18 Monate Haft für "Autobahnraser". Hat das Gericht richtig gehandelt?

    • Auch auf die Gefahr, dass ich mich unbeliebt mache.

      Ich finde das Urteil gut!

      Der Fall ist von den Medien aufgeputscht wurden und das Urteil zeigt, dass Raserei gefährlich und möglicherweise auch strafbar ist - bis hin zur Gefängnisstrafe. Das hilft hoffentlich den Straßenverkehr zu vorübergehend zu entschärfen.

      Das Urteil ist andererseits mehr als fragwürdig, weil die Indizien eher schwach sind.

      Deshalb gehe ich davon aus, dass die Revision zu einem anderen, milderen Urteil führt. Damit habe ich kein Problem, mir geht es vor allem um die Schockwirkung, die mit dem 1. Urteil erzeugt wurde.

      Der Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" darf nicht angetastet werden, und wenn die Revision nicht zweifelsfrei beweist, dass der Testfahrer tatsächlich am Unfall beteiligt war, darf das Urteil nicht anders als Freispruch lauten. Sollte er allerdings schuldig sein, dann ist auch das Strafmaß OK.

      Viele Grüße
      Michael
      Grüße
      Michael
      (280 SL R107, EZ 1981 und 190 E EZ 1983 - beide signalrot) :))
    • Also prinzipiel is das Urteil richtig!! Aber ich frage mich immernoch wo die beiweise Liegen das der FAhrer so stark gedränglet haben soll????
      Wo liegt der Grund das wenn er mit 220 von hinten kommt die frau das Auto sieht und dann ihr lenkrad rumreisst und ein Unfall baut!!
      Der Mercedes-Fahrer hätte schon gebremmst wenn es zu eng geworden wäre!! Was kann der MErcedes-Fahrer dafür wenn du Arme Frau das LEnkrad rumreisst! In deutschland ist es nicht verboten 220 oder schneller zu fahren und wenn vorne einer 150 fährt GUT dann muss der schnellere eben mal bremsen! Aber was in der Bild stand von wegen er hat sie von der Strasse geschoben und solche geschichten is blödzinn!! Meiner meinung nach ist das Urteil nur der Sinn der abschreckung!! Und das sieht auch der ADAC und andere Orgas so!!
      Sogar ein Polizei-Sprecher hat das gesagt

      MIR TUT ZWAR IN ERSTER LINIE GANZ KLAR DIE FRAU UND IHR KIND LEID UND DAS IS AUCH ECHT SCHEISSE WAS DA PASSIERT IST!!!!!!
      Aber der Fahrer ist meiner meinung nach zu unrecht bestraft worden!!
      Und das is LEIDER ganz klar einzig und allein der verdienst der manchmal echt besch...... Medien!!

      Im grosse und ganzen möchte ich mich aber den leuden anschliessen die GEGEN das Urteil sind!! Und es gibt VIEL herbere Fälle die hier auch schon genannt wurden wo die beweislage VIEL klarer war und wo es nichmal HALB so lNage Strafen gab usw. DAS LEICHT ECHT ALLES AN DEN MEDIEN ALSO mir tut ROLFirgendwie leid
      !!
      schönen Turbo-Diesel-gruss aus Flensburg!!

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    • Hi, kann mir einer mal ver raten was der blödsinn mit schockwirkung soll?? Wenn sich son "raser" hinter das steuer setzt und auf die autobahn fährt denkt an alles andere als an das urteil! Den leuten ist das doch wurscht. Die legen ihre ganzen vernuftvorsätzte in den kofferraum sobald der erste ihnen die quere kommt. Solchen leuten kann man nicht ins gewissen reden, solchen leuten muss man das tatwerkzeug und den führerschein auf lebenszeit abnehmen. Das Hätte ein schockwirkung!! So wie das mit turbo-rolf abgelaufen ist denken sich die leute doch: Wenn was passiert kann mir sowieso keiner was weil ich in der Revision freigesprochen werde. Was oder wer sind eigendlich raser, Haben die ein geschwollenem rechten fuss?? Raser sind für mich leute wie der Ghost Rider, die mit der absicht auf der straße unterwegs sind um schnell zufahren, um auf bestimmten strecken bestimmte zeiten zu unterbieten. Solche leute gehören aus dem verkehr gezogen. Und die blödmänner die die Sch**** auch noch nachmachen.

      Mfg Michi
      Mfg Michi


      Ein guter Stern auf allen Straßen

      Es lebe der Drift
    • Hi,

      ich finde das Urteil auch noch zu mild im Falle das der Typ derjenige. Alles was ich dazu gelesen habe (Süddeutsche Zeitung) deutet stark darauf hin und ich denke das Gericht hat noch einige Information die so im Detail nicht in der Zeitung stehen. Das dann zu beurteilen ist Aufgabe eines Gerichts und weder der Bild-Zeitung noch meine. Wie auch immer denke ich das Unfälle mit Todesfolge auf seiten der Schuldigen viel zu lasch bestraft werden - die meisten Trunkenheitsfahrer die Unfälle verursachen bei denen Menschen sterben kommen mit Bewährung davon - das ist ein Unding. Suff und jedwedes anderers Fehlverhalten wie Drängeln bei hohem Tempo geschieht bei vollem Bewußtsein (bei der Trunkenheitsfahrt natürlich die Entscheidung zu Trinken bevor man damit anfängt) mit dem Wissen über das Risiko andere Menschen zu verletzen oder zu töten. Kann sich jemand ausmalen wie sich der Vater des Kindes fühlen muß? Ich habe selbst zwei kleine Kinder - ich würde nicht ruhen bis ich den Typ gefunden hätte und würde ihn dann langsam und wirklich qualvoll umbringen - das ist mein voller Ernst.

      Ich fahre auch gern schnell und was die Kiste hergibt - aber eben nur dann wenn ich abschätzen kann das ich in diesem Moment niemanden gefährde. Ich fahre jetzt seit 19 Jahren und nahezu unfallfrei - ich habe mal einer Straßenbahn die Vorfahrt genommen - ok, bin aber i. d. R. bei guter Sicht und trockener Straße immer 20-30km/h schneller als Limit (außer innerorts) und auf BAB ohne Tempolimit immer Vmax. Dann aber mit genügend Abstand - und wenn eben ein Träumer auf der linken Spur unterwegs ist muß ich eben runter mit dem Tempo und abwarten bist er aufwacht und rechts rüber fährt - das ist frustrierend und nervend - aber anders geht es eben nicht. Und Fahren im Suff ist ebenfalls das Allerletzte - die meisten Verkehrstoten sterben bei Unfällen die in irgendeiner Art mit Alkohol zu tun haben, d. h. viele Tote nur weil sich jemand nicht beherrschen kann oder vorher eben dafür sorgt wie er nachhause kommt ohne selbst fahren zu müssen. Das sehe ich ähnlich zu bewerten wie eine vorsätzliche Tötung/Mord. So, das war meine Meinung.
      Freie Fahrt für 190er !!!
    • Hallo,
      nun will ich auch noch meine Meinung kundtun.
      In unseren Land gilt grundsätzlich jeder solange als unschuldig bis Ihm ein Vergehen nachgewiesen wird.
      Dies ist im diesem Fall eindeutig nicht der Fall. Hier wurde eine Hetzjagd von den Medien aufgebaut. Wenn " Rolf " zu 100 % nachgewiesen werden hätte können, dass Er den Unfall verschuldet oder zumindest durch seine Fahrweise mitverschuldet hat, dann währe das Urteil völlig zu Recht gewesen. In diesem Fall konnte Ihm keiner eine Schuld nachweisen ( nur Indizien ) und deshalb glaube ich auch dass dieses Urteil nicht lange Bestand haben wird. Natürlich soll das kein Befürworten von Raserei oder Drängelei sein. Ich denke dass fast jeder von uns von anderen als " Raser " beschimpft wurde, genauso wurden wir schon von anderen" bedrängt". Leider kommt diese Erfahrung ( im wahrsten Sinn des Wortes ) erst mit der Zeit. Der genaue Unfallhergang konnte ( leider ) nicht rekonstruiert werden und somit ist nicht einmal bewiesen, und nur darauf kommt es bei unserer Rechtsprechung an, das " Rolf " bei dem Unfall überhaupt beteiligt war.
      Vor langer Zeit machte einmal ein Urteil in den USA Schlagzeilen. Damals mussten die Richter eine Frau freisprechen, obwohl eine Überwachungskamera den Mord auf Band aufgenommen hatte. Vor Gericht trat plötzlich die Zwillingsschwester auf und beide haben den Mord gestanden. Laut Gesetzt darf aber niemals ein Unschuldiger bestraft werden und da nicht geklärt werden konnte, wer von den beiden nun schuldig oder unschuldig war musste das Gericht beide freisprechen.
      Fazit: Recht haben und Recht bekommen sind zwei völlig verschiedene Dinge. Schuldig sein und schuldig gesprochen werden ( leider ) auch.
      Schönes Wochenende
      Thomas
    • Original von Thomas-Warsteiner
      Hallo,
      nun will ich auch noch meine Meinung kundtun.
      In unseren Land gilt grundsätzlich jeder solange als unschuldig bis Ihm ein Vergehen nachgewiesen wird.
      Dies ist im diesem Fall eindeutig nicht der Fall.

      Thomas,

      ohne Dir zu nahe treten zu wollen, aber bis Du bei der Verhandlung dabei gewesen? (Ich nicht...)

      Das der Fahrer eindeutig unschuldig ist bzw dass ihm eindeutig kein Vergehen nachgewiesen werden konnte, ist die entscheidende Frage.

      Es liegt im Ermessen der Richterin zu entscheiden, ob die Indizien ausreichen. Wenn ja, gelten Indizien als Beweis. Richter haben eine langjährige Erfahrung, Aussagen von Zeugen zu bewerten und mögliche Falschaussagen zu erkennen. Aber sie sind nicht über alle Zweifel erhaben.

      Deshalb finde ich es richtig, wenn die Verteidigung in Revision geht - eben weil dieses Urteil so eine große Bedeutung hat.

      Ob die "Raser" sich lange davon beeinflussen lassen oder nicht sei dahin gestellt. Wichtig ist vor allem, dass die "Message" im Unterbewusstsein ankommt. Wenn nur 1% der Verkehrsteilnehmer durch dieses Urteil eine Woche aufmerksamer Auto fährt, dann war der Tod der beiden wenigstens nicht völlig sinnlos und rettet vielleicht zwei anderen das Leben!
      Grüße
      Michael
      (280 SL R107, EZ 1981 und 190 E EZ 1983 - beide signalrot) :))
    • Hallo,

      ich finde das Urteil ziemlich lächerlich.
      So eine Haftstrafe auszusprechen, die nicht durch klare Fakten bewiesen werden konnte.
      Jeder, der schon einmal ein Kind im Auto mit sich geführt hat weiß, wie nervig das sein kann. Da reicht es schon, wenn das Kind den ganzen Tag nervig war und die Frau einen stressigen Tag hatte.
      Sie hätte sich zu dem Kind umdrehen können und dabei das Lenkrad verziehen können. Allein schon das hätte gereicht um den Unfall (selbst) zu verursachen.

      Natürlich ist es traurig, dass dabei 2 Menschen ums Leben
      gekommen sind.
      Es ist aber meiner Meinung nach nicht erwiesen und deswegen das Urteil nicht nachvollziehbar.

      Liebe Grüße
      Corinna
    • Also ich bin auch schneller fahrer und ich fahr auch mehr links als mir lieb ist, nur was willst du dagegen tun??? Du kommst auf der Mittleren Spur an mit sagen wir 200km/h dann zieht dir ein LKW raus auf die Mitllere hinter dem ein mit 110km/h fahrender PKW auch noch kommt und auf die linke zieht ja und wo sollst dann du hin ??? Du kannst nur nach Links und eine Vollbremsung machen und trotz Vollbremsung kommst du dann deinem Vordermann gefährlich nahe, und wer nötig dann jetzt wen? der langsame mich oder ich den langsamen??? und wenn du demjenigen dann Lichthupe gibst dann bist du auch noch der Arsch weils dir als Nötigung ausgelegt wird und sowas stinkt mir, es gibt kein Rasen auf deutschen Autobahnen, es gibt nur schlafen, so seh des ich, weil wir haben nunmal keine begrenzung in DE also sind ja eigntlich net die schnellen sondern die langsamen die Behinderung, ich würde die Gesetze so ändern das PKW´s ohne Anhänger auf der mittleren mindestens 120 km/h zufahren haben und auf der linken mindestens 140 km/h o. 150 km/h und nicht wenn sie irgendwas auf der Linken überholen noch 5km links bleiben damit der überholte auch genügend sicherheitsabstand hat, das ganze sollte natürlich nur gelten wenn keine Begrenzung da ist die Bahn 3-Spurig ist und keine Baustelle ... und das ich da nicht allein dieser Meinung bin zeigen mehrere Umfragen der AMS

      auto-motor-sport.de/sixcms/lis…bnisse&query=a_ams_voting speziell die oberen 2 und die letzte sind interessant denk ich!!!

      und ich habe bis jetz, tus jetzt, und werde es auch immer tun, die meinung vertretten das nicht immer die raser die "Bösen" sind sondern die schleicher die in ihrem ganzen Autofahrer dasein noch nie den Begriff Seitenspiegel, Innenspiegel gehört haben und bei einem generellem Tempolimit geht´s unsrer Regierung (für die ja solche Begrenzungen sowieso nicht gelten, sei es generell oder nur durch schilder) doch nur darum das sie genau wissen das es etliche leute gibt die sich daran nicht halten werden und das sind doch schon wieder einnahmen die sie brauchen um sich endlich ein normales und funktionsfähiges LKW-Mautsystem anzuschaffen.
      190E 2,6 Bj. 88:

      Zu schnell gibt es nicht, es gibt nur zu langsam!

      Hobby: 190E 2,6 Bj. 88
      Alltag: W202 C230 Kompressor Elegance Bj. 99

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    • , ich würde die Gesetze so ändern das PKW´s ohne Anhänger auf der mittleren mindestens 120 km/h zufahren haben und auf der rechten mindestens 140 km/h o. 150 km/h und nicht wenn sie irgendwas auf der Linken überholen noch 5km links bleiben damit der überholte auch genügend sicherheitsabstand hat, das ganze sollte natürlich nur gelten wenn keine Begrenzung da ist die Bahn 3-Spurig ist und keine Baustelle ... und das ich da nicht allein dieser Meinung bin zeigen mehrere Umfragen der AMS

      Sorry, aber wenn ich das richtig lese, dann darf man Rechts schneller fahren als in der mittleren Spur, wie soll das denn funktionieren ?(
    • Du darfst auf allen drei schneller fahren nur halt net langsamer, "mindestgeschwindigkeit" und rechts ohne mindestgeschwindigkeit zwecks LKW´s und so weiter

      EDIT: achso etz hab ich den fehler, sorry da hab ich mich vertan :)
      190E 2,6 Bj. 88:

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