Was darf ich an meinem 190ér mit H Zulassung alles verändern

    • Oliver_124 schrieb:

      jo.corzel schrieb:

      Hallo Felix,

      soweit die Theorie, deine Theorie.

      Das H-Kennzeichen ändert die Versicherungsbedingungen bei einer Oldtimerversicherung grundlegend gegenüber einer normalen Versicherung, es gibt nur wenige Anbieter.
      1. Es gibt bei der Oldtimerzulassung keine Schadensfreiheitsklassen mehr, ein selbst verursachter Schaden führt somit nicht zu einer höheren Versicherungsprämie.
      2. Die reine Haftpflichtversicherung beträgt für jeden meiner bisher drei Oldtimer je 80€ bei jährlicher Zulassung unabhängig von der Art und Größe des Motors oder der Leistung.
      Bei Saisonkennzeichen entsprechend weniger, einige fahren z.B. im Winter nicht.
      3. Es spielt keine Rolle wie lange ein Oldtimerbesitzer bereits seinen Führerschein hat oder welche SF-Klasse er besitzt (gibt es ja bei H- nicht :yo ).
      Beim Alter des Fahrers/Besitzers unter 25 Jahren kann es allerdings schwierig werden wegen der Vers.-Bedingungen, nach meinem Kenntnisstand. :/
      4. Es spielt keine Rolle ob es der zweit, dritt, viert oder was auch immer Wagen ist.
      5. Es gibt ein paar Einschränkungen bei der jährlichen Km- Leistung, die sich aber kreativ händeln lassen. :D
      Moin Jo,
      Für eine Young-Oldtimer Versicherung benötigt man jedoch nicht zwingend ein H-Kennzeichen. Mein W124 Kombi Baujahr 1995, ist seit 2017 bei der OCC (Provinzial) als Youngtimer versichert.

      Das beste finde ich, dass es keine SF Klassen gibt. Der Wagen wurde nach Kurzgutachten durch ClassicData mit dem Gutachten-Wert versichert.

      Ansonsten stimme ich Deinen genannten Punkten zu!

      Gruß Oliver
      Ja ist eine feine Sache, einziger Haken, das Fahrzeug muß mindestens 6000€ Wert sein lt. Wertgutachten, zumindest beim ADAC da hatte ich für meine 1,8er Semmel nach gefragt.
      Vielleicht gibt es da auch Unterschiede in den Vers.-Bedingungen, betrifft mich aber persönlich nicht mehr, ab nächstes jahr sind alle meine Fahrzeuge über 30 Jahre alt. :thumbsup:

      Dennis H. schrieb:

      Ach Leute... ich will doch lediglich die Federn tauschen und eventuell etwas die Scheiben tönen! Wusste nicht das ich damit so ein Thema aufmache :D
      Die Kutsche hat doch schon ne H-Zulassung...
      meine Frage war ja nur ob ich nach dem Tausch der Federn wieder eine neue H-Abnahme machen muss oder das vorführen zur Abnahme der Teile reicht.
      Mehr nicht :phatgrin:
      Alles gut Dennis,

      das Thema interessiert halt auch andere User, alle Informationen die du brauchst findest du ja nun in diesem Thread. :thumbup:

      Gruß
      Jo
    • Mein bj89 190er mit M111 Turbo ist abgenommen mit H.
      Weil innerhalb der 10 Jahre nach EZ möglich gewesen.

      Turbokit von lorinser von 97.

      Es ist nahezu alles ermessenssache vom Prüfer. Allein wie oft könnte, dürfte, überwiegend, in der Regel,... etc verwendet wird, ist doch alles nix handfestes.

      Auch klar, zB in meinem fall: falls ich an einen Flaschen Prüfer komme der das ganz anders sieht, gibt's Probleme.
    • Ich war gestern bei der Dekra und habe mit einem Prüfer gesprochen der sich auf Oldtimer spezialisiert hat und der sagte mir, dass es absolut kein Problem ist die Federn zu tauschen solange diese Zeitgenössisch sind. Außerdem reicht eine normale Abnahme ohne wieder eine neue H-Abnahme machen zu müssen!
      Also allet cool :thumbsup: und nu kommen die Viecher am Samstach rein in dat Traumschiff...
    • jo.corzel schrieb:

      Hallo Felix,

      soweit die Theorie, deine Theorie.

      Das H-Kennzeichen ändert die Versicherungsbedingungen bei einer Oldtimerversicherung grundlegend gegenüber einer normalen Versicherung, es gibt nur wenige Anbieter.
      1. Es gibt bei der Oldtimerzulassung keine Schadensfreiheitsklassen mehr, ein selbst verursachter Schaden führt somit nicht zu einer höheren Versicherungsprämie.
      2. Die reine Haftpflichtversicherung beträgt für jeden meiner bisher drei Oldtimer je 80€ bei jährlicher Zulassung unabhängig von der Art und Größe des Motors oder der Leistung.
      Bei Saisonkennzeichen entsprechend weniger, einige fahren z.B. im Winter nicht.
      3. Es spielt keine Rolle wie lange ein Oldtimerbesitzer bereits seinen Führerschein hat oder welche SF-Klasse er besitzt (gibt es ja bei H- nicht :yo ).
      Beim Alter des Fahrers/Besitzers unter 25 Jahren kann es allerdings schwierig werden wegen der Vers.-Bedingungen, nach meinem Kenntnisstand. :/
      4. Es spielt keine Rolle ob es der zweit, dritt, viert oder was auch immer Wagen ist.
      5. Es gibt ein paar Einschränkungen bei der jährlichen Km- Leistung, die sich aber kreativ händeln lassen. :D

      Die KFZ-Steuer ist einheitlich für alle Oldtimer 191,73€ jährlich unabhängig von der Motorisierung.
      1. Bei Benziner-Fahrzeugen mit Euro2 ist die Schnittstelle bei 2600 ccm , Steuer normal 191€ und Oldtimer 191,73€ (Stand 05/2021)
      2. Bei Benziner-Fahrzeugen mit Euro 1 ist die Schnittstelle schon bei 1250 ccm.
      3. Bei Benziner-Fahrzeugen mit Euro gar nix ist die Schnittstelle bei weniger als 750 ccm

      4. Bei Diesel-Fahrzeugen mit Euro 2 ist die Schnittstelle bei 1200 ccm (kein W201)
      5. Bei Diesel-Fahrzeugen mit Euro 1 ist die Schnittstelle bei 700 ccm

      De weiteren stellen sich mir persönlich da noch ein paar Fragen, die ich aber gegenwärtig leider nicht beantworten kann ?(

      1. Wie lange dürfen Euro 2 Fahrzeuge noch frei zum gegenwärtigen Steuersatz herum fahren?
      2. Wann kommt (nach der nächsten Wahl im Herbst) die nächste Steuererhöhung, bzw. weitere Restriktionen?
      3. Die letzte Verschärfung der Zulassungsbestimmungen für Oldtimer war im November 2020, wann kommt die Nächste?
      4. Welches Interesse sollte die dt. Autoindustrie oder Umweltaktivisten an der Erhaltung von Oldtimerfahrzeugen haben? :thumbdown:

      Dann ist da noch der Satz: Nicht zeitgenössische Änderungen, die nachweislich vor mindestens 30 Jahren durchgeführt wurden, können zulässig sein.

      Da steckt der Teufel im Detail, können heißt nicht müssen.
      Versuch einfach mal einen W201 mit M111 Motor als Oldtimer zu zu lassen, viel Glück. 8)


      Gruß

      Jo

      Hallo Jo,

      da hast du dir viel Mühe gemacht. Und es ist aus meiner Sicht auch alles richtig. Ich sehe keinen Widerspruch zu meinen Ausführungen.

      Ich persönlich schätze das Risiko von wesentlichen Änderungen (im Steuerrecht) als nicht so hoch ein. Sollte an der Kfz-Steuer etwas gedreht werden, so eher in der regulären Zulassung, statt an der Oldtimerzulassung. Auch wenn sich die Anzahl der Oldtimer insgesamt erhöht, so sind das meist zweit, dritt oder noch mehr Wagen. Man kann ja nur einen fahren. Außerdem gibt es so einige Politiker die selber Oldtimer haben.

      Zur Aussage: "können zulässig sein" , nun ja es gibt auch mehr als ein Prüfer auf der Welt.

      Was m. E. wichtig ist: Fahrzeuge mit H-Zulassung, sollte weder die heruntergerittene Kiste sein, noch ein unsachgemäß getuntes Fahrzeug sein. Dies widerspricht dem Sinn des Gesetzgebers und führt, wie leider so oft in Deutschland, zu einer völlig unnötigen Neiddebatte.

      @ Dennis: wenn der Prüfer dir Federn, die nicht zeitgenössisch sind einträgt kann das zum Problem werden, wenn das von der Polizei sachgemäß kontrolliert wird.

      VG Felix
    • moOlZz schrieb:

      Mein bj89 190er mit M111 Turbo ist abgenommen mit H.
      Weil innerhalb der 10 Jahre nach EZ möglich gewesen.

      Turbokit von lorinser von 97.

      Es ist nahezu alles ermessenssache vom Prüfer. Allein wie oft könnte, dürfte, überwiegend, in der Regel,... etc verwendet wird, ist doch alles nix handfestes.

      Auch klar, zB in meinem fall: falls ich an einen Flaschen Prüfer komme der das ganz anders sieht, gibt's Probleme.
      Wann hast du die H-Zulassung machen lassen, vor der Verschärfung der Regeln 11/2020 oder danach?
    • Steht schon weiter vorn im Thread, ich denke Glück gehabt auch mit dem Prüfer, aber das braucht man ja fast immer ein wenig denke ich. :thumbup:

      jo.corzel schrieb:


      Quelle:
      autosieger.de/die-neue-h-zulas…n%20Fehlen%20wesentlicher


      Die neue H-Zulassung: Änderungen und Verschärfungen



      Umbauten
      Diskussionsstoff liefern die neuen Vorgaben zudem rund um nicht zeitgenössische Umbauten: Denn der Umbau selbst muss nun 30 Jahre alt oder wie bisher in den ersten 10 Jahren durchgeführt worden sein. Daraus ergibt sich, dass Besitzer eines Oldtimers unter Umständen bis zu zehn Jahre warten müssen, obwohl ihr Fahrzeug bereits 30 Jahre alt ist. Beispiel: Der Besitzer eines Golf eins von 1974 würde heute eigentlich sofort eine H-Zulassung bekommen, weil sein Wagen bereits 38 Jahre alt ist. Wenn er den Kompakten aber nach der 10-Jahres-Frist, also beispielsweise 1986, mit einem Opel-Kadett-Motor nachgerüstet hat, muss er nach den neuen Regeln noch 4 Jahre auf das H-Kennzeichen warten. Den Oldtimerstatus gibt es also frühestens 2016", erläutert Gerst.
      Änderungen auch beim Motor
      Hier gilt nur noch: Original, aus derselben Baureihe, 30 Jahre alt oder in den ersten 10 Jahren nachgerüstet. Bisher durften auch zeitgenössische Aggregate verbaut sein, wenn sie technisch zum Fahrzeug passten. "Ein VW Käfer mit VW 411 Motor – das geht nun nicht mehr so einfach", erläutert Gerst.

      Gruß
      Jo