Zylinderkopfdichtung = Verschleißteil?

    • Zylinderkopfdichtung = Verschleißteil?

      Hi!

      Geht wieder mal nicht um mein Auto sondern um den Fiat Brava einer Freundin.
      Der Wagen ist auf einmal heiß geworden, da kein Wasser mehr drinnen war. Wasserverlust laut Werkstatt nur durch die Kopfdichtung und verzogenen Kopf.

      Problem: Sie hat den Wagen vor 2 Monaten bei einem Händler gekauft, welcher 6 Monate Garantie auf Motor und Getriebe gegeben hat.
      Kann sich dieser Querstellen und sagen, dass die ZKD ein Verschleißteil ist, und der verzogene Kopf die Folge davon?
      Der Wagen steht momentan in Brünn (auf der Autobahn liegengeblieben), und die verlangen ca. 1400 Euro für die Reparatur.

      Anmerkung: Es wurde Vorgestern ein Service in einer Werkstatt gemacht (diverse Filter, Öl und auch das Thermostat!!). Anscheinend funkioniert das Thermostat jetzt aber.
      Klingt ziemlich verzwickt die ganze Situation, oder?

      Danke im Voraus
      mfg
      Hexium
    • Das stimmt nicht ganz!
      Er muss 2 Jahre Garantie geben. hat aber das Recht (alle nutzen es) die Garantie auf 1 Jahr zu beschränken!
      In den ersten 6 Monaten, gibt es die Beweißlastumkehr, dass heißt der Verkäufer muss beweisen, dass der Schaden nicht beim Verkauf vorhanden war. Nach den 6 Monaten liegt die Beweißlast beim Käufer!
      Das ganze gilt aber nicht für Verschleißteile!
      ZKD ist kein Verschleißteill!

      Bei deinem Fall hast du das Recht auf eine Reparatur, da du einen Kaufvertrag mit dem Händler hast §433 BGB = Anspruchsgrundlage!
      Du hast einen Sachmangel §434 und darum das Recht auf Nacherfüllung §439, also Beseitigung des Mangels. Nach 439 II muss der Verkäufer die Aufwendungen für den Transport und die Materialkosten für die Beseitigung zahlen. Falls er das verweigern sollte, hast du das Recht auf Minderung §441 oder Rücktritt vom Vertrag §440.

      Hab vor längeren Mal etwas Recht gelernt :D
    • ...verwechselt Garantie und Gewährleistung nicht!

      Der Verkäufer muss dem Käufer (jetzt mal unabhängig der sog. Beweislastumkehr §476 BGB und die Möglichkeit der Minderung der Verjährung der Mängelansprüche bei gebrauchten Sachen von zwei auf ein Jahr §438 I Nr.3 i.V.m. § 475 BGB II) die Sache frei von Sachmängel verschaffen. Falls Mängel auftreten verjährt der Anspruch auf Nacherfüllung nachfolgend Rücktritt / Minderung und Schadensersatz dieses Mangels in zwei Jahren. Dem Verkäufer muss erst die Möglichkeit zur Nacherfüllung gegeben werden bevor Minderung oder ggf. Schadensersatz geltend gemacht werden kann.
      Das ist die gesetzliche Gewährleistung (grob).

      Garantie bei neuen Sachen gibt im Regelfall nur der Hersteller des Produktes oder bei gebrauchten Sachen eine zusätzliche Versicherung, beispielsweise CarGarantie.
      Falls eine Garantie eingeräumt wurde hat Hexium sowieso das Recht gemäß der Garantievereinbarung der Schaden beheben zu lassen.
      Falls dies nicht in der Garantievereinbarung mit berücksichtigt wurde kann immer noch die ges. Gewährleistung in Anspruch genommen werden.
      Beweislastumker und anders wurde hinreichend von DB190 angesprochen.

      Geltungsberich des BGB ist die BRD!!

      Gruss Henny
      Jetzt: BMW 528i E39, damals 190E 2.0

      BMW 528i
    • Stimmt scho, Garantie und Gewährleistung sind was anderes!
      Aber landläufig sagt ma halt Garantie und da die meisten (ich auch nicht!) keine Experten sind hab i halt Garantie geschrieben! Schande über mein Haupt :D

      Ja das BGB gilt für Deutschland aber ich denk mal, dass vielleicht die § anderes sind die Rechtslage müsste aber fast die selbe sein!