Was darf ich an meinem 190ér mit H Zulassung alles verändern

    • Was darf ich an meinem 190ér mit H Zulassung alles verändern

      Hallo,
      ich habe mir vor ein paar tagen einen E190 zugelegt der seit Februar eine H-Zulassung hat. Jetzt würde ich gerne ein anderes Fahrwerk einbauen, Scheiben tönen und etwas Hifi verbauen, ist das zulässig?
      Mir wurde gesagt das ein H&R Cup-Kit 60/40 verbaut werden dürfte da es das schon in den 90érn gab... ist das korrekt???
      danke im Voraus für eure Antwort
    • Du darfst streng genommen relativ viel verändern, musst dann nur deine H-Zulassung erneuern, aber du musst ja mit Umbauten eh zum TÜV und die abnehmen lassen.

      Kann sein, dass du einen kompetenten TÜV-Prüfer finden musst, weil viele fälschlicherweise der Ansicht sind, dass nur absolute Originalität erlaubt ist oder entsprechend alte Tuningmaßnahmen.

      Du kannst aber, wenn originale Teile nicht mehr ohne Weiteres aufzutreiben sind, Teile im zeitgenössischen Stil verbauen, also originalgetreue Umbauteile, die es so auch damals gab. Perfektes Beispiel sind "Lenso BSX" Nachbauten der beliebten und sauteuren BBS RS Felgen.

      Am sichersten ist es, wenn du dich darauf beschränkst, was es wirklich für den 190er gab, also bspw. kein Gewindefahrwerk, aber es soll wohl auch möglich sein, Teile zu verbauen, die es so hätte geben können, weil sie im zeitgenössischen Tuning-Bereich weit verbreitet waren, und da gehört dann ein Gewindefahrwerk auch dazu. Du müsstest aber dafür schon einen Prüfer haben, der das Gesetz sehr liberal auslegt, und hast im Zweifelsfall dann ärger mit dem nächsten Prüfer.

      Praktisch bedeutet das allerdings, du musst dich genau bei deinem Prüfer erkundigen, was er durchgehen lassen würde. Welches Felgendesign und Größe? Welches Radio? Welches Fahrwerk (40/40 Cupkit sollte ohne Probleme gehen; 60/40 weiß ich nicht)? Bei Scheibentönung, weiß ich es auch nicht.

      Jetzt wird gleich die Fraktion der Originalitätsfetischisten den Scheiterhaufen für mich vorwärmen, weil in deren Welt alles, was nicht so ist, wie es bei Daimler vom Band lief, mit Todesstrafe geahndet werden sollte, und bei den Tunern, die Unmengen an Geld für originale Teile ausgeben (BBS RS bspw. kosten schnell 4000€, Lensos kosten nichtmal 800 oder so), macht man sich verständlicherweise auch nicht gerade beliebt, aber so ist mW. die Faktenlage.
    • Dennis H. schrieb:

      miese Brise :huh:
      Hallo und willkommen hier im Forum,

      nach meinem Kenntnisstand ist es nicht ganz so streng wie oben beschrieben, du kannst z.B. alle möglichen Rad/Reifen Kombinationen die in der Serie von MB frei gegeben wurden montieren, auch die vom "zivilen 16V" (7Jx16" Felgen) kein Eintrag oder Änderungsabnahme erforderlich mit original MB-Felgen (deswegen sind die mittlerweile auch so begehrt und teuer, denke ich).
      Auch z.B. ein original Sportline-Fahrwerk ist auf diesem Weg einfach so einbaubar, ein original 2,3-16V Heckspoiler sollte auch gehen (besser vorher fragen).

      So bald du mit irgendwelchen Zubehör-Tuning-Teilen ankommst (auch Felgen mit KBA-Nr.) die ein Gutachten haben und eingetragen werden müssen wie z.B. H&R-Fahrwerk o.a. ist es sinnvoll vorher bei einem kompetenten Prüfer von TÜV, DEKRA, GTÜ u.a. nach zu fragen ob das genehmigungs- und eintragungsfähig ist. Neuabnahme bleibt dir dann vermutlich nicht erspart. ;(

      Die Vorschriften zur H-Zulassung wurden 11/2020 leider verschärft, einige Sachen gehen leider nicht mehr. Gibt da hier im Forum auch einen Thread "H-Zulassung" (Suchfunktion nutzen)
      werde das mal aktualisieren.

      Einen geeigneten Prüfer, der sich auch wirklich mit der Oldtimer-Thematik aus kennt, zu finden ist nicht ganz einfach. :S

      Gruß
      Jo
    • alle teile die es damals 10 Jahre um deine Zulassung rum gab, sind H-Fähig...
      heißt also für Felgen , FW etc.. brauchst du ein Gutachten, ABE, Prüfbescheinigung von damals ,, sonst wirds nix...
      das ist offiziell, und nix anderes...

      besispiel: H&R FW mit prüfbericht von 1998 geht !, weil innerhalb 10 Jahresfenster...

      LG RG
      560SL, 560SEC, 190E 2.3
      #Fragen... gerne... ;)
    • Eine neue H-Abnahme ist ja letztlich kein Problem... ich will ja nicht aus der Schleuder ein Raumschiff bauen!
      Lediglich ein Fahrwerk sollte rein und eventuell Scheiben tönen.
      Habe jetzt nur Federn bestellt von H&R mit einer Erstprüfung von 1988 sowie 1991 und 99 wenn ich das richtig verstanden habe. Sollte also klar gehen denke ich...
    • yasiris672 schrieb:

      Das wird zwar immer so gesagt, ist aber Quatsch. Was machst du, wenn dir das Fahrwerk unausweichlich irgendwann kaputt geht und ausgetauscht werden muss? Auf Serie zurückrüsten? H-Zulassung verlieren? Nein, du nimmst gleichwertigen Ersatz.
      Das ist so.

      alex_l schrieb:

      Meines Wissens nach stimmt dass mit den 10 Jahren nach Erstzulassung...
      Auch ist soweit ich weis „zeitgenössisches Tuning“ auch mit neueren Teilen erlaubt.
      Am besten fährst zu nem TÜV Prüfer deines Vertrauens oder vielleicht findest nen Gutachter der mal ein Auge auf dein Vorhaben hat :thumbup:
      "Zeitgenössich" war gestern, ist vorbei seit 11/2020. :thumbdown: Vor Umbau fragen ist essenziel um nicht auf der Nase zu landen. :yo

      Quelle:
      autosieger.de/die-neue-h-zulas…n%20Fehlen%20wesentlicher


      Die neue H-Zulassung: Änderungen und Verschärfungen



      Umbauten
      Diskussionsstoff liefern die neuen Vorgaben zudem rund um nicht zeitgenössische Umbauten: Denn der Umbau selbst muss nun 30 Jahre alt oder wie bisher in den ersten 10 Jahren durchgeführt worden sein. Daraus ergibt sich, dass Besitzer eines Oldtimers unter Umständen bis zu zehn Jahre warten müssen, obwohl ihr Fahrzeug bereits 30 Jahre alt ist. Beispiel: Der Besitzer eines Golf eins von 1974 würde heute eigentlich sofort eine H-Zulassung bekommen, weil sein Wagen bereits 38 Jahre alt ist. Wenn er den Kompakten aber nach der 10-Jahres-Frist, also beispielsweise 1986, mit einem Opel-Kadett-Motor nachgerüstet hat, muss er nach den neuen Regeln noch 4 Jahre auf das H-Kennzeichen warten. Den Oldtimerstatus gibt es also frühestens 2016", erläutert Gerst.
      Änderungen auch beim Motor
      Hier gilt nur noch: Original, aus derselben Baureihe, 30 Jahre alt oder in den ersten 10 Jahren nachgerüstet. Bisher durften auch zeitgenössische Aggregate verbaut sein, wenn sie technisch zum Fahrzeug passten. "Ein VW Käfer mit VW 411 Motor – das geht nun nicht mehr so einfach", erläutert Gerst.

      Gruß
      Jo
    • yasiris672 schrieb:

      Das wird zwar immer so gesagt, ist aber Quatsch. Was machst du, wenn dir das Fahrwerk unausweichlich irgendwann kaputt geht und ausgetauscht werden muss? Auf Serie zurückrüsten? H-Zulassung verlieren? Nein, du nimmst gleichwertigen Ersatz.
      lol... glaubs mir, ich habe bei H Erfahrung ;)... und das nicht zu knapp...
      und Quatsch ists gleich gar nicht... da dies Gesetzestext ist...also bitte keine Unwahrheiten verbreiten...

      aber dein obiges Argument zieht auch nicht, da:
      z.,b . mein zitiertes Beispiel... der erste Prüfbericht ist von 1986 ( H&R für nen C126)... das gibts immer noch zu kaufen... mit einem mittlerweile aktuellen Gutachten von 2011...
      darauf muss man eben achten...! bzw. Anfragen beim Hersteller...

      du bekommst kein FW von einem Hersteller mit neuem Gutachten H-fähig, wenn du keinen alten Prüfbericht vorlegen kannst... wenn auch leider... und da zieht auch kein obiges Argument... denn es gibt ja passenden Ersatz...
      selbes Argument gilt auch für Felgen übrigens... deshalb haben die ganzen Jungs mit den Maxlite Felgen sonen Stress beim TÜV...

      yours Rob
      560SL, 560SEC, 190E 2.3
      #Fragen... gerne... ;)
    • jo.corzel schrieb:


      "Zeitgenössich" war gestern, ist vorbei seit 11/2020. :thumbdown: Vor Umbau fragen ist essenziel um nicht auf der Nase zu landen. :yo
      Quelle:
      autosieger.de/die-neue-h-zulas…n%20Fehlen%20wesentlicher


      Die neue H-Zulassung: Änderungen und Verschärfungen



      Umbauten
      Diskussionsstoff liefern die neuen Vorgaben zudem rund um nicht zeitgenössische Umbauten: Denn der Umbau selbst muss nun 30 Jahre alt oder wie bisher in den ersten 10 Jahren durchgeführt worden sein. Daraus ergibt sich, dass Besitzer eines Oldtimers unter Umständen bis zu zehn Jahre warten müssen, obwohl ihr Fahrzeug bereits 30 Jahre alt ist. Beispiel: Der Besitzer eines Golf eins von 1974 würde heute eigentlich sofort eine H-Zulassung bekommen, weil sein Wagen bereits 38 Jahre alt ist. Wenn er den Kompakten aber nach der 10-Jahres-Frist, also beispielsweise 1986, mit einem Opel-Kadett-Motor nachgerüstet hat, muss er nach den neuen Regeln noch 4 Jahre auf das H-Kennzeichen warten. Den Oldtimerstatus gibt es also frühestens 2016", erläutert Gerst.
      Änderungen auch beim Motor
      Hier gilt nur noch: Original, aus derselben Baureihe, 30 Jahre alt oder in den ersten 10 Jahren nachgerüstet. Bisher durften auch zeitgenössische Aggregate verbaut sein, wenn sie technisch zum Fahrzeug passten. "Ein VW Käfer mit VW 411 Motor – das geht nun nicht mehr so einfach", erläutert Gerst.

      Gruß
      Jo
      würde mal sagen hier gehts hauptsächlich um „große Umbauten“ wie Motor usw...
      In dem Artikel steht ja aber beim Innenraum „...zeitgenössisches Interieur...“
    • Hallo Dennis

      ich möchte mich da auch nochmal kurz einmischen.

      Die Richtlinie (RiLi) zum § 23 StVZO sagt aus:

      Nur Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, können als Oldtimer eingestuft werden

      Grundsatz: Fahrzeug ist zeitgenössisch. Zulässig sind alle Umbauten die innerhalb der ersten 10 Jahre nach EZ des Fahrzeuges stattgefunden haben oder hätten durchgeführt werden können. Darüber hinaus wäre auch denkbar, was aber wegen des Alters noch nicht geht, ein Umbau der 30 Jahre alt ist. Beispiel W 108 S-Klasse Baujahr 1965 bekommt 1985 einen M103 Motor vom W124 eingebaut. Der Umbau ist mehr als 30 Jahre her und somit zulässig. Allerdings hat sich das nicht im Kreis der Prüfer überall rumgesprochen. Denn die RiLi sagt dazu:

      Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung oder gegebenenfalls Herstellungsdatum erfolgt sind oder hätten erfolgen können, sowie Änderungen innerhalb der Fahrzeugbaureihe, sind zulässig. Nicht zeitgenössische Änderungen, die nachweislich vor mindestens 30 Jahren durchgeführt wurden, sind auch zulässig.

      Somit wäre theoretisch im Jahre 2024 einen 190er aus dem Jahr 1983 im Jahre 1994 einen aktuellen Motor der C-Klasse M111 möglich, da diese Änderung zwar nicht zeitgenössisch aber älter als 30 Jahre ist.

      Sinn und Zweck des Gesetzes ist dem Nutzer die Möglichkeiten zu geben Oldtimer zu pflegen. Im Unterschied zum normalen alten PKW sollte er einen unverbrauchteren Zustand haben (Noten zwischen 1-3+) und es sollte keine Bastelbude sein. Deshalb ist da Gewindefahrwerk nicht möglich, da es für den 190er keinen gab. KW bietet zum Beispiel eins an, das ist aber die H-fähig.

      Weiter stellt sich die Frage was du mit H-Zulassung ereichen willst. Denn wenn dein Motor Euro 2 hat, zahlst du mit H (Schadstoffklasse 0098 Odtimer) 191 Euro und somit mehr als vorher. Und weiter hat die H-Zulassung nichts mit der Versicherung zu tun. Ein zweit/drittwagen kann nach gesonderten Kriterien versichert werden., also wie eiin Fahrzeug mit H-Zulassung (die Kriterien legt die Versicherung fest, KM-Leistung, Garage, Anzahl der Fahrer...)


      Ich hoffe somit etwas Klarheit geschaffen zu haben

      VG Felix
    • Hallo Felix,

      soweit die Theorie, deine Theorie.

      Das H-Kennzeichen ändert die Versicherungsbedingungen bei einer Oldtimerversicherung grundlegend gegenüber einer normalen Versicherung, es gibt nur wenige Anbieter.
      1. Es gibt bei der Oldtimerzulassung keine Schadensfreiheitsklassen mehr, ein selbst verursachter Schaden führt somit nicht zu einer höheren Versicherungsprämie.
      2. Die reine Haftpflichtversicherung beträgt für jeden meiner bisher drei Oldtimer je 80€ bei jährlicher Zulassung unabhängig von der Art und Größe des Motors oder der Leistung.
      Bei Saisonkennzeichen entsprechend weniger, einige fahren z.B. im Winter nicht.
      3. Es spielt keine Rolle wie lange ein Oldtimerbesitzer bereits seinen Führerschein hat oder welche SF-Klasse er besitzt (gibt es ja bei H- nicht :yo ).
      Beim Alter des Fahrers/Besitzers unter 25 Jahren kann es allerdings schwierig werden wegen der Vers.-Bedingungen, nach meinem Kenntnisstand. :/
      4. Es spielt keine Rolle ob es der zweit, dritt, viert oder was auch immer Wagen ist.
      5. Es gibt ein paar Einschränkungen bei der jährlichen Km- Leistung, die sich aber kreativ händeln lassen. :D

      Die KFZ-Steuer ist einheitlich für alle Oldtimer 191,73€ jährlich unabhängig von der Motorisierung.
      1. Bei Benziner-Fahrzeugen mit Euro2 ist die Schnittstelle bei 2600 ccm , Steuer normal 191€ und Oldtimer 191,73€ (Stand 05/2021)
      2. Bei Benziner-Fahrzeugen mit Euro 1 ist die Schnittstelle schon bei 1250 ccm.
      3. Bei Benziner-Fahrzeugen mit Euro gar nix ist die Schnittstelle bei weniger als 750 ccm

      4. Bei Diesel-Fahrzeugen mit Euro 2 ist die Schnittstelle bei 1200 ccm (kein W201)
      5. Bei Diesel-Fahrzeugen mit Euro 1 ist die Schnittstelle bei 700 ccm

      De weiteren stellen sich mir persönlich da noch ein paar Fragen, die ich aber gegenwärtig leider nicht beantworten kann ?(

      1. Wie lange dürfen Euro 2 Fahrzeuge noch frei zum gegenwärtigen Steuersatz herum fahren?
      2. Wann kommt (nach der nächsten Wahl im Herbst) die nächste Steuererhöhung, bzw. weitere Restriktionen?
      3. Die letzte Verschärfung der Zulassungsbestimmungen für Oldtimer war im November 2020, wann kommt die Nächste?
      4. Welches Interesse sollte die dt. Autoindustrie oder Umweltaktivisten an der Erhaltung von Oldtimerfahrzeugen haben? :thumbdown:

      Dann ist da noch der Satz: Nicht zeitgenössische Änderungen, die nachweislich vor mindestens 30 Jahren durchgeführt wurden, können zulässig sein.

      Da steckt der Teufel im Detail, können heißt nicht müssen.
      Versuch einfach mal einen W201 mit M111 Motor als Oldtimer zu zu lassen, viel Glück. 8)


      Gruß

      Jo
    • jo.corzel schrieb:

      Hallo Felix,

      soweit die Theorie, deine Theorie.

      Das H-Kennzeichen ändert die Versicherungsbedingungen bei einer Oldtimerversicherung grundlegend gegenüber einer normalen Versicherung, es gibt nur wenige Anbieter.
      1. Es gibt bei der Oldtimerzulassung keine Schadensfreiheitsklassen mehr, ein selbst verursachter Schaden führt somit nicht zu einer höheren Versicherungsprämie.
      2. Die reine Haftpflichtversicherung beträgt für jeden meiner bisher drei Oldtimer je 80€ bei jährlicher Zulassung unabhängig von der Art und Größe des Motors oder der Leistung.
      Bei Saisonkennzeichen entsprechend weniger, einige fahren z.B. im Winter nicht.
      3. Es spielt keine Rolle wie lange ein Oldtimerbesitzer bereits seinen Führerschein hat oder welche SF-Klasse er besitzt (gibt es ja bei H- nicht :yo ).
      Beim Alter des Fahrers/Besitzers unter 25 Jahren kann es allerdings schwierig werden wegen der Vers.-Bedingungen, nach meinem Kenntnisstand. :/
      4. Es spielt keine Rolle ob es der zweit, dritt, viert oder was auch immer Wagen ist.
      5. Es gibt ein paar Einschränkungen bei der jährlichen Km- Leistung, die sich aber kreativ händeln lassen. :D
      Moin Jo,

      Für eine Young-Oldtimer Versicherung benötigt man jedoch nicht zwingend ein H-Kennzeichen. Mein W124 Kombi Baujahr 1995, ist seit 2017 bei der OCC (Provinzial) als Youngtimer versichert.

      Das beste finde ich, dass es keine SF Klassen gibt. Der Wagen wurde nach Kurzgutachten durch ClassicData mit dem Gutachten-Wert versichert.

      Ansonsten stimme ich Deinen genannten Punkten zu!

      Gruß Oliver
    • Ach Leute... ich will doch lediglich die Federn tauschen und eventuell etwas die Scheiben tönen! Wusste nicht das ich damit so ein Thema aufmache :D
      Die Kutsche hat doch schon ne H-Zulassung...
      meine Frage war ja nur ob ich nach dem Tausch der Federn wieder eine neue H-Abnahme machen muss oder das vorführen zur Abnahme der Teile reicht.
      Mehr nicht :phatgrin: