Was ist das für ein Teil?

    • kibac89 schrieb:

      Hallo,

      der TÜV-Gutachter hat bei der H-Abnahme bzgl KLR gesagt, das spiele jetzt keine Rolle mehr wenn der Wagen mit „H-Kennzeichen“ zugelassen würde. Der Wagen würde „umgeschlüsselt“ zum Oldtimer und damit wäre der KLR nicht mehr relevant, auch steuermäßig (kein Steuerbetrug) da Einheitssteuer 191€ ( im Vergleich zu vorher 132€) Er hat nichts von Austragung oder sonst was gesagt. Die grüne Plakette entfällt natürlich auch, da mit „H“ hat man ungehinderte Einfahrt in die sog. Umweltzonen.

      interessant, dass dein TÜV Prüfer genau das Gegenteil sagt. Unterschiedliche Aussagen von TÜV Prüfern zu einem bestimmten Sachverhalt sind mir auch schon aufgefallen. Aber bei den vielen unterschiedlichen Fahrzeugen, Sachverhalten, Vorschriften, Verordnungen wundert mich das nicht.

      Herzliche Grüße aus der Pfalz,
      Peter
      Ja. 3 Ärzte 4 Meinungen.

      Ein Problem stellt das nicht dar.
      Mein Prüfer trinkt immer Tee und ist tiefenentspannt.
      Es ging da eher um das Prinzip.

      Aber Berlin ist eh anders.

      Ich habe 2 Abnahmen am Fahrzeug, die laut Abnahme erst eingetragen werden müssen wenn die Papiere geändert werden.
      Jetzt weigert sich die Zulassungsstelle das einzutragen.
      Ich soll eine Bestätigung vom Tüv vorlegen das die Umbauten noch vorhanden sind. :)
      Nun, dann halt nicht.
      In den Abnahmen steht nicht drin das es eine 'Verfallzeit' gibt.
      Die Papiere wurde halt erst durch die H Abnahme geändert. Rund 20 Jahre fanden die zulange :P .
      Gruss! Stefan