"Kommerzielle" Homepage erstellen - was muss man beachten???

    • "Kommerzielle" Homepage erstellen - was muss man beachten???

      Hallo liebe Experten,

      ich hab zu Beginn des Jahres angefangen mich ein wenig mit dem Erstellen von Webseiten zu beschäftigen, quasi so ein bißchen HTML und so und spiel seitdem gern mal ein bißchen mit sowas rum.

      Jetzt hat mich der Wirt meiner Stammkneipe angehauen, ob ich für seinen Laden auch eine Webseite machen könnte.
      Klar, an sich kein Problem, würde ich gerne machen, allerdings hab ich absolut keine Ahnung, ob ich da irgendwas beachten muss.
      Bisher hab ich halt nur an meiner privaten Seite gebastelt, die Webseite für die Kneipe wäre ja dann schon nicht mehr privat, sondern auf eine gewissen Art und Weise kommerziell - oder auch nicht, denn man wird auf der Seite nichts kaufen können.

      Konkret soll das so aussehen, dass die Kneipe kurz vorgestellt wird, ein paar Bilder von der Location und von Parties zu sehen sind, ein Gästebuch soll rauf, eventuell noch ein Newsletter-EMail-Verteiler und Party-termin.....ihr wisst schon was ich meine.
      Sie soll hauptsächlich einen Kreis von ca. 25 Stammgästen ansprechen, aber auch potenzielle Neukunden informieren und anlocken.

      Kann mir jemand von euch sagen, ob ich da auf irgendwas achten muss,
      z.B. ein Impressum, irgendwelche speziellen Auflagen oder so???

      Bin für jeden Tipp dankbar! :)
    • Hi,

      das Impressum für eine kommerzielle und eine private Seite unterscheidet sich eigentlich kaum. Außer wenn du Waren anbietest, dann muß die Steuer und ggf. Umsatzsteuernummer dazu. Siehe

      kommerzielles Beispiel
      privates Beispiel

      Wenn Du Waren verkaufen willst mußt du halt noch die wettbewerbsrechtlichen Dinge wie Widerrufsrecht und so weiter beachten.

      Achte bei Fotos darauf, daß du ein Copyright dazu setzt und dann sollte bei der Seite für eure Stammkneipe eigentlich nichts mehr schief gehen.

      Grüße Helge
      Ich bin Optimist, sogar meine Blutgruppe ist positiv!

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Turtle78 ()

    • Ja, aber verkaufen wollte ich ja von der Page sowieso nichts - dürfte bei 'ner Kneipe auch schwierig werden! :D
      Höchstens könnte man zuhause per eMail schon mal ein Bier ordern und dann steh#s halt schon auf'm Tresen, wenn man reinkommt... :lol

      Ja, dann schon mal vielen Dank, ich hätte da mit mehr Problemen gerechnet, aber es scheint ja doch recht unbürokratisch zu gehen...
    • Original von pana_sonix
      Steuer- und Umsatzsteuernummer müssen nicht in das Impressum, wozu auch? Die gehören auf die Rechnung, wenn der Kunde etwas gekauft hat.


      §6 TDG:
      Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige Teledienste mindestens folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
      [..]
      6. in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes besitzen, die Angabe dieser Nummer.

      Was Teledienste sind steht in §2:

      (2) Teledienste im Sinne des Absatzes 1 sind insbesondere
      1. Angebote im Bereich der Individualkommunikation (zum Beispiel Telebanking, Datenaustausch),
      2. Angebote zur Information oder Kommunikation, soweit nicht die redaktionelle Gestaltung zur Meinungsbildung für die Allgemeinheit im Vordergrund steht (Datendienste, zum Beispiel Verkehrs-, Wetter-, Umwelt- und Börsendaten, Verbreitung von Informationen über Waren und Dienstleistungsangebote),
      3. Angebote zur Nutzung des Internets oder weiterer Netze,
      4. Angebote zur Nutzung von Telespielen,
      5. Angebote von Waren und Dienstleistungen in elektronisch abrufbaren Datenbanken mit interaktivem Zugriff und unmittelbarer Bestellmöglichkeit.
      Beste Grüße,
      Slarti


      ICQ: 21282826

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Slarti ()

    • Original von Slarti
      Original von pana_sonix
      Steuer- und Umsatzsteuernummer müssen nicht in das Impressum, wozu auch? Die gehören auf die Rechnung, wenn der Kunde etwas gekauft hat.


      §6 TDG:
      Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige Teledienste mindestens folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
      [..]
      6. in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes besitzen, die Angabe dieser Nummer.

      Was Teledienste sind steht in §2:

      (2) Teledienste im Sinne des Absatzes 1 sind insbesondere
      1. Angebote im Bereich der Individualkommunikation (zum Beispiel Telebanking, Datenaustausch),
      2. Angebote zur Information oder Kommunikation, soweit nicht die redaktionelle Gestaltung zur Meinungsbildung für die Allgemeinheit im Vordergrund steht (Datendienste, zum Beispiel Verkehrs-, Wetter-, Umwelt- und Börsendaten, Verbreitung von Informationen über Waren und Dienstleistungsangebote),
      3. Angebote zur Nutzung des Internets oder weiterer Netze,
      4. Angebote zur Nutzung von Telespielen,
      5. Angebote von Waren und Dienstleistungen in elektronisch abrufbaren Datenbanken mit interaktivem Zugriff und unmittelbarer Bestellmöglichkeit.


      *word* :D

      Danke Slarti, ich habs so schnell nicht gefunden, hab mich aber durchgeackert, als ich den Web-Shop online gestellt hab.
      Ich bin Optimist, sogar meine Blutgruppe ist positiv!
    • Also verstehe ich das jetzt richtig?

      In meinem speziellen Fall, nämlich der Onlinepräsenz einer Kneipe, hätte ich es trotzdem mit einem sogenannten "Teledienst" zu tun?

      Verbreitung von Informationen über Waren und Dienstleistungsangebote


      Also Steuer- und Umsatzsteuernummer rein???

      Weiß jemand zufällig, was passiert, wenn ich irgendwas vergesse?
      Muss ich dann gleich mit Strafen rechnen, oder wie läuft das?
    • ...als Gewerbetreibender ist man zu diesen Angaben verpflichtet...BEACHTE: lieber etwas zuviel im Impressum als etwas vergessen...weil die netten Herren Anwälte mit mangelden Klientel nutzen gerne Ihre Chancen zwecks Abmahnung...und dann gehts teilweise richtig ans Geld...

      ...bedenke bitte dass du zwar die Seiten für deinen Bekannten erstellst, aber im Falle eines Falles hat er die A-Karte...
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