer wieder Motoren hopps gegangen sein oder sie liefen danach nicht mehr sauber. So eine Prozedur konnte sich nur ein Dieselhasser einfallen lassen. Der Prüfer achtet vor dem Test penibel darauf, dass der Motor betriebswarm ist und der Ölstand stimmt.

      Gruß
      Mantafred
      Ich muss nochmal das alte Thema rauskramen, da ich versprochen hatte, die bei meinem Diesel angezeigte Endgeschwindigkeit mit der tatsächlichen per GPS gemessenen Geschwindigkeit zu vergleichen. Yasiris meinte ja, dass bei angezeigten 180 km/h mit echt Glück nur 160 erreicht würden

      Testparameter und Testergebnis:
      Fahrzeug: 190D, Bj. 12/1986, 72PS, 4-Gang, garantierter KM-Stand: 77.344
      Strecke: A2 zwischen Kreuz Wolfsburg und Braunschweig Flughafen (ebene Strecke)
      Wind: weitgehend windstill
      laut Tacho erreichte Höchstgeschwindigkeit: 180 km/h (Nadel am Anschlag)
      laut GPS-Speedometer tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit: 173 km/h

      Für einen 72-PS-Diesel sind 173 km/h ein erstaunlich guter Wert. Der Lärmpegel im Fahrzeug ist dann schon ziemlich hoch. Die beste Reisegeschwindigkeit liegt bei 130 km/h.
      Die in den Papieren eingetragene Höchstgeschwindikeit von 160 km/h ist vom Hersteller also tiefgestapelt, wahrscheinlich um auf der sicheren Seite zu sein und um Reklamationen zu vermeiden.

      Hier noch Angaben zu den gesetzlichen Regelungen bezüglich der zulässigen Tachoabweichung:

      1. Der Tacho darf niemals eine zu geringe Geschwindigkeit anzeigen
      2. Für Fahrzeuge mit Erstzulassung vor 1991 liegt die maximal zulässige Abweichung bei 7% vom Skalenendwert des Tachos. Bei meinem Fahrzeug wären die maximale zulässige Abweichung demnach 12,4 km(h.
      3. Für Fahrzeuge mit Erstzulassung nach 1991 darf der Tacho sogar 10% + 4 km/h abweichen, also z.B. bei 100 km/h darf der Tacho maximal 114 km/h anzeigen.

      Gruß
      Mantafred
    • 173 km/h ist weit überdurchschnittlich. Wurde an dem Motor/der ESP mal was rumgedreht? Hat der einen Drehzahlmesser, und was sagt der? Der Motor hat definitiv mehr als 72 PS wenn die Messung stimmt. Ich bin die als Neuwagen viel gefahren und mehr als 165 waren nie drin wenns nicht bergab ging.
      Der 2.5er mit 90 PS fährt echte 175 (180 Tacho) und diese Leistung braucht man auch um mit einem W201 so schnell zu fahren.
    • Hallo Babybenzfan,

      aber Anschlag 180 ist zunächst einmal nicht außergewöhnlich. Da gibt es Videos auf Youtube, ganz aktuell wird das auch in anderen Foren thematisiert ( motor-talk.de/forum/viele-fragen-zum-190d-t7045705.html) , wobe ein User schreibt, dass alle seine bisher gefahrenen 2.0- Diesel Anschlag 180 schafften. Wenn dem so ist, dann muss dies laut gesetzlicher Regelung für Fahrzeuge vor Bj. 1991 einer tatsächlichen Geschwindigkeit von mindestens (180-12,4)= 167,6 km(h entsprechen (=7% vom Skalenendwert). Es ist davon auszugehen, dass Mercedes bzw. der Tachohesteller sich an diese gesetzliche Regelung gehalten hat und auch nicht grenzwertig gefahren ist.

      ESP-Manipulation kann ich ausschließen, Drehzahlmesser habe ich leider nicht. Aber das Fahrzeug hat keinen KAT und ist ein 4-Gang. Beim 5-Gang-Getriebe soll die erreichbare Höchstgeschwindigkeit im 5. Gang sogar wieder etwas abfallen und ein KAT dürfte Leistung kosten.

      Gruß
      Mantafred
    • Den Kat gabs ja erst später (ab '91) da hatten die dann eine optimierte Einspritzung und 75 PS.
      Die Mehrleistung hat man nicht gemerkt.

      In zeitgenössischen Autotests damals war auch immer knapp über 160 Feierabend. Damals wurde auch noch aufwendig gemessen.
      Hier mal die Fahrleistungen eines '86er Modells aus der ams:


      In keinem Pressebericht kam der 2.0 auf mehr als 165 km/h. Auch das US-Modell mit 2.2l Hubraum schaffte gerade so eben die 100 mph.
      Egal was die Internet-Helden von heute da sagen - ein W201 mit 72 oder 75 PS kann die 170 nur knacken wenn es bergab geht oder an der Leistungsschraube gedreht wurde.
    • Ich beziehe mich nur auf meinen eigenen Messwert und vertraue diesem. Gedreht an der ESP wurde da nichts, meine Mutter als Vorbesitzerin konnte gut kochem, aber traute sich sicher nicht an den Motor. Ein wenig bergab und etwas Rückenwind mag vielleicht sein, aber ich bin ja auch nicht unter genormten Testbedingungen (Temperatur, Ludtdruck, Gewicht etc.) gefahren. Sollte einfach nur eine Hausnummer sein und nicht den Normwert repräsentieren.

      Vielleicht liegt es auch daran:

      Meiner ist tiefer gelegt und zwar vorne tiefer als hinten. Dadurch fährt er quasi immer bergab :) :D :D .

      Gruß
      Mantafred

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mantafred ()

    • Mantafred schrieb:

      Mantafred schrieb:

      yasiris672 schrieb:

      Wenn der Tacho bei 180 steht, bist du in Echt mit Glück bei 160
      Ok, ich werd mal eine Vergleichsmessung mit GPS machen, dann melde ich mich nochmal.Ich muss den Motor ohnehin mal freipusten. Die Hauptuntersuchung mit Abgasprüfung steht nämlich an. Der Abgastest beim Diesel ist mörderisch: Im Stand wird mehrfach hochgedreht bis der Motor abregelt. Dabei wird der Trübungswert am Endrohr gemessen. Dabei sollen immer wieder Motoren hopps gegangen sein oder sie liefen danach nicht mehr sauber. So eine Prozedur konnte sich nur ein Dieselhasser einfallen lassen. Der Prüfer achtet vor dem Test penibel darauf, dass der Motor betriebswarm ist und der Ölstand stimmt.

      Gruß
      Mantafred
      Ich muss nochmal das alte Thema rauskramen, da ich versprochen hatte, die bei meinem Diesel angezeigte Endgeschwindigkeit mit der tatsächlichen per GPS gemessenen Geschwindigkeit zu vergleichen. Yasiris meinte ja, dass bei angezeigten 180 km/h mit echt Glück nur 160 erreicht würden
      Testparameter und Testergebnis:
      Fahrzeug: 190D, Bj. 12/1986, 72PS, 4-Gang, garantierter KM-Stand: 77.344
      Strecke: A2 zwischen Kreuz Wolfsburg und Braunschweig Flughafen (ebene Strecke)
      Wind: weitgehend windstill
      laut Tacho erreichte Höchstgeschwindigkeit: 180 km/h (Nadel am Anschlag)
      laut GPS-Speedometer tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit: 173 km/h

      Für einen 72-PS-Diesel sind 173 km/h ein erstaunlich guter Wert. Der Lärmpegel im Fahrzeug ist dann schon ziemlich hoch. Die beste Reisegeschwindigkeit liegt bei 130 km/h.
      Die in den Papieren eingetragene Höchstgeschwindikeit von 160 km/h ist vom Hersteller also tiefgestapelt, wahrscheinlich um auf der sicheren Seite zu sein und um Reklamationen zu vermeiden.

      Hier noch Angaben zu den gesetzlichen Regelungen bezüglich der zulässigen Tachoabweichung:

      1. Der Tacho darf niemals eine zu geringe Geschwindigkeit anzeigen
      2. Für Fahrzeuge mit Erstzulassung vor 1991 liegt die maximal zulässige Abweichung bei 7% vom Skalenendwert des Tachos. Bei meinem Fahrzeug wären die maximale zulässige Abweichung demnach 12,4 km(h.
      3. Für Fahrzeuge mit Erstzulassung nach 1991 darf der Tacho sogar 10% + 4 km/h abweichen, also z.B. bei 100 km/h darf der Tacho maximal 114 km/h anzeigen.

      Gruß
      Mantafred
      solange nicht in beide Richtungen gefahren wurde sind die Ergebnisse m. E. nicht repräsentativ.