Japan Import nach Niedersachsen

    • Japan Import nach Niedersachsen

      Hallo Miteinander,

      ich habe mich zum 4. mal auf den Weg gemacht ein Fahrzeug aus Japan zu importieren.

      Diesmal also ein W201.

      Habe den Ende letzter Woche ersteigert und bin so etwas dabei einige Infos zu meinem Neuerwerb zu sammeln.

      Es ist ein 2.6l Sportline in 199 mit ganz ordentlicher Ausstattung. Tempomat, Klima, Schiebedach, .... Ich steh ja total auf die Karo-Ausstattung in dem Sportline. Muss kein Leder sein!
      Baujahr ist 7/91 und damit komme ich in den Genuss der reduzierten Einfuhrumsatzsteuer von nur 7% (statt 19) und dem Entfall des Zolls! Ist ja älter 30!

      Werde immer mal regelmäßig berichtet wie denn der Stand der Dinge ist. Habe ja doch noch so um die 10-12 Wochen bis der hier ist und ich schätze mal dann noch etwas bis der Zugelassen ist.

      Soll mein Daly werden. Ich mag die neueren Kisten nicht so und will komplett auf Oldie umstellen.

      Also dann, wenn ich die ersten Bilder habe, kann ich ja mal etwas mehr berichten.

      Wenn ihr Fragen zu der Abwicklung oder so habt, kann ich hier gerne etwas berichten.

      Also auf Nette Kontakte!

      Gruß

      Holger

      PS: Die Sportsitze gab es immer nur ohne Armlehne?
      PPS: ab wann wurde welche Kältemittel verwendet? Haben die Mopf II grundsätzlich R134a?
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    • Nein die Mopf hatten nicht alle R134a.
      Vielleicht hast du Glück und er wurde schon umgerüstet, wenn er noch R12 drin haben sollte musst du umstellen, damit füllt dir Niemand mehr die Anlage, wäre eine Straftat.

      1. Variante nur wenn die Klima kpl. in Ordnung und dicht ist umstellen auf erlaubtes Ersatzmittel R413 (kann jede Klimabude die sich mit Oldtimern auskennt, die anderen eher nicht)
      2. Variante, wenn Teile wie Kondenser, Kompressor usw. eh defekt sind Teile neu und umrüsten der Anlage auf R134a

      Gruß
      Jo
    • Hallo Jo,

      ich hatte deine Infos zu dem Thema bereits gelesen. Wenn noch R12 drin ist, darf ich die Ofen gar nicht erst einführen. Das würde in Bremerhaven nach der Ankunft entsorgt werden müssen.

      Ich muss da noch einmal etwas im Netz suchen. Meine Mercedes hatte zu einem bestimmten Modelljahr alle Baureihen gleichzeitig umgestellt. Habe ich so etwas im Hinterkopf.
      Kann ja meine Recherche-Ergebnis dann hier einmal bekannt geben.

      Gruß

      Holger

      PS:gefunden! Das bedeutet wohl, dass alle W201 umgerüstet werden müssen bzw. R12 hatten bis zum EOP. Wenn jemand etwas besseres weiß, bitte melden. Mal sehen ob meiner in Japan schon umgerüstet wurde!
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    • Wenn der Klima hat UND R12, dann bist du dran, aber wirklich dran
      Es ist leider inzwischen ohne Ausnahmen verboten R12 in die EU zu importieren, auch die Klimaaggregate an sich.
      Ich bin aus allen Wolken gefallen. :wacko:

      Beim letzten Auto, das ich im Dez. 20 aus der CH geholt habe, wurde ich aber mal richtig von hinten ge…f…. X/

      Das heisst:
      Die R12 Anlage muss nicht nur leer sein, sondern auch ausgebaut UND du brauchst einen schriftlichen Nachweis
      von einer Werkstatt, das die Teile dann fachgerecht ausgebaut UND entsorgt wurden.
      Die Teile müssen offiziell verschrottet werden, nix mit in Kofferraum legen und so.

      In meinem Fall war das der Kompressor, die Trocknerpatrone und das Expansionsventil das ausgebaut werden musste.
      Nur damit die Anlage nie mehr in dem Zustand laufen kann, ohne , das, das Fahrzeug dadurch unverhältnismässig beschädigt wird.
      Es darf also wenigstens noch fahrbereit sein.
      Viel Spass beim besorgen eines anderen Riemens mitten im Nirgendwo, also sei besser vorbereitet und besorge ihn lieber gemütlich vorher.

      Ich bin dann bei 3-4 Grad auf dem Wagenheber am Randstein 3-4 Stündchen tätig gewesen. 8|

      In der Werkstatt wäre ich da locker 600-700 SFR los geworden , so hat es mich „nur“ 50 SFR gekostet, um den oben
      genannten Nachweis einer Werkstatt schriftlich dem Zoll vorlegen zu können.
      Völlig krank das….

      Ich wünsche dir, das die Anlage schon auf R134 umgebaut wurde, ansonsten musst du das VOR der Einfuhr machen lassen, oder eben ausbauen ( lassen).

      Edit
      Die Frage ist auch, ob du dann im Worstcase mit dem Wagen das Zollgelände überhaupt verlassen darfst, um die erforderlichen Arbeiten an anderer Stelle machen lassen zu können.
      So wie ich das denke, wartet da eine sündhaft teure Werkstatt AUF dem Zollgelände auf dich, die sich da dann gerne drum kümmert.
      Greets Gunna :yo

      Mein Ruedi ist wie ein Käfer, seit 2011 läuft er schon bei mir, und er läuft und läuft und läuft....

      Seit 03/2021 läuft die Ratte zuverlässig im reinen Winterbetrieb und wird dabei nicht geschont.

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    • Danke für den Hinweis! Ich werde mal meinen "Japaner" bitten das zu checken.

      Anscheinend hat sich da etwas geändert oder unterschiedliche Zoll-Verwaltungen handhaben das unterschiedlich. Bei meinem letzten Import eines mit R12 befüllten Fahrzeuges wurde das in Bremerhaven entsorgt und gut. Das war allerdings 2013!

      Ich werde es erleben und klären. Gehört immer mal dazu ein paar kleine Überraschungen bei so einer Aktion zu erleben! Ob die Reifen eine ECE Zulassung haben? Ob der Motorkabelbaum neu muss? Ob die Karre wirklich wie beschrieben ist? Da ist einiges was schief laufen kann!

      Der wichtigste Grund für mich so eine Aktion zu machen ist, dass die Fahrzeuge dort oft extrem penibel gepflegt sind und vom Zustand her atemberaubend! War jedenfalls bei mir schon 3x der Fall! Und am Ende war ich bisher immer deutlich günstiger als etwas vergleichbares hier. 2 der 4 sind inzwischen verkauft.

      Gruß

      Holger
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    • Die Regelung ist relativ neu, war ja selbst überrascht, denn ich Check ja auch nicht dauernd alle neuen super-duper EU Regelungen.

      Vielleicht kann dir der Exportör auch einen schriftlichen Nachweis anfertigen, das es eben eine R134 Anlage ist, dann hast du gar keine Sorgen.
      Auch wenn das vllt etwas Geld kostet, eventuell auch nicht zu 100% stimmt, aber so kann das nachher in D viel Geld und Ärger sparen.
      Da kommt keiner und hält den Finger rein, die lesen nur, prüfen die Papiere und eben auch die Nachweise.
      Greets Gunna :yo

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    • Sorry, das eine alte Klimaanlage die ursprünglich mal mit R12 gefüllt war nun aber kpl. leer ist ausgebaut sein muss ist mir unbekannt, nach meinem Kenntnisstand.
      Woher hast du diese Weisheit, eine Quellenangabe wäre sicher hilfreich um das zu entwirren.

      Vielleicht ist es manchmal sinnvoll so was einen professionellen Importeur machen zu lassen, die haben andere Möglichkeiten so ein Fahrzeug ein zu führen.

      Es werden nach wie vor alte US-Fahrzeuge eingeführt mit solchen Anlagen (leer) und in der Regel auf R413 umgestellt.
      Der Vorteil ist, das nicht mal die Füllports gewechselt werden müssen, sofern an der Anlage alles in Ordnung war und dicht ist, das wird bei jedem Service eh mit Stickstoff geprüft.
      Auch alle Teile wie O-Ringe und Kompressor + Öl sind mit diesem erlaubten Ersatzmittel R413 problemlos kompatibel.

      Habe ich an meinem alten US-Jeep auch so machen lassen. Somit kann eine alte "R12-Anlage ohne R12 "noch viele Jahre gesetzeskonform weiter betrieben werden mit einem nun erlaubten ersatz-Kältemittel R413, viele wissen davon leider nichts, beim Zoll wundert mich so was nicht, sind ja oft Beamte. :phatgrin:
      Sich mit solchen Beamten streiten lohnt nicht, besser gleich umgehen mittels professionellem Importeur, denke ich. :D

      Gruß
      Jo
    • Sorry Jo, ich wühl mich jetzt nicht durch das Zollrecht. 8|
      Vielleicht hast du da Bock drauf…

      Diese Weisheit habe ich mir quasi selbst im Dezember angeeignet, weil ich das so am lebenden Objekt erlebt habe.
      Die Spedition, die man ja sowieso zum Verzollen beauftragen MUSS, hat es zumindest verhindert,
      das ich mit dem Gespann aufs Zollgelände gefahren bin, weil du da sonst nicht mehr runter kommst.

      In der Schweiz in eine Zollnahe Werkstatt zu gehen um für ne Klima Umrüstung zu bezahlen hätte das Budget sehr deutlich überschritten.
      Raus reissen , die Klima war eh leer und muss im dem Falle sowieso revidiert werden.
      Zudem warten die ja nicht auf einen, wenn du also Pech hast, bist da erst in einer Woche dran.
      Du weißt ja was ne Hängervermietung so kostet, wenn deine Karre 2 Wochen am Zoll aufgeladen und sinnlos rum steht.
      Also wutentbrannt ran an Speck . :evil:

      50 Stutz für einen Fötzel Papier wo ein Satz mit Stempel drauf steht, ist schon Wucher genug gewesen.
      Man sollte wissen, das die Schweiz in Sachen Werkstattkosten sowieso kein Sonderangebot ist.

      Die Möglichkeiten des Importierens in die EU hast du ja schon aufgezählt.
      Ein Profi der das dauernd macht, weiß das genau, nur bin ich halt kein EU Zollrecht Importeur Profi und bin dann halt in den Hammer gelaufen. :rolleyes:
      Greets Gunna :yo

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      Seit 03/2021 läuft die Ratte zuverlässig im reinen Winterbetrieb und wird dabei nicht geschont.
    • Die deutschen Zollbeamte haben genau von DER Materie sehr viel Ahnung und reagieren entsprechend arrogant.

      Drum schreibe ich das ja auch hier rein, so dass der Holger nicht in den selben Hammer läuft.
      Greets Gunna :yo

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    • Es geht nicht um EU Bestand, sondern um das Importieren in die EU.

      Heisse Aussage, zumindest in D ist das Befüllen einer R12 Anlage eines Autos mit R12 verboten und wird auch strafrechtlich verfolgt.
      Das Ersatzmittel ist ja das 413 und somit wäre das ja auch legal.

      Inwieweit das auch für Kühlaggregate gilt kann ich hier nicht sagen, möglich ist es aber, das es zumindest in D
      ähnlich gehandhabt wird.
      R12 verboten und das Ersatzmittel 413 erlaubt.

      Wie das grundsätzlich in A generell geregelt ist, weiss ich nicht, da musst du schauen.

      In der CH war das Befüllen mit R12 bis vor ein paar Jahren jedenfalls noch ohne Probleme möglich .
      Ist ja auch nicht in der EU. :D
      Greets Gunna :yo

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    • Hallo Miteinander,

      ich habe in Japan angefragt ob die Klimaanlage bereits umgerüstet wurde und ich habe eine nette Mail an den Zoll gesendet um von denen zu erfahren was zu beachten ist.

      Werde berichten. Danke für die Hinweise! dafür sind Foren wirklich gut!

      Außerdem habe ich den Zoll gefragt wie ich nachweisen kann, dass das Fahrzeug älter 30 Jahre ist. Habe mal das PDF von lastvin angehangen mit 7/91 als Baudatum. Denke dass das reicht, aber sicher ist sicher! Ich weiß nämlich, dass das Fahrzeug erst im Nov 91 in Japan zugelassen wurde und ich habe absolut keinen Bock auf 29% (Zoll plus Einfuhrumsatzsteuer) sondern will nur 7% (kein Zoll, 7% Einfuhrumsatzsteuer bei älter 30) bezahlen. Der Unterschied ist doch erheblich!

      Alternativ lasse ich das Fahrzeug erst im November einführen.

      Ach so. In Bremerhaven gönne ich mir immer Unterstützung durch einen "Auskenner", der die Papiere und Zollabwicklung für mich macht (rd. 100€). ich habe nämlich keinen Bock auf die Formulare, die Beamten, die Lauferei, wenn etwas fehlt nochmal... ich denke gut angelegtes Geld. Auch werde ich mir das Fahrzeug liefern lassen. Ich habe schon einmal ein Fahrzeug dort abgeholt alles machbar aber vom Aufwand in keinem Verhältnis zu dem was ich für eine Lieferung zahlen werden.

      Gruß

      Holger, der schon gespannt auf erste gute Fotos von dem Fahrzeug wartet. Die bei der Auktion sind doch eher etwas naja... kann ich ja mal posten was man da sieht!
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    • Also für die Erteilung des H Kennzeichen ist hier in D ja der Tag der Erstzulassung maßgebend.
      Für Fahrzeuge aus dem Ausland, eben auch der CH, ist das nicht der Fall, da der Tag der Zulassung nicht zweifelsfrei fest zu stellen ist.
      Somit wird nicht der Tag der Zulassung im Ausland genommen , sondern das abgelaufene Jahr zum 01.01. .
      Heißt bei Zulassung, zb am 23.06.91, ist das Fz offiziell erst am 01.01.22 H-Kennzeichenfähig.

      Inwieweit sich das nun hier im Steuerbetrag nieder schlägt, wird wohl die Überraschung. ;)

      Dein Datum von 07.91, angemeldet 11.91, könnte sich zu Oldtimer erst ab 01.01.22 avancieren, somit dann erst Zollbefreit.

      Das musst du mal kurz beim Zoll, oder einer anderen Person, selber nachfragen .
      Greets Gunna :yo

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      Seit 03/2021 läuft die Ratte zuverlässig im reinen Winterbetrieb und wird dabei nicht geschont.
    • Hallo Gunna,

      wie beschrieben habe ich das den Zoll bereits gefragt. Antwort steht aus. Dass mit der Zulassung wie du beschrieben hast kenne ich auch so.
      Zoll-Bestimmungen müssen nicht zwangsläufig mit der Zuteilung des H-Kennzeichens zusammenhängen. Ich werde es erfahren. Ich kenne nur Fahrzeugalter muss größer 30 Jahre sein. Und das ist er.

      Hier einmal das was man an Infos zu den Fahrzeugen in Japan so zu Gesicht bekommt. Mein "Japaner" sendet dann eine Übersetzung bzw. Details



      Gruß Holger
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    • Hallo Miteinander,

      ich habe Antworten vom Zoll bekommen!

      Zitat:“Es ist richtig das für bestimmte Chemische Stoffe (z.B. Kältemittel) ein Einfuhrverbot besteht.
      Fragen hierzu stellen Sie bitte der zuständigen Stelle s. Link

      Link: Liste der für das Chemikalienrecht zuständige Landesbehörden“

      Zitat Ende. Also sind dafür die Länder zuständig mit evtl. unterschiedlichen Herangehensweisen.

      Aussage meines „Auskenners“ in Bremerhaven „Klimaanlage entweder bereits leer oder hier entleeren reicht“

      Und ausschlaggebend für die 7% Einfuhrumsatzsteuer ist Originalzustand, Modell wird nicht mehr hergestellt und das Alter von mindestens 30 Jahren. Also nicht Erstzulassung im Land.

      So weit so gut. Mein 190er hat die 8-Lochfelgen vom 124 drauf statt der 15 Loch Gullies. Kann also Ärger geben wenn sich da jemand mit genauer auskennt. Ich meine die 8-Loch sind erst ab 93 mit dem Mopf2 beim 124er eingeführt worden und gab es nie auf dem W201? Wäre ärgerlich, wenn sich daran einer stört! Werde berichten.

      Hallo 190E 2.5-17, ich bevorzuge eigentlich Namen. Hier einmal der Link zu der Seite über die ich das gemacht habe. Cars From Japan | No1 Vehicle Exporter - Japanese Imported Cars & JDM (autotraderimports.com) . Man sollte etwas Englisch können.

      Der Ablauf ist in etwa… Deposit (1000$) überweisen sonst bietet der „Japaner“ nicht (wird später verrechnet). Nachdem man ein Fahrzeug interessant findet und das mitgeteilt hat, wird einem der „Japaner“ die Zustandsbewertung der Auktionsseite übersetzen. Jetzt überlegt man sich was einem die Kiste wert ist. Diesen Wert teilt man mit…. warten…. Zu wenig? Kiste nicht bekommen… also weitersuchen. Wenn es deiner geworden ist wird anschließend der Kaufpreis (ganz viel Geld!) plus Provision (etwa 700€ dafür macht er das mit der Auktion, Papierkram und organisiert den Transport) überweisen, anschließend Schiff-Transportkosten überweisen (ich habe 800-1200€ bezahlt, RoRo, kein Container) . Dann für/in D Handling und Hilfe für die Auszollung überweisen (rd. 100€ je nach dem mit wem), Zoll plus Einfuhrumsatzsteuer überweisen (29% vom Kaufpreis plus Versand bei jünger 30 Jahren oder halt 7% bei älter 30 Jahren), Transport innerhalb D selber oder beauftragen, Umrüstung (Scheinwerfer, Nebelschlußleuchte) und Wartung selber oder beauftragen, TÜV-Vollabnahme, Zulassung. Das Japanradio empfängt unserer Frequenzen nicht, also tauschen... andere Felgen,.....

      Nicht vergessen. Das ist fast ein Blindkauf! Also beim Bieten berücksichtigen! Man überweist oft bevor man die Kiste zum ersten Mal sieht! Wartungsnachweise sind selten! Man hat dann einen Japaner!

      Hallo Jo, was ist ein Auto wert? Genau das was jemand bereit ist dafür zu bezahlen! Egal was im Wertgutachten, Verkaufsschild oder in den Sternen steht! Was wäre denn dir so eine Kiste (WDB201029 mit Klima, Schiebedach, ATA, Tempomat, Automatik, Sportline, 199) wert?

      Meine Erfahrung: Die Fahrzeuge sind top! Und dafür muss man einen guten Preis bezahlen, geschenkt bekommt man in Japan auch nichts!

      Gruß Holger

      Entschuldigt das viele Geschreibsel!
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