190E 2.5-17 schrieb:
Bei meiner Recherche hatte ich gelesen, dass Vertragswerkstätten verschiedene Neuteile -unter anderem auch die Antriebsriemen bei DB- nach entsprechender Lagerzeit nicht mehr verkaufen bzw. verwenden dürfen.
Ich erinnere mich an eine Werkstatt auf dem Land wo alles aus den 80ern war und an der Wand eine Ständer hin mit "geläufigen" Riemen die Jahrzehnte alt waren und teilweise noch verbaut wurden bei Landmaschinen, Mähern und auch Pkws. Das Lager war auch voll mit solchem Zeug.