Fahrverbot Stuttgart Diesel

    • Fahrverbot Stuttgart Diesel

      Hi!

      Ich fahre ja einen Diesel, Baujahr 1983 mit dem ich nach Stuttgart zum Mercedes Benz Museum fahren wollte. Ich hab grad gelesen, dass in Stuttgart ein Dieselfahrverbot herrscht für alle Fahrzeuge <6 und ohne H-Zulassung. Wie ist denn das in Deutschland geregelt, wenn man keine H-Zulassung haben kann, weil ausländisches Kennzeichen?
      W201 OM601, W124 M102, W211 OM646

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von csav4767 ()

    • Dann musst du dich vermutlich wohl oder übel an das halten, über das dein Fahrzeug verfügt.
      Weiß gar nicht, Euro 0-2….

      Erfahrungsgemäß sind die Behörden in Stuttgart nicht wirklich bemüht, Fahrzeuge auf der Straße, die vom Fahrverbot betroffen sind nachzugehen ;) .
      Jedoch solltest du dich nicht blitzen oder ein Knöllchen verpassen lassen, dann fließt die o.g Fahrverbots-Kontrolle deines Diesels bei der Bearbeitung mit ein. (wird teuer).

      Sicher ist sicher.
      1985‘ Mercedes 190E
    • csav4767 schrieb:

      Wie ist denn das in Deutschland geregelt, weil ausländisches Kennzeichen?
      Egal, wird wie dt. Kennzeichen gewertet, also Einfahrt nur mit H-Kennzeichen oder grüne Plakette mit Euro 6 straflos möglich.
      Nur Dreiräder sind ausgenommen :phatgrin:
      Dürfte wohl alles leider nicht auf deinen Wagen zutreffen.

      eu-info.de/leben-wohnen-eu/586…hr/Umweltzone-Auslaender/


      Autos aus dem Ausland benötigen eine Plakette

      Umweltzonen, die derzeit in mehreren deutschen Städten eingeführt werden, gelten auch für ausländische Fahrzeuge. Mit dieser Regelung reagieren die Kommunen auf hohe Schadstoffwerte im Innenstadtbereich. Insbesondere bei Feinstaub wurden die Grenzwerte in der Vergangenheit mehrfach überschritten. Als Hauptversursacher gilt der Autoverkehr. Dadurch, dass Autos mit hohen Schadstoffen aus den Umweltzonen verbannt werden, soll sich die Luftqualität bessern.
      Betroffen davon sind Autos, Busse, Lastwagen und Wohnmobile. Motorräder und Dreiräder sind ausgenommen. Dabei genügt es nicht, dass die vorgeschriebenen Umweltnormen erfüllt werden. Auch bei Fahrzeugen aus dem Ausland muss die Plakette sichtbar auf der Windschutzscheibe angebracht sein. Ansonsten wird ein Bußgeld fällig: 40 Euro und ein Punkt in der Flensburger Verkehrsdatei.


      Bußgeld wurde zwischenzeitlich auf 100€ erhöht. Könnte der Museumsbesuch eventuell etwas teurer werden.

      guckst du hier:
      bussgeldkatalog.org/umweltplakette/

      Gruß
      Jo

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von jo.corzel () aus folgendem Grund: Ergänzung

    • Moin csav4767,

      wie üblich gibt immer die Möglichkeit einer evtl. Ausnahmeregelung.
      Ich würde mich an Deiner Stelle mal mit dem zuständigen Amt in Stuttgart in Verbindung setzen.
      Vielleicht kann Dir dort ja weitergeholfen werden.

      Umweltzone Kontakt und Ausnahmeregelungen:
      Landeshauptstadt Stuttgart
      Amt für öffentliche Ordnung
      70161 Stuttgart
      feinstaub@stuttgart.de

      Ausnahmen: Arzt, Behindertenfahrzeug, Feuerwehr, Krankenwagen, Militär, Mobiler Kran, Oldtimer älter als 30 Jahre und Polizei
      Mit freundlichem Gruss

      Torsten
    • Die Ausnahmeregelungen sind noch viel umfangreicher im deutschen Beamten-Staat, wäre sonst doch viel zu einfach. :phatgrin:
      Die unten aufgeführten Ausnahmeregelungen erheben leider keinen Anspruch auf Vollständigkeit, so einfach geht das nicht hierzulande, ob das vor 1870 in D. auch schon so war :wacko:

      umweltplakette.org/ausnahmeregelungen/



      Ausgenommen vom Fahrverbot in den Umweltzonen sind folgende Fahrzeuge. Diese Ausnahmen gelten für alle eingerichteten Umweltzonen:
      • mobile Maschinen und Geräte
      • Arbeitsmaschinen
      • land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen
      • zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge
      • Krankenwagen und Arztwagen im Einsatz – mit entsprechender Kennzeichnung „Arzt Notfalleinsatz“
      • Kraftfahrzeuge, die von Personen gefahren werden oder mit denen Personen befördert werden, die gehbehindert, hilflos oder blind sind und dies durch ihren Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen) „aG“, „H“ oder „Bl“ belegen können
      • Fahrzeuge mit Sonderrechten – Polizei, Zoll, Feuerwehr etc.
      • Fahrzeuge nichtdeutscher Truppen, die sich aufgrund der militärischen Zusammenarbeit in Deutschland befinden (nur für Fahrten, die aus dringenden militärischen Gründen durchgeführt werden)
      • Oldtimer mit H- oder 07-Kennzeichen sowie ausländische Fahrzeuge, die den notwendigen Anforderungen entsprechen
      • Zivilfahrzeuge im Dienste der Bundeswehr, die für Fahrten gebraucht werden, die unvermeidbar sind und der Erfüllung hoheitlicher Aufgaben der Bundeswehr unterliegen
      • Diplomatenfahrzeuge
      Weitere Ausnahmen
      • Fahrzeuge die keine Möglichkeit der Nachrüstung haben, können eine Ausnahme vom Fahrverbot beantragen, d.h. das Befahren ohne Umweltplakette einer Umweltzone. Dies ist jedoch abhängig von der Regelung der Stadt-Umweltzone (in Berlin, Köln, München)
      • in Bremen und Hannover gelten Ausnahmebedingungen bei dem Nachweis, dass die Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs aus finanziellen Gründen nicht zugemutet werden kann
      • in Leipzig gibt es Ausnahmeregelungen für zugezogene Bewohner



      Darf man mit Kfz-Fahrzeugen, die mit roten Kennzeichen für Probe- und Überführungsfahrten oder Kurzzeitkennzeichen fahren Umweltzonen befahren?



      Wie bereits erwähnt, haben die Umweltzonen jeweils eigene Ausnahmeregelungen. Dennoch gilt auch hier, dass Fahrzeuge in der Regel ohne Plakette oder Ausnahmegenehmigung in die Umweltzone einfahren dürfen, für die gesetzliche Ausnahmen gelten. Dabei handelt es sich vor allem um Motorräder, Kranken- und Arztwagen im Einsatz, Polizei, Feuerwehr, Fahrten mit Schwerbehinderten mit Merkzeichen „aG“, „H“ oder „Bl“ etc. Ebenso dürfen Fahrzeuge für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten mit einem Kurzzeitkennzeichen, mit rotem Kennzeichen oder Ausfuhrkennzeichen die Umweltzonen befahren.

      Um sicher zu gehen, sollten Sie dieses bei der zuständigen Behörde in Ihrer Umweltzone abklären.

      Hilfe



      Eine andere nervenschonendere Alternative wäre aus meiner Sicht vor der Umweltzone an einem P+R Parkplatz parken und mit öffentlichen Verkehrsmitteln die Reststrecke zum Ziel zurück legen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von jo.corzel () aus folgendem Grund: Ergänzung

    • Ich muss nicht oft in Umweltzonen. So 4-5mal pro Jahr, meist Stuttgart oder Tübingen. Kleinere Feinstaubzonen nehme ich in der Regel gar nicht wahr.

      Als damals die Umweltzonen eingeführt wurden, war mein Plan folgender:
      - einfach darauf spekulieren, dass man nicht oft erwischt wird
      - Strichliste führen. Bei 20 Strichen wird überlegt, ob das Auto verkauft wird
      - zu erwartende Strafe mental als schon erhalten betrachten, also vollumfänglich akzeptieren

      Als dann die Flensburg-Punkte wegfielen und durch etwas mehr Geldstrafe ersetzt wurden, sah ich mich in meiner Haltung bestätigt.

      Bisher habe ich nicht einmal einen hundertstel Cent bezahlt. Einmal vor Jahren wurde ich auf dem Weg zum arabischen Laden (der hat die weltbesten Datteln und ist nicht weit vom Mercedes-Museum) angehalten, weil nur Leute an Bord waren, die verdächtig aussahen. Das Resultat war: ich habs weggeschwätzt und wir durften ohne Aderlass wieder rausfahren.

      In meinem Freundes- und Bekanntenkreis gibt es Leute, die seit Jahren in der Feinstaubzone wohnen und parken. Irgendwie geht auch das. Der eine hat jetzt ein H-Kennzeichen aber auch erst seit nem halben Jahr. Ein anderer Bekannter hat jahrelang tief in der Feinstaubzone gearbeitet. Es hatte auf seine Kraftfahrzeugwahl keinen Einfluss.

      Nix wird so heiß gegessen wie es gekocht wird.

      Achso: Ich selbst fahre natürlich stehts nur mit meinem /8 in die Feinstaubzone :phatgrin:

      Grüßle Jo
    • jo.corzel schrieb:

      Ich fürchte ein Beamter des Stuttgarter Ordnungsamtes könnte das im Fall des Falles anders sehen.
      Einem Beamten des Ordnungsamtes wird das aber nicht auffallen, sondern einem Polizeibeamten bei einer Kontrolle oder einem möglichen Verkehrsunfall. Und meine Erfahrung ist das man - wenn man weiß wie man mit denen umgehen muss - sich sehr wohl aus solchen Situationen rausmanövrieren kann, straffrei versteht sich. Das o.g. Argument ist schon sehr gut geeignet und würde mir mehr als ausreichen.

      Gullideggl schrieb:

      Kleinere Feinstaubzonen nehme ich in der Regel gar nicht wahr.
      Musst halt Glück haben. Ich hatte es bis jetzt immer.

      Gullideggl schrieb:

      - einfach darauf spekulieren, dass man nicht oft erwischt wird
      Genau. Im Normalfall geht es dann gut und es ist eine wertvolle Motivation sich an alle Regeln und Gesetzte zu halten um bloß nicht aufzufallen.

      190E 2.5-17 schrieb:

      Hab damals überstürzt die Nerven verloren und das Sahneteil nach Mallorca verkauft.
      Was machst du für´n Scheiß!?
    • Damals als die Umweltzone frisch eingeführt war, habe ich mit einem Freund mitten in Stuttgart gearbeitet. Unser Fahrzeug war ein Dodge Ram mit 5,9-Liter Cummins-Diesel. Er hat sich damals (wie ich) unglaublich darüber aufgeregt, dass ein kleiner Student oder schlecht verdienender Familienvater mit seinem alten Golf Schwierigkeiten kriegt, während er und andere fette Kisten mit unnötig riesigen Fahrzeugen dank grüner Plakette einfach fahren durften.
      Das Auto hatte eine Sidepipe im 45°-Winkel nach rechts und konnte Rußwolken erzeugen, die so groß waren wie ein Haus...

      Naja, an sowas haben wir uns längst gewöhnt. Weitere aus formalem Recht entspringende Absurditäten schocken mich seit dem Hausbau sowieso nicht mehr. Den Humor nicht zu verlieren, das ist das Wichtigste. :yo
    • 190E 2.5-17 schrieb:

      Als die Umweltplakettengeschichte aufkam, hatte ich gerade nen Diesel mit wenig Kilometern.



      Hab damals überstürzt die Nerven verloren und das Sahneteil nach Mallorca verkauft.

      Hör mir auf mit Umweltplakette…
      Mein Beileid, ;(
      ich habe damals einfach an meinem Turbodiesel die rote Plakette abgekratzt und eine Plakette angeklebt, fertig war die Ümrüstung.