E190 2,6 mit 300E-Motor von W124 zulassungsfähig?

    • E190 2,6 mit 300E-Motor von W124 zulassungsfähig?

      Hallo liebes Forum,

      ich komme mit meinem Latein leider nicht weiter und hoffe, jemand von Euch kann seine Erfahrung mit mir teilen.

      Es geht um einen 190E 2.6, der von einem Bastler als Drift-Auto verwendet wurde. Aktuell ist ein 300E-Motor aus einem W124 verbaut. Obwohl praktisch alles andere in Österreich einzelgenehmigt wurde (Fahrwerk, Auspuff, Sportsitze, etc) fehlt die Typisierung für den Motor. Ich bin inzwischen schon zu hebepkw.pool-id@mercedes-benz.com geschickt worden, die allerdings aktuell mehrere Wochen Antwortzeit haben. Ich würde gerne wissen, ob es irgendjemandem von Euch schon gelungen ist, so einen Motor offiziell eingetragen bekommen zu haben? Wie seid Ihr da vorgegangen?

      Freue mich über jeden Hinweis, wie ich weiter vorgehen könnte damit ich ein "Pickerl" bekomme... danke! :yo

      Rook.IE
    • Hallo,

      ich will ja kein Spielverderber sein, aber das ist höchst illegal. Zum einen ist es eine Steuerhinterziehung und führt zusätzlich zum Verlust der Betriebserlaubnis. So etwas würde ich definitiv nicht in einem Forum schreiben, welches öffentlich ist.
      An deiner Stelle würde ich beim TÜV / Dekra o. ä. nach einer Eintragung nachfragen und anschließend dieses der Versicherung mitteilen. Im Schadensfall kannst du ansonsten, wenn du Pech hast, dein Leben lang für Lau arbeiten und den Schaden bezahlen. Hatte ein Kunde, hier ging es aber um die illegale Nutzung falscher Leuchtkörper, hier LED und einem daraus entstandenen Unfallschaden. Kunde darf den Kunden jetzt selbst bezahlen, da die Gesellschaft in Regress gegangen ist. Ist aber eine andere Geschichte.

      Gruß und ein schönes Wochenende
    • blauer_fridolin schrieb:

      Hallo,

      ich will ja kein Spielverderber sein, aber das ist höchst illegal. Zum einen ist es eine Steuerhinterziehung und führt zusätzlich zum Verlust der Betriebserlaubnis. So etwas würde ich definitiv nicht in einem Forum schreiben, welches öffentlich ist.


      Gruß und ein schönes Wochenende

      Genau deswegen schreibt auch keiner etwas.
      Greets Gunna :yo

      Mein Ruedi ist wie ein Käfer, seit 2011 läuft er schon bei mir, und er läuft und läuft und läuft....

      Seit 03/2021 läuft die Ratte zuverlässig im reinen Winterbetrieb und wird dabei nicht geschont.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Gunna ()

    • Wir reden hier ja über Österreich, da kennen wohl die wenigsten die Gesetze. In D war es früher möglich einen 3.0 eingetragen zu bekommen und das dann auf das H zu übernehmen. Mittlerweile sind die Vorschriften aber verschärft worden und es dürfen nur Motoren aus der gleichen Baureihe (in Kombination mit H!) eingetragen werden. Man könnte dann mit den 3.2 AMG argumentieren, aber ob das heute noch durchkommt? Da muss der Ing. aber viel Lust haben…

      Ohne selbst die Lage in A zu kennen, vermutlich wird das auch das Problem gewesen sein, sonst hätte es der Vorbesitzer schon gemacht wenn sonst alles eingetragen ist. Wobei man den Unterschied natürlich nicht sieht, wie schon mehrfach erwähnt.
    • Hallo Christian,

      deine Aussage trifft jedoch nur für den Fall der Obliegenheitsverletzung bzw. für grobe Fahrlässigkeit zu. Bei einem Umbau, insbesondere wenn er selbst durchgeführt wird, kann man durchaus den Vorsatz annehmen, da hier Kenntnisse über Leistung und Hubraum des Motors vorliegen. Hier tritt dann §103 VVG in Kraft:

      Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG)
      § 103 Herbeiführung des Versicherungsfalles



      Der Versicherer ist nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer vorsätzlich und widerrechtlich den bei dem Dritten eingetretenen Schaden herbeigeführt hat.


      Falls also der Unfall vorsätzlich und widerrechtlich herbeigeführt wurde, ist gemäß § 103 VVG der Versicherer leistungsfrei. Sofern nur dem Fahrer und nicht dem Versicherungsnehmer Vorsatz zur Last gelegt werden kann, haftet der Versicherer dennoch gegenüber dem Geschädigten und kann nur vollumfänglichen Regress beim Fahrer nehmen.

      Also ganz ohne ist die Sache nicht, und selbst 5-10.000 Euro sind im Verhältnis zur Abnahme auch kein Pappenstiel. Zumal, wenn nachgewiesen wird, dass das Fahrzeug bzw. z. B. die Bremsanlage für diese Motorleistung nicht vorgesehen ist und hierdurch eine Person nachhaltig und dauerhaft verletzt oder im schlimmsten Fall getötet wurde, kommt dann noch die eigene psychologische Belastung.

      Ich weiß von jemanden, der hat seinen 2,6 auf einen 3,0 umgerüstet und das nach Rücksprache mit dem TÜV. Ist alles machbar und man kann dann auch mit einem ruhigen Gewissen durch die Gegend fahren.

      Ob er dann eine H-Abnahme bekommen kann, keine Ahnung. Auf der anderen Seite hätte man den Wagen ja auch bereits vor vielen Jahren umbauen können, was eventuell als zeitgemäßer Umbau angesehen werden könnte. Auch hier würde ich den entsprechenden Prüfer mit einbinden.

      Gruß
      Dieter
    • Hallo Dieter,

      danke für 103 vvg. Beim Auslegen entsprechebd des Wortlautes gehe ich aber davon aus, dass der Schaden vorsätzlich herbeigeführt werden muss, damit die Versicherung frei wird. Nur durch den Einbau eines nicht originalen Motors führt man nicht vorsätzlich nen Schaden bei einem Anderen herbei.

      Muss ich Montag gleich mal schauen, ob ich nen vvg Kommentar im Büro hab. Interessiert mich jetzt selbst.

      Sicher ist eintragen die bessere Alternative, aber in Österreich ist das echt schwierig.

      Schlage noch derzeit auch mit was Ähnlichem rum. Will ein w124 230 Coupe auf 3 Liter Saugdiesel umbauen und da ein H drauf bekommen. Schauen wir mal. Hab da noch ne Notlösung in petto... :)

      Grüße
    • Jopito schrieb:

      Einen 3.0 Umbau im 190er gab es Ende der 80er z.B. von MAE (siehe Zeitschrift Rallye Racing Nr. 23/1989)
      Daher dürfte das dann auch H-tauglich sein.
      Grüss Dich Jopito,

      ich bin zwar auch prinzipiell der Meinung, dass den Umbau wohl keiner auf der Straße bemerkt, dennoch will ich es legal machen. Hast Du zufällig ein Foto von dem Artikel? Wäre großartig... falls nicht, hilft die Heftangabe aber schon mal sehr, ich werde mir sonst das Jahrekompendium besorgen...

      Viele Grüße,
      Rook.IE
    • Hallo,
      ich habe außer meinem W201 der bis auf das Radio , Lenkrad und Lautsprecher original ist, noch ein Golf 1 Cabrio mit Motorumbau.

      Außer den Gutachtern die einen Motorumbau aus einem Fremdfahrzeug (bei mir Motor aus Corrado) nicht eintragen, gibt es auch Gutachter, welche damit überhaupt kein Problem haben.
      Ich habe das vorab telefonisch geklärt und wurde beim zweiten Gutachter fündig.

      Was war meinem Gutachter wichtig?
      Das Fahrzeug muss natürlich gepflegt sein und sich optisch sehr nah am originalen Modell befinden.
      Außerdem sollen alle geänderten Teile aus dem 10-jahres Fenster sein. Also auch Felgen und Lenkrad und Radio.
      Bei mir war nach Rückrüstung auf originale Optik nichts mehr außerhalb vom 10-Jahres-Fenster. Das Motor, Bremsen, Fahrwerk, Räder, Auspuffanlage, Karosserieversteifungen und Sportsitze nicht original waren, hat damit nicht mehr interessiert.

      Also nicht entmutigen lassen und wenn der erste Gutachter nicht mag oder darf, dann einen anderen suchen.
      Viele Grüße
      DeHorst

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von DeHorst ()