Aktueller Stand: Steuer, Preislage?

    • Aktueller Stand: Steuer, Preislage?

      Hi,
      also wollte mal wissen wie der aktuelle stand ist...
      die besteuerung für ein pkw soll ja bald durch die co2 emission bestimmt werden. das weniger schädliche autogas setzt aber genau wie benzin sehr viel co2 bei der verbrennung aus!
      deshalb die frage: werde ich wenn ich auf den monovalenten betrieb umbaue auch wie mit benzin durch die co2 steuer gestraft?

      ist die steuerbefreiung für das gas wirklich bis 2018 gewährleistet (wie kürzlich entschieden) oder wird sich das doch wieder ändern?
      interner Link

      wird der preis voraussichtlioch stabil (bzw die hälfte von benzin betragen)?

      ein vergaser ist ja sehr leicht monovalent zu fahren. kommt es mich sehr teuer wenn ich das eintragen und somit eine andere abgas norm bekomme?
      was ist möglich bei einem pierburg vergaser mit kat?


      das thema gas wird für mich wieder interessant, da der spritpreis steigt, und ich monatlich nur einen kleinen betrag für sprit habe!
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von lerch ()

    • gas und ölpreis sind miteinander gekoppelt, wirtschaftlich und auch rein physikalisch, weil man aus gas genau das selbe machen kann wie aus öl und wenn der preis entsprechende niveaus erreicht, wird die petrochemie auch nach anderen rohstoffen suchen, und gas ist da das naheliegendste,

      EDIT:
      das war natürlich nur zur frage der preisstabilität ;)
      =========
      [W2k]Shadow
      =========

      Hier gehts zum Diamanten

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von [W2k]Shadow ()

    • RE: Aktueller Stand: Steuer, Preislage?

      Original von lerch
      werde ich wenn ich auf den monovalenten betrieb umbaue auch wie mit benzin durch die co2 steuer gestraft?

      Für ältere Fahrzeuge, deren Verbrauch und damit die CO2-Emission bei Erteilung der Typzulassung nicht nach den derzeit gültigen Richtlinien ermittelt wurde, wird sich vermutlich nichts ändern. Aber bei der Politik weiß man ja nie...


      ist die steuerbefreiung für das gas wirklich bis 2018 gewährleistet (wie kürzlich entschieden)
      Im Prinzip ja. Steht jedenfalls so im Gesetzestext. Aber, wie wir alle wissen , können Gesetze jederzeit mit einfacher Mehrheit im Bundestag und ggf. Bundesrat geändert werden. Wenn jetzt Millionen Autofahrer umrüsten und die Einnahmen aus der Mineralölsteuer dadurch sinken, könnte ich mir durchaus vorstellen, daß es zu Änderungen kommt....


      wird der preis voraussichtlich stabil (bzw die hälfte von benzin betragen)?
      Sofern niemand an der Steuerschraube dreht, ja. LPG ist ein Erdölprodukt. Die Preise für LPG sind auf dem Weltmarkt an den Ölpreis gekoppelt, was (mit zeitlicher Verzögerung) die Preise den Benzinpreisen folgen läßt, allerdings mit wesentlich geringerer Volatilität. Hier ist LPG die letzten 5 Jahre langsam, aber kontinuierlich von 52 auf aktuell 63 Cent gestiegen. Das tägliche/wöchentliche "rauf/runter"-Spielchen gibts hier nicht.


      ein vergaser ist ja sehr leicht monovalent zu fahren. kommt es mich sehr teuer wenn ich das eintragen und somit eine andere abgas norm bekomme?
      Das hängt u.a. davon ab, was das Abgasgutachten für genau Deinen Motortyp und die gewünschte Anlage hergibt. Frag bei Umrüstern nach.


      was ist möglich bei einem pierburg vergaser mit kat?
      geregelte Venturi-Anlage wie LandiRenzo LCS/2. Alle anderen Anlagentypen (teil/und vollsequentielle Einblasanlagen mit Verdampfer, Flüssigeinspritzungen) können nicht monovalent gefahren werden und/oder gehen nicht mit der K-Jetronic. Und bei einer ungeregelten Venturi-Anlage geht die Schadstoffnorm auf "euro0" zurück. Auch bei monovalentem Betrieb.
      Ich würde auch den Benzintank nur auf die vorgeschrieben max. 15 Liter verkleinern und ansonsten nichts weiter ausbauen. LPG-Motoren bei Kälte zu starten ist nicht so das Wahre, und das Tankstellennetz ist immer noch sehr lückenhaft.


      das thema gas wird für mich wieder interessant, da der spritpreis steigt, und ich monatlich nur einen kleinen betrag für sprit habe!
      Eine Umrüstung dürfte komplett wohl nicht unter minimal 1200 Teuro (eher mehr) zu haben sein. Rechne dir aus, ob das hinhaut: amortisationsrechner.de/
      Bei Leuten mit vierstelligen Jahreskilometern rechnet sich das u.U. gar nicht oder erst sehr spät.
    • das mit dem preis gekoppelt stimmt nicht so ganz.

      wird das benzin (vor steuer) um 10ct teurer, steigt der preis schneller
      Da die Steuern ja auf den Sprit per Prozent gehen.

      Gas wird dadurch net wirklich arg teurer. Abgesehen davon steigen die Gaspreise nie so stark wie die Benzinpreise weil der Markt darinnen net so durchkämpft ist.
      S202 C180T BJ '97
    • was hier so geschrieben wird ist alles nur halbrichtig.

      Wir müssen erst mal zwischen den alten Mineralölsteuergesetz und dem neuen Energiesteuergesetz unterscheiden. D.h. das neue Energiesteuergesetz löste zum 1.8.2006 das MinStG ab.
      Das ist ein sehr eleganter Schachzug gewesen, weil die Steuerbefreiung für LPG 2009 ausgelaufen wäre, aber die für CNG (also Erdgas) bis ca. 2020 (ungefähr) weitergelaufen wäre.

      Direkt vorab, macht Euch von dem Wort "Mineralöl*) frei. Die MinSt ist eine Verbrauchssteuer. D.h. besteuert wird der VERBRAUCH bestimmter Stoffe als Kraftstoff (und nicht etwa als Heizstoff in Ölheizungen etc.). Rapsöl ist minst.frei gestellt worden, weil es in den Ausnahmekatalog der Biomasseverordnung (unter der Rot-Grünen-Regierung) aufgenommen wurde, und nicht etwa weil es nicht mineralisch ist. Ähnlich verhält es mit LPG, CNG. Es ist minstfrei, weil es besonders "umweltfreundlich" sein sollte, obwohl es mineralisch ist.


      So einfach können die Gesetze nicht geändert werden, schon garnicht das MinStG/EnStG, da im Rahmen der konkurierenden Gesetzgebung auch Länderinteressen betroffen sind. Das war nicht das Problem.

      Auf Grund der Ungleichbehandlung im MinStG von LPG und CNG wäre das Problem viel tiefgreifender gewesen ... es droht eine Klage beim Bundesverfassungsgericht auf Grund Art 3 I Grundgesetz. Die Gesetzgeber hätte, wenn er ab 2009 LPG besteuert und CNG minst.frei gelassen hätte, "wesentliches Gleiches ungleich behandelt". Das ist aber nach Art 3 I GG (allgemeiner Gleichheitsgrundsatz) verfassungswidrig. Technisch gesehen, verhalten sich LPG und CNG wesentlich gleich, zumindest was die Regelungs- und Besteuerungszwecke des MinStG angeht.


      Jetzt sollte man sich die Frage stellen, warum es Deutschland als Gasantrieb CNG propagiert wird, und in sämtlichen anderen EU-Ländern LPG. Nunja, da hat die Minerlölindustrie ein gewaltiges Ding gedreht und es unter Schröder geschafft, CNG bis 2020 minstfrei zu halten, um die hohen Investitionskosten einer CNG-Infrastruktur auszugleichen. Tolle Begründung, faktisch heißt das "Monopol" bzw. Marktmißbrauch. Flüssiggas wird über anderen Importeure und Netzwerke in den Markt gebracht als Erdgas. Die technischen Anlagen, für eine 200bar Druckspeicherung sind halt wesentlich aufwendiger und so können Konkurennten vom Markt fernhalten werden (faktische Monopolbildung).

      Daher hat die Mineralölindustustrie ein enormes Interesse daran, LPG zu besteuern und CNG minstfrei zu belassen. So wird man ganz schnell die lästige LPG-Konkurrenz los.


      Da nun ab 2009 eine Verfassungsklage drohte, die vermutlich auch zur Minstbefreiung von LPG geführt hätte, mußte ein anderes MinSt-System her. Die Steuerausfälle wären enorm gewesen, denn Erdgas würde auf Grund der höheren Umrüstinvestition Markantele verlieren und LPG erheblich gewinnen, was den Benzinabsatz (und damit das MinSt-Aufkommen) drastisch reduziert.

      Daher wird jetzt so diskutiert, das eine faktische Besteuerung von LPG kommen wird, und eine geringere Besteuerung von CNG. Als hervoragender Ankerpunkt taugt bei CNG das bessere CO2-Verhalten und Stickoxidverhalten.
      Wie gesagt, als momantan einzige Begründung, taugt die Umweltbilanz (Klimaerwaärmung, Feinstaubdiskussion, etc.), da dort CNG etwas besser abschneidet als LPG. Nun muß die Begründung noch so zurecht gebogen werden, das der Unterscheid so gravierrend für die Umwelt ist, das es zu einer unterschiedlichen Besteuerung kommen kann. Das ist mehr eine Aufgabe für wissenschaftlichen Studien, wobei das Ergebnis eigentlcih schon feststeht, nur die Versuchsbedingungen müssen halt passend gemacht werden.

      Momantan wird die ganze Klima- und Feinstaubdiskussion von Seiten der Politik bis zum Kotzen ausgeschlachtet. Es geht darum das Steueraufkommen zu erhöhen, und das dem Bürger unter dem Deckmantel der Umweltfreundlichkeit zu verkaufen. Sonst gibts Stress in der Hütte, bald sind ja wieder Wahlen.
      Die Verbrauchssteuern sind sehr einfach zu verwaltende Steuern, ähnlich wie die Umsatzsteuer. Nur die nochmal zu erhöhen geht nicht, also geht man an die Energiesteuer. Man melkt also die zahlrungskräftigen Bürger, die nicht von Sozialhilfe etc. leben. Denn die wenigsten von denen können sich ein Auto leisten, sodass die Sozilaleistungen nur minimal (Heizkosten) angehoben werden müssen, denn Kfz-Kosten nehmen nur einen kleinen Teil in der Bedarfsermittlung nach SGB ein.

      Naja, auf die Begründung bin ich gespannt, und ob die einer Verfassungsklage standhält. Denn die wird auf jeden Fall kommen. Entweder aus Reihen der LPG-Verbände, falls LPG besteuert wird, und CNG nicht. Oder aus Reihen der Mineralölindustrie, falls CNG an Attraktivität verliert, wenn es teilbesteuert wird.